Beschlussvorlage - 0240/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich

des aufzustellenden Bebauungsplanes  Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/ Brinkstraße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 8.10.2002 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße- beschlossen. Dieser Beschluß wurde am 2.11.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Begründung:

Schaffung einer städtebaulichen Ordnung  durch den Ausschluß von Ansiedlungen zusätzlicher Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten an dieser Stelle, die zu einer Schwächung der angrenzenden Stadtteilzentren, wie Altenhagen und Eckesey, führen könnten.

 

 

Für die Nutzung der Grundstücke an der Alexanderstraße gibt es unterschiedliche Anfragen:

¡    Errichtung eines zweigeschossigen Geschäftsgebäudes, in dem im Erdgeschoß ein Einzelhandelsbetrieb und im Obergeschoß ein Veranstaltungsbereich geplant war

¡    Errichtung einer Moschee/Gemeindezentrum

¡    Errichtung eines Einrichtungsfachmarktes  -Verkauf von Leuchten und Möbeln-

 

Die Entscheidung über die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Moschee/Gemeindezentrum wurde gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 6.7.2004 ausgesetzt.

 

Da z.Z. noch keine Einigung über die Zulässigkeit der Moschee/Gemeindezentrum erzielt werden kann,  ist der Erlaß der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße- erforderlich.    

 

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Beschlüsse

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18.05.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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02.06.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.06.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen