Beschlussvorlage - 0089/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Gießerei Vorhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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14.02.2007
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Sachverhalt
Hinsichtlich der Wirkungspfade “Direktkontakt” und Bodenluftemission” ergeben sich aus den Untersuchungsergebnissen keine Einschränkungen für die vorliegende Nutzung.
Für den Wirkungspfad
Boden/Grundwasser sind jedoch aufgrund der vorliegenden Analysen für
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe weitergehenden Untersuchungen zur
Schadensursache bzw. im Hinblick auf eine mögliche Ausbreitung in nördlicher
Richtung notwendig. Die Frage einer ggf. notwendigen Sanierung ist abzuklären.
Im Rahmen der Kennzeichnungspflicht für Altlasten in
der Bauleitplanung musste die ehemalige Gießerei Vorhalle untersucht werden.
Die Fläche der ehem. Gießerei ist im Altlastenverdachtsflächenkataster
registriert.
Nach langjährigen Verhandlungen mit dem Eigentümer stimmte dieser im September 2005 den Untersuchungen zu.
Im Dezember 2005 wurde das Ingenieurbüro H+L mit der Koordinierung und Durchführung der erforderlichen Felduntersuchungen beauftragt.
Am 22.11.05 wurden mit dem Gutachter die Bohrpunkte vor Ort festgelegt.
Die Sondierungen wurden im Dezember 2005 auf dem Gelände ausgeführt.
Mit der Analytik wurde das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets beauftragt.
Zur optimalen Positionierung der Grundwassermessstellen mussten die vorliegenden Bohr- und Analysenergebnisse ausgewertet werden. Nach beschränkter Ausschreibung wurden die entsprechenden Grundwassermessstellen von der Fa. Knauber GmbH im Juli 2006 errichtet.
Die komplette Gefährdungsabschätzung (inklusive Grundwasseruntersuchungen) liegt der Unteren Bodenschutzbehörde seit Dezember 2005 vor.
Im Rahmen der Felduntersuchungen wurde im gesamten Untersuchungsbereich überwiegend eine Versiegelung festgestellt. Unter der Versiegelung folgt eine Tragschicht, die aus einem Gemenge von Mineralgemischen, Schlacken, Aschen und Recyclingmaterialien besteht. Die darunter lagernden Anfüllungen bestehen aus Bauschutt, umgelagertem Tonstein, sowie Gießereisanden. Die max. Anfüllungsmächtigkeit betrug 2,80 m.
Boden
Die analysierten Schwermetallgehalte in den Bodenproben liegen überwiegend im Schwankungsbereich üblicher Hintergrundkonzentrationen oder überschreiten diese geringfügig. Nennenswerte Anreicherungen an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen konnten nur in den Anfüllungen festgestellt werden. Der gewachsenen Boden ist weitestgehend frei von PAK-Verunreinigungen. Lediglich im Bereich der ehem. Gießerei haben sich PAK-Verunreinigungen in geringem Umfang den darunter anstehenden natürlichen Bodenschichten mitgeteilt. Für die Mineralölkohlenwasserstoffe ergibt sich ein vergleichbares Bild. Die Auffüllungen zeigen vereinzelt deutliche Kohlenwasserstoffanreicherungen. Mit Ausnahme des Bereiches der ehem. Gießerei sind die gewachsenen Böden frei von Mineralölkohlenwasserstoff-Belastungen.
Bodenluft
Die entnommenen Bodenluftproben gaben keine Hinweise auf Verunreinigungen des Untergrundes durch Lösungen und Entfettungsmittel. Auch die für gießereispezifische Prozesse typischen Parameter (Alkohole, Trithylamin , Diisocyanate) wurden bei den Untersuchungen nicht nachgewiesen.
Grundwasser
Das Grundwasser steht überwiegend 1-2 m unter der Unterkante der Anfüllungen an. Nur vereinzelt (im Bereich der Bohrung B3) liegt der Grundwasserstand innerhalb der Anfüllungen. Die Grundwasserströmung ist nach Nord-Nord-Ost gerichtet. Das Grundwasser strömt nahezu ausschließlich innerhalb des klüftigen Tonschiefers. Die entnommenen Grundwasserproben zeigen im Bereich der Messstelle B 1 deutliche Anreicherungen an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Die Messstellen B 2 und B 3 zeigen dagegen nur geringe PAK-Gehalte. Die vorgefunden Grundwasserverunreinigungen sind nicht typisch für die ehem. Nutzung als Gießereistandort. Auch aus der Akteneinsicht ergeben sich keine Hinweise auf entsprechende Produktionsprozesse. Der Gutachter kommt zu den Schluss, dass bei der vorliegenden Fließrichtung und unter Berücksichtigung der Schadstoffverteilung in den einzelnen Messstellen der Schadstoffeintrag innerhalb des Geländes erfolgt sein muss.
Hinsichtlich der Wirkungspfade
“Direktkontakt” und “Bodenluftemission” ergeben sich
aus den Untersuchungsergebnissen keine Einschränkungen für die vorliegende
Nutzung.
Für den Wirkungspfad Boden/Grundwasser sind jedoch
aufgrund der vorliegenden Analysen weitergehenden Untersuchungen zur
Schadensursache bzw. im Hinblick auf eine mögliche Ausbreitung in nördlicher
Richtung notwendig. Die Frage einer ggf. notwendigen Sanierung ist abzuklären.
Ein entsprechendes Angebot zur weiteren Schadensermittlung liegt vor und wird nach Klärung , ob ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt 2007 zur Verfügung stehen und vorbehaltlich der Betretungsgenehmigung durch den Eigentümer kurzfristig in Auftrag gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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833,2 kB
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