Beschlussvorlage - 0059/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den II. Nachtrag zur Änderung der Satzung

des Frauenbeirates der Stadt Hagen vom 14. März 1991, wie er als Anlage

Gegenstand der Niederschrift ist.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 beschlossen, eine Änderung der Satzung des Frauenbeirates herbeizuführen, damit eine sachkundige Bürgerin der Fraktion Die Linke.PDS in den Frauenbeirat entsandt werden kann.

 

Aufgrund eines entsprechenden Initiativantrages der Fraktion Die Linke.PDS (siehe Vorlage  1064/2006) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.12.2006 mehrheitlich dem Vorschlag zugestimmt, die Satzung für den Frauenbeirat der Stadt Hagen zu ändern, um der Fraktion die Möglichkeit zu geben, eine sachkundige Bürgerin in den Frauenbeirat zu entsenden.

 

Die gewünschte Satzungsänderung kann in der Weise erfolgen, dass die § 2 in Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung für den Frauenbeirat vom 14.03.1991 in der Fassung des I. Nachtrages vom 14.01.1992 festgeschriebene Mitgliederzahl um  jeweils 1 Mitglied erhöht wird. In der nachfolgenden synoptischen Darstellung sind die Änderungen durch Fettdruck hervorgehoben. Der Frauenbeirat ist hiernach ein Gremium, das in Zukunft nicht mehr aus 21, sondern aus 22 stimmberechtigten Frauen besteht. 16 Frauen – anstatt bisher 15 – werden auf Vorschlag der im Rat der Stadt Hagen vertretenen Fraktionen, 6 Frauen – wie bisher – auf Vorschlag der in Hagen aktiven Frauengruppen vom Rat der Stadt gewählt.

 

 § 2 Abs. 1 - alte Fassung

 

§ 2 Abs. 1 - neue Fassung

 

(1)   Der Frauenbeirat besteht aus 21 stimmberechtigten Frauen. Für jedes ordentliche Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

 

 

(1) Der Frauenbeirat besteht aus 22 stimmberechtigten Frauen. Für jedes ordentliche Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

 

§ 2 Abs. 2  - alte Fassung

 

§ 2 Abs. 2 - neue Fassung

(2) 15 Frauen werden auf Vorschlag der im Rat der Stadt Hagen vertretenen Fraktionen, 6  Frauen auf Vorschlag der in Hagen aktiven Frauengruppen vom Rat der Stadt gewählt.

 

(2) 16 Frauen werden auf Vorschlag der im Rat der Stadt Hagen vertretenen Fraktionen, 6  Frauen auf Vorschlag der in Hagen aktiven Frauengruppen vom Rat der Stadt gewählt.

 

 

 

 

Der Frauenbeirat ist gemäß  § 7 Abs. 2 der gültigen Satzung für den Frauenbeirat zu dieser Satzungsänderung in der Sitzung am 25.01.2007 gehört worden. Er hat hiergegen keine Einwendungen erhoben.

 

Die Textfassung des II. Nachtrages ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 
 

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Auswirkungen

X  Durch die Satzungsänderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen bis

     auf die Tatsache, dass für eine weitere Person ein Anspruch auf Sitzungsgeld

     und Fahrtkostenentschädigung nach Maßgabe der insoweit einschlägigen

     Bestimmungen begründet wird.

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.02.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen