Beschlussvorlage - 0204/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Hagen für die Jahre 2007 - 2012 zu.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.06.2007.

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Sachverhalt

Nach § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz ist die Stadt Hagen verpflichtet, der Bezirksregierung ein Abwasserbeseitigungskonzept vorzulegen.


 
Die Gemeinden sind gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) verpflichtet, der zuständigen Behörde (Bezirksregierung) eine „Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen“ vorzulegen.

 

Die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) sind in einem Abstand von fünf Jahren, laut Änderung des LWG vom 3.05.2005 zukünftig nach 6 Jahren, erneut anzuzeigen. Die letzte Fortschreibung erfolgte 2002.

 

Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der ABK´s...“ sind Angaben zur Entwässerung und zur Abwasserbehandlung erforderlich, die Abwassereinleitungen zu erfassen und insbesondere Aussagen über die noch erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

Mit der hier vorgelegten Fortschreibung des ABK’s wird zunächst ein Rückblick über den Zeitraum des letzten ABK´s vorgenommen. Die Bilanz ergibt, dass die konkreten Maßnahmen des ABK 2002 – 2006 zum großen Teil realisiert wurden. Detailplanungen, aktualisierte Berechnungen sowie städtebauliche Projekte haben teilweise zeitliche Verschiebungen einzelner Maßnahmen verursacht oder auch zu gänzlichen Planänderungen geführt. Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht und der Anlage 1 der vorliegenden Fortschreibung zum ABK entnehmen.

 

Das neue ABK konkretisiert die geplanten und erforderlichen Maßnahmen für die Jahre 2007 – 2012 (1. Zeitstufe), die Pauschalpositionen und Investitionsangaben für die 2. und 3. Zeitstufe ab 2013 sind grob geschätzt und ergeben nur einen tendenziellen Ausblick über die späteren Aufgaben aus heutiger Sicht.

 

Die Schwerpunkte des neuen ABK´s wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung Arnsberg, dem ehemaligen StUA Hagen, jetzt der Bezirksregierung Arnsberg zugehörig, der Unteren Wasserbehörde und dem Ruhrverband abgestimmt. Die Schwerpunkte der von 2007 – 2012 andauernden 1. Zeitstufe sind

 

·        der Neubau der sanierungsbedürftiger Regenüberläufe

·        die Sanierung schadhafter Kanäle

·        die Planung und der Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen im Trennsystem.

 

Der 1. Schwerpunkt umfasst die Sanierung der noch übrig gebliebenen Regenüberläufe, die noch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und mit einer Ordnungsverfügung (Frist zur Sanierung) belegt sind.

 

Der Schwerpunkt Kanalsanierung sieht die Sanierung der schadhaften Kanäle der Zustandsklasse 0 und 1, wobei es sich im Wesentlichen um umgehend bzw. kurzfristig erforderliche Maßnahmen handelt.

 

Mit einem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten (MUNLF) vom 26.05.2004 wurden für die Niederschlagsentwässerung im Trennsystem neue Anforderungen eingeführt. Je nach Herkunft und Belastung verschmutzter Regenwässer werden unterschiedliche Regenwasserbehandlungsanlagen vor der Einleitung in ein Gewässer erforderlich. Die Planung und der Bau entsprechender Anlagen bilden den 3. Schwerpunkt des neuen ABK´s.

 

Nähere Einzelheiten zu diesen Schwerpunkten und weiterer Einzelmaßnahmen sind dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Auflistung der erforderlichen Maßnahmen, gegliedert nach den Kläranlageneinzugsgebieten, erfolgt in der Liste IIA (Anlage 2). Die Zusammenstellung der Maßnahmen nach der zeitlichen Abfolge ist aus der Liste III (Anlage 3) ersichtlich.

 

Die geschätzten Investitionskosten der Kanalsanierung für die Jahre 2007 – 2012 (1. Zeitstufe) betragen 34,9 Millionen €. Für die weiteren Maßnahmen fallen geschätzte Investitionskosten in Höhe von 22,47 Millionen € an, so dass sich der Gesamtinvestitionsaufwand auf 57,37 Millionen € beläuft.

 

Der Übersichtsplan/ Maßnahmenplan (Anlage 7, Blatt 1) befindet sich in der Innentasche der Heftrückseite.

 

Die Abwassereinleitungen mit den Angaben über Lage, Menge, Rechtslage und Befristung sind in der Anlage 4 zusammengestellt.

 

Die Auflistung aller nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücke sowie die Auswahl der Grundstücke, die noch an die Kanalisation angeschlossen werden sollen bzw. der Grundstücke, die in absehbarer Zeit keinen Anschluss erhalten werden, sind den Anlagen 5.1 bis 5.3 zu entnehmen.

 

In der Anlage 6 sind die gemäß § 53 Abs. 1 Buchst. a) LWG vom Ruhrverband durchzuführenden Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Hagen nachrichtlich ausgewiesen.

 

Die zu den Anlagen 4 und 5 gehörenden Pläne, Anlage 7, Blatt 2 und 3 wurden aus Kostengründen nicht vervielfältigt. Sie werden in den jeweiligen Sitzungen der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Rates ausgehängt.

 

Damit das Land zinsvergünstigte Darlehen aus der Abwasservergabe vergibt, muss ein gültiges ABK vorliegen. Damit dieser Sachverhalt möglichst noch im Mai vorliegt, wurde das ABK zeitgleich der BR Arnsberg übersandt, um die verfahrenstechnisch notwendigen Beteiligungen parallel zur politischen Beratung ablaufen zu lassen.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.03.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

        11

Dagegen:

          0

Enthaltungen: 

          0

 

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15.03.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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20.03.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.04.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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18.04.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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24.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.04.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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25.04.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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26.04.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.05.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen