Beschlussvorlage - 0190/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Wege der Dringlichkeit wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung der Öffnungszeiten am Sonntag, 18.03.2007 im Stadtteil Hagen – Hohenlimburg / Elsey und Reh beschlossen. 

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Sachverhalt

An die Ausrichtung der Veranstaltung “Frühjahrskirmes” soll ein verkaufsoffener Sonntag gekoppelt werden.


 
Die Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V. hat am 09.02.2007 beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen – Hohenlimburg / Elsey und Reh aus Anlass der Veranstaltung “Frühlingskirmes am 18.03.2007 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Der Bereich des Stadtteils Hagen – Hohenlimburg  / Elsey und Reh umfasst folgende Straßen:

Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße, Wiesenstraße, Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer Straße, Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße, Im Eichenhof und Iserlohner Straße

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

 

In den mittelständischen Betrieben wird die Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichszahlungen erfolgen.

 

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen – Hohenlimburg / Elsey und Reh Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.

 

Es wird daher gebeten, die nachstehende Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.


 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen  für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg - Elsey und Reh vom

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -  LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

§ 1

 

Verkaufstellen im Stadtteil Hagen - Hohenlimburg - Elsey und Reh dürfen am Sonntag, 18.03.2007 aus Anlass der Frühjahrskirmes in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

§ 2

 

Der Bereich des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg - Elsey und Reh umfasst folgendes Gebiet:

 

Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße, Wiesenstraße, Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer Straße, Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße, Im Eichenhof und Iserlohner Straße

 

 

§ 3

 

(1)     Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen der §§ 1 und 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.

 

(2)     Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 24 des Gesetzes über den Ladenschluss mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

 

 

§ 4

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - zurückgezogen