Beschlussvorlage - 0048/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen auf Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.02.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Satzung
für das Jugendamt der Stadt Hagen vom 24.02.1994 in der Fassung des I.
Nachtrages vom 12.01.2004 in § 4 (Mitglieder) Absatz(3) (beratende Mitglieder)
um den Punkt k zu erweitern:
“k) ein/e Vertreter/in der ARGE, der/die
von der Geschäftsführung der ARGE bestellt wird.”
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt zum 23.02.2007.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 14.11.2006 beantragten die CDU-, SPD-, FDP- und Bürger für Hagen-Fraktion im Rat der Stadt Hagen, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen dahingehend zu ändern, dass ein Vertreter/in der ARGE als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten ist.
Mit Schreiben vom 14.11.2006 beantragten die CDU-,
SPD-, FDP- und Bürger für Hagen-Fraktion im Rat der Stadt Hagen, die Satzung
für das Jugendamt der Stadt Hagen dahingehend zu ändern, dass ein/e
Vertreter/in der ARGE als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten
ist.
Der Antrag wurde folgendermaßen begründet:
“Dem Jugendhilfeausschuss gehört ein/e
Vertreter/in der Arbeitsverwaltung an, der/die vom örtlichen Direktor der
Arbeitsagentur bestellt wird.
Damit soll gewährleistet werden, dass Probleme
der Jugendberufshilfe, des Ausbildungsmarktes u. ä. zeitnah im Ausschuss zum
Thema gemacht werden können, um kompetent angegangen zu werden.
Mit der Gründung der ARGE als Arbeitsgemeinschaft
zwischen Arbeitsagentur und (Sozialamt der) Stadt Hagen sind jetzt viele
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Kunden der ARGE, sei es als Angehörige
von Bedarfsgemeinschaften, sei es als Ausbildungs- oder Arbeitssuchende.
Die Vermittlung in Ausbildungsplätze ist zwar
weiter originäre Aufgabe der Arbeitsagentur auch für jugendliche Bezieher/innen
von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.
Trotzdem sind die weiteren Aufgaben der ARGE
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenüber so vielfältig und auch
in den Bereich der Jugendhilfe hineinreichend, dass der SPD-Fraktion eine
beratende Teilnahme der ARGE an den Sitzungen des örtlichen
Jugendhilfeausschusses geraten erscheint.”
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung
vom 05.12.2006 dem Rat der Stadt Hagen die Satzungserweiterung empfohlen.
Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses richtet
sich hinsichtlich der beratenden Mitglieder ausschließlich nach § 71 SGB VIII
und § 5 AG KJHG.
In § 5 Abs. 3 AG KJHG ist geregelt, dass durch
die Satzung bestimmt werden kann, dass weitere sachkundige Frauen und Männer
dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören.
Einer entsprechenden Erweiterung der Satzung wie
beantragt stehen also keine gesetzlichen Vorschriften entgegen.
