Beschlussvorlage - 0105/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt.

 


Rauchen stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Es schadet jedoch nicht nur der Gesundheit der Raucherinnen und Raucher, sondern als passives Rauchen auch der Gesundheit der Nichtraucherinnen und Nichtraucher.

 

Um den Gesundheitsschutz für Raucher und Nichtraucher in diesem Bereich konsequent umzusetzen, wird durch Verfügung des Oberbürgermeisters ein generelles Rauchverbot für die städtischen Verwaltungs- und Dienstgebäude mit Wirkung vom 02.04.2007 in Kraft gesetzt.

 

Betroffen hiervon sind alle Personen, die sich in diesen Gebäuden aufhalten, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Mandatsträger, Bürgerinnen und Bürger.

 

Dieses klare Bekenntnis zum Gesundheitsschutz einschließlich Nichtraucherschutz ist verbunden mit dem Angebot an Raucherinnen und Raucher der Stadtverwaltung, Entwöhnungsmöglichkeiten zu einem Leben ohne Rauchen zu nutzen.

 

Die Verfügung zum Gesundheitsschutz durch Rauchverbot in den Verwaltungs- und Dienstgebäuden der Stadt Hagen ist als Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.02.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen