Beschlussvorlage - 0048/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen vom 24.02.1994 in der Fassung des I. Nachtrages vom 12.01.2004 in § 4 (Mitglieder) Absatz(3) (beratende Mitglieder) um den Punkt k zu erweitern:

 

 

“k) ein/e Vertreter/in der ARGE, der/die von der Geschäftsführung der ARGE bestellt wird.”

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt zum 23.02.2007.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.11.2006 beantragten die CDU-, SPD-, FDP- und Bürger für Hagen-Fraktion im Rat der Stadt Hagen, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen dahingehend zu ändern, dass ein Vertreter/in der ARGE als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten ist.

 


 
Mit Schreiben vom 14.11.2006 beantragten die CDU-, SPD-, FDP- und Bürger für Hagen-Fraktion im Rat der Stadt Hagen, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen dahingehend zu ändern, dass ein/e Vertreter/in der ARGE als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten ist.

 

Der Antrag wurde folgendermaßen begründet:

 

“Dem Jugendhilfeausschuss gehört ein/e Vertreter/in der Arbeitsverwaltung an, der/die vom örtlichen Direktor der Arbeitsagentur bestellt wird.

Damit soll gewährleistet werden, dass Probleme der Jugendberufshilfe, des Ausbildungsmarktes u. ä. zeitnah im Ausschuss zum Thema gemacht werden können, um kompetent angegangen zu werden.

Mit der Gründung der ARGE als Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsagentur und (Sozialamt der) Stadt Hagen sind jetzt viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Kunden der ARGE, sei es als Angehörige von Bedarfsgemeinschaften, sei es als Ausbildungs- oder Arbeitssuchende.

Die Vermittlung in Ausbildungsplätze ist zwar weiter originäre Aufgabe der Arbeitsagentur auch für jugendliche Bezieher/innen von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.

Trotzdem sind die weiteren Aufgaben der ARGE Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenüber so vielfältig und auch in den Bereich der Jugendhilfe hineinreichend, dass der SPD-Fraktion eine beratende Teilnahme der ARGE an den Sitzungen des örtlichen Jugendhilfeausschusses geraten erscheint.”

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.12.2006 dem Rat der Stadt Hagen die Satzungserweiterung empfohlen. 

 

Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses richtet sich hinsichtlich der beratenden Mitglieder ausschließlich nach § 71 SGB VIII und § 5 AG KJHG.

 

In § 5 Abs. 3 AG KJHG ist geregelt, dass durch die Satzung bestimmt werden kann, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören.

 

Einer entsprechenden Erweiterung der Satzung wie beantragt stehen also keine gesetzlichen Vorschriften entgegen.

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.02.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen