Beschlussvorlage - 0136/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt,

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 7 Frau Andrea Rüffer zu wählen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis: 01.06.07

 

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Sachverhalt

Da die amtierende Schiedsperson nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung steht, wurde der Schiedsamtsbezirk 7 neu ausgeschrieben.

Es bewerben sich 2 Bürger/innen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Andrea Rüffer zu wählen, da sie auf Grund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdegangs im größeren Maße geeignet erscheint, nach Aneignung entsprechender Rechtskenntnisse Strategien zur Konfliktlösung zu erarbeiten.


 
Das Gebiet der Stadt Hagen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

 

Die Amtszeit der amtierenden Schiedsperson, die für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht, endet im April 2007.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 ( GV NW 1993 S. 32 ), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein- Westfalen ( EuroAnpg NRW ) vom 25.09.2001 ( GV NRW S. 726 ) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hohenlimburg, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 7 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Hohenlimburg überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

1.      die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

2.      unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

1.      das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

2.      in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

3.      durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden mit Schreiben vom 14.11.06 gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks 8 zu benennen. Zudem wurde in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks 7 ( Berchum, Halden, Herbeck, Henkhausen, Reh, Holthausen, Hohenlimburg ) gesucht werden.

 

Es liegen die Bewerbungen folgender Personen vor:

 

1.

2.

 

 

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 08.01.07 und 05.02.07 unter Bekanntgabe der Bewerber Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 Stellung zu nehmen.

Der BDS hat sich in seinem Schreiben vom 13.02.07 für keinen der Bewerber ausgesprochen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Andrea Rüffer zu wählen, da sie auf Grund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdegangs im größeren Maße geeignet erscheint, nach Aneignung entsprechender Rechtskenntnisse Strategien zur Konfliktlösung zu erarbeiten.

Auch XXX ist grundsätzlich für das Schiedsamt geeignet. Angesichts der Tatsache, dass er überwiegend im technischen Bereich arbeitet, sieht die Verwaltung in Frau Rüffer jedoch die geeignetere Bewerberin.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

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28.02.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen