Beschlussvorlage - 0260/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Erweiterung des Gebebietsrechenzentrums “GGRZ” an der Feithstraße

hier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB

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Sachverhalt

Bauvorhaben nach § 80 Bau O NRW:

 

Der Verwaltung liegt eine Planung zur Erweiterung des “Gebietsrechenzentrums NRW” an der Feithstraße vor. Der Bauherr ist der Bau- und Liegenschaftsbetreib NRW, Wisbyring 17, in 59494 Soest.

Zur Zeit befindet sich auf dem Grundstück Hohenleye 3a,  Gemarkung Fley, Flur 1, Flurstück 415, das Hauptgebäude des Gemeinsamen Gebietsrechenzentrums NRW, Standort Hagen. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe eines Landschaftschutzgebietes (Waldgebiet) und ist zur Zeit teilflächig versiegelt. Das bestehende Gebäude soll erweitert werden. Die Grundstücksgröße beläuft sich auf ca. 29.000 m², durch den Bestand werden ca. 1.500 m² versiegelt. Für den neuen Baukörper wird eine Fläche von ca. 2.250 m² benötigt. Der Neubau ist im Bereich eines vorhandenen Baumbestandes geplant. Das Forstamt Schwerte hat eine Waldumwandlung in Aussicht gestellt. Für den notwendigen Ausgleich stehen zwei Möglichkeiten zur Disposition. Die Erschließung der geplanten Maßnahme erfolgt über eine vorhandene Zufahrt von der  Hoheleye zum Eingang des Gebäudes. Auf dem Gelände sind ausreichend Stellplätze ausgewiesen.

Der Landesrechnungshof stellt in seinem Bericht “Orientierungsprüfung IT-Sicherheit” vom 09.12.2002 fest:

“Im GGRZ Hagen ist im Hinblick auf die zugewiesenen Aufgaben die zur Verfügung stehende Gebäudeinfrastruktur nicht mehr geeignet, einen wirtschaftlichen und sicheren Geschäftsbetrieb zu gewährleisten”

Mit der vorgesehenen baulichen Erweiterung soll das GGRZ Hagen für die nächsten 15- 20 Jahre zukunftssicher untergebracht werden.

In dem neuen Gebäudeteil werden die z.Zt. extern untergebrachten Mitarbeiter in das GGRZ zurückgeführt. Desweiteren  ist in den nächsten Jahren mit einem Personalwachstum von ca. 20 Personen zu rechnen.

 

Planungsrechtliche Situation:

 

Flächennutzungsplan:

 

Das Grundstück ist als Sonderbaufläche dargestellt.

 

Bebauungsplan:

 

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Das B- Planverfahren Nr. 15/62 Teil I – Großbauvorhaben Feithstrasse – Abschnitt A wurde nicht zum Abschluß gebracht.

Eine planungsrechtliche Beurteilung muss gemäß § 34 BauGB erfolgen.

 

Städtebauliche Situation:

 

Das Grundstück (Flurstück 415) grenzt im nordöstlichen Bereich an die Grenze des Landschaftschutzgebietes Nr. 1.2.2.16. Der Erweiterungsentwurf sieht eine eingeschossige Produktionshalle und einen fünfgeschossigen Verwaltungsbau vor. Das östlich gelegene, bestehende dreigeschossige Gebäude des GGRZ wird durch eine Brücke mit dem Neubau verbunden. Auf dem o.g. Grundstück befindet sich ein Notlandeplatz für Polizeihubschrauber. Die geplante Gebäudeanlage fügt sich hinsichtlich der Gebäudehöhe und Grundrißfläche in die vorhandene Baustruktur nordöstlich der Feithstraße ein. Geländebegleitend leitet sie von der dominierenden Baumasse des Polizeipräsidiums im Südosten zu den Gebäuden des DRK und TÜV im Nordwesten über. Auf der gegenüberliegenden westlichen Straßenseite der Feihtstraße trifft man auf eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung.

 

Beurteilung:

 

Die geplante Erweiterung ist laut Stellungnahme des Landesrechnungshof eine notwendige Maßnahme zur Standortsicherung des GGRZ Hagen. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung unter Berücksichtigung der charakteristischen städtebaulichen Struktur ein.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.04.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen