Beschlussvorlage - 0132/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gewährung folgender Zuschüsse zu den Kosten für Ferienmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 90 SGB VIII:  

 

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Pflegekinder bis zu                     205,00 €

 

für andere Teilnehmer (einkommensabhängig)

für Maßnahmen mit mindestens 18 Übernachtungen bis zu                                128,00 €

für Maßnahmen mit mindestens 12 Übernachtungen bis zu                                 93,00 €

für Maßnahmen mit mindestens 6 Übernachtungen bis zu                                    60,00 €

 

Die Bezuschussung ist auf eine Maßnahme pro Teilnehmer und Jahr beschränkt.

 

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Sachverhalt

Die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zu den Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten anerkannter Träger der Jugendhilfe auf Grundlage des § 90 SGB VIII werden hinsichtlich der Mindestdauer der Maßnahmen auf künftig mindestens 6 Übernachtungen (bisher zwei Wochen) geändert.

Der Zuschuss ist auf eine Maßnahme pro Person und Jahr begrenzt.

Zur Umsetzung der Richtlinienänderung sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.


 
Die Stadt Hagen gewährt seit vielen Jahren auf Grundlage des § 90 SGB VIII Zuschüsse zu den Teilnehmerbeiträgen für Ferienmaßnahmen nach § 11, Abs. 3 SGB VIII.

In seiner Sitzung am 05.12.2006 hat der JHA die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien zur Übernahme der Kosten für Ferienfreizeiten im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu überarbeiten. Künftig sollen auch einwöchige Maßnahmen bezuschusst werden, die Bezuschussung ist auf eine Freizeitteilnahme pro Jahr zu beschränken.

 

In den letzten Jahren wurden folgende Zuschüsse gezahlt:

 

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Pflegekinder höchstens 205,00 €

 

für andere Teilnehmer (einkommensabhängig)

für 3wöchige Maßnahmen bis zu                                                                             128,00 €

für 2wöchige Maßnahmen bis zu                                                                               93,00 €.

 

Die Arbeitsgemeinschaft 1 (Jugendarbeit) gem. § 78 SGB VIII hat in ihrer Sitzung am 08.01.2007 empfohlen, Maßnahmen ab 6 Übernachtungen zu bezuschussen.

 

Es wird nunmehr vorgeschlagen, folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Pflegekinder bis zu                     205,00 €

 

für andere Teilnehmer (einkommensabhängig)

für Maßnahmen mit mindestens 18 Übernachtungen bis zu                                128,00 €

für Maßnahmen mit mindestens 12 Übernachtungen bis zu                                 93,00 €

für Maßnahmen mit mindestens 6 Übernachtungen bis zu                                    60,00 €

 

Die Bezuschussung ist auf eine Maßnahme pro Teilnehmer und Jahr beschränkt.

Mittel in Höhe von 30.000 Euro stehen im Sachkonto 533900 (Teilplan 3620) zur Verfügung. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre wird der Mittelansatz als ausreichend erachtet. Zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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27.02.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen