Beschlussvorlage - 0164/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorlage wird insofern mit Wirkung vom 23.03.2007 realisiert.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Strukturanpassung bei Besoldung und Vergütung unter Anwendung strengerer Maßstäbe vorzulegen. Dies sollte durch restriktive Bewertung der Amts-, Fachbereichs- und Betriebsleitungen sowie Abteilungsleitungen geschehen.

 

Die Verwaltung wird die Stellen für den beschriebenen Personenkreis, die in den Jahren 2007 bis 2009 vakant werden, aktuell neu bewerten. Alle übrigen Stellen der Amts-, Fachbereichs- und Betriebsleitungen sowie Abteilungsleitungen werden bei sich abzeichnenden Veränderungen (z.B. Stellenwechsel) neu bewertet. Damit werden systematisch sämtliche Führungsstellen einer Neubewertung unterzogen. Spätestens mit Verabschiedung einer Entgeltordnung im Rahmen des TVöD sowie entsprechender Anpassung im Beamtenbereich müssen alle übrigen Stellen des Stellenplans neu bewertet werden.


 
Der Rat der Stadt hat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zu erarbeiten, in dem unter Anwendung veränderter Größenklasseneinstufung und bei Anwendung strengerer Maßstäbe bei der Bewertung von Stellen eine Strukturanpassung bei Besoldung und Vergütung geschaffen wird.

 

Das öffentliche Dienstrecht unterscheidet zwischen Beamten/innen und Arbeitnehmern/innen. Mit der Einführung des TVöD ist der Arbeitnehmerbegriff durch den Begriff des/der Beschäftigen ersetzt worden.

 

Die Stellenbewertung erfolgt bei den jeweiligen Statusgruppen auf der Grundlage unterschiedlicher Systeme.

 

Im Tarifbereich wurden die Stellen in der Vergangenheit auf der Basis des BMT-G, des BAT bzw. der einschlägigen Spezialtarifverträge bewertet. Inzwischen wurden die Verträge in die Entgeltgruppen des TVöD überführt. Eine neue Entgeltordnung wird von den Tarifvertragsparteien erarbeitet; mit dem Inkrafttreten ist 2007 oder 2008 zu rechnen. Mit der neuen Entgeltordnung wird eine Neubewertung jeder Stelle erforderlich.

 

Für die Bewertung der Beamten/innen gilt eine analytische Dienstpostenbewertung der KGSt. Die Stadt Hagen wendet aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1972 das Gutachten der KGSt aus dem Jahr 1970 unter Zugrundelegung der Größenklasse 3 an. Da die Stadt Hagen sich inmitten der Gruppen der Klassen 2 bis 4 bewegt, ergibt eine Zurückstufung in der Größenklasse keine veränderte Bewertung im Beamtenbereich. Die KGSt hat bereits angekündigt, sich im Jahr 2007 intensiv mit der Thematik der Beamtenbewertung auseinander zu setzen. Inwiefern es im Ergebnis zu einem neuen bzw. überarbeiteten Gutachten kommt, das den veränderten Bedingungen in der Verwaltung Rechnung trägt, bleibt abzuwarten.

 

Im Personalausschuss hat es eine Mitteilung gegeben, dass die grundsätzlichen Regelungen für Tarifbereich und Beamtenbereich noch ausstehen, der genaue Zeitpunkt der neuen Festlegungen jedoch noch nicht absehbar sei. Für die Zeit bis dahin wollte sich die Verwaltung in aktuellen Bewertungsfragen restriktiv verhalten und in der Tendenz nach unten bewerten.

 

Vor allem wegen der fehlenden zeitlichen Verbindlichkeit wird seitens der Politik gefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, die dem Wunsch nach Reduzierung der Wertigkeit der Führungsstellenstellen Rechnung tragen.

 

Um die Verbindlichkeit zu erhöhen und um auszuschließen, dass Stellen unberücksichtigt bleiben, wird die Verwaltung nunmehr folgendes Verfahren anwenden:

 

-          Bei den in den Jahren 2007 bis 2009 vakant werdenden Stellen der Amts-, Fachbereichs- und Betriebsleitungen sowie Abteilungsleitungen wird zunächst geprüft, ob diese überhaupt wiederbesetzt werden müssen. Sofern dies bejaht wird, werden die Stellen dieses Personenkreises im Einvernehmen mit der Zentralen Steuerung dann aktuell neu bewertet.

 

 

-          Alle übrigen Führungsstellen werden bei sich abzeichnenden Veränderungen
(z. B. Stellenwechsel) neu bewertet.

 

Es ist in beiden Fällen aber zu berücksichtigen, dass im Einzelfall eine solch restriktive Bewertung auch zu einer Bestätigung des bisherigen Stellenwertes führen könnte.

 

Es wird damit erreicht, dass die in kürze relevanten Veränderungen ggf. gleich mit neuen Stellenwerten versehen werden. Das entsprechende Auswahlverfahren kann diese Veränderungen bereits berücksichtigen (evtl. anderer Bewerberkreis). Gleichzeitig können zu gegebener Zeit Veränderungen durch TVöD und KGSt berücksichtigt werden.

 

Es werden vakant (in Anzahl Stellen):

 

Jahr

Amts-, Fachbereichs- und Betriebsleitungen

Abteilungsleitungen

2007

4

4

2008

2

1

2009

3

2

Summen

9

7

 

Mithin werden für den Stellenplan 2008 -vorbehaltlich des Ergebnisses der neuen Stellenbewertung 16 neue Bewertungen in die Beratungen zum Stellenplan eingebracht (Veränderungen, die heute noch nicht vorhersehbar sind, könnten diese Zahl leicht verändern).

 

Die Bewertung der restlichen 109 Führungsstellen (29 Stellen von Amts-, Fachbereichs- und Betriebsleitungen sowie 80 Stellen von Abteilungsleitungen) wird entsprechend zeitnah, möglichst unter Berücksichtigung der Veränderungen des TVöD bzw. der neuen Erkenntnisse der KGSt, vollzogen.

 

Alle übrigen Stellen werden im Zusammenhang mit der Verabschiedung einer neuen Entgeltordnung zum TVöD und entsprechender beamtenrechtlicher Regelungen überprüft.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen finanzielle und personelle Auswirkungen, die über den Stellenplan abgebildet

 

 und insofern Bestandteil des jeweiligen Haushaltsplanes werden. 

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.03.2007 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.03.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen