Beschlussvorlage - 1082/2006
Grunddaten
- Betreff:
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Nutzung des Übergangsheimes Voerder Str. 33
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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07.02.2007
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Sachverhalt
Das Übergangsheim wurde 1994 im Rahmen des sogenannten “2-Stufenmodells”
(1. Stufe Übergangsheim, 2. Stufe Nutzung als Sozialwohnung) vom Land gefördert, von der HaGeWe errichtet und anschließend an die Stadt mit einer Festlaufzeit bis zum 30.04.2019 vermietet. Durch rückläufige Aussiedlerzahlen ist das Objekt nur teilweise belegt. Neu in Hagen ankommende Aussiedlern gelingt es oft schon nach kurzer Zeit, eine Wohnung anzumieten. Da die wenigen neu zugewiesenen Aussiedler auch in den Übergangsheimen Posener Str. und Seilerstr. untergebracht werden können, kann das Haus einer anderen Nutzung zugeführt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Zweckbindungsfrist für den Landeszuschuss, der zur Herrichtung des Hauses gezahlt wurde, erst 2019 endet. Die Bezirksregierung fordert nach Aufgabe der Nutzung als Übergangsheim für Aussiedler die Umwandlung in Sozialwohnungen oder eine “soziale Anschlussnutzung”. Es drohen andernfalls Rückforderungen von ca. 250.000 €.
Es bieten sich zunächst 2 nicht förderschädliche Alternativen an:
1.
Nutzung als Sozialwohnung
Das “2-Stufen-Modell” sieht vor, dass nach Aufgabe der Nutzung als Übergangsheim die Wohnungen dem sozialen Wohnungsbau (mit Belegungsbindung für Aussiedler) zugeführt werden. Da sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt seit 1994 jedoch grundlegend verändert hat, sieht die HaGeWe keine Marktchance für Sozialwohnungen an diesem Standort. Diese Einschätzung wird von der Verwaltung geteilt. Die HaGeWe hat bereits angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu verhindern. Ein vom Rechtsamt erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge mit der HaGeWe (Mietvertrag und Nutzungsrechtsvertrag) eine vorzeitige einseitige Kündigung durch die Stadt wenig erfolgversprechend wäre.
2.
Obdachlosenunterbringung
Das Objekt eignet sich durch Ausstattung (Bäder und Heizungen) und Wohnungszuschnitt zur Unterbringung von Obdachlosen. Auch der bestehende Mietvertrag mit der HaGeWe lässt eine solche Möglichkeit zu. Bei einer entsprechenden Nutzung könnten im Stadtteil Kabel 3 für die Unterbringung von Obdachlosen angemietete Häuser zum 31.12.207 abgemietet werden. Den Mietkosten in der Voerder Str. 33 in Höhe von jährlich 29.016 € ständen Einsparungen von 50.868 € (ohne Betriebskosten) gegenüber. Für diese Alternative spricht auch eine bessere regionale Verteilung von Problemgruppen auf einzelne Stadtteile. Während in Kabel zur Zeit noch 4 Häuser zur Obdachlosenunterbringung und 3 weitere zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden, würden in Haspe nach Aufgabe der Obdachlosenunterkünfte Preußerstr. (zum 31.12.2006 realisiert) weder Asylbewerber, Aussiedler noch Obdachlose in Übergangseinrichtungen wohnen.
Andere Möglichkeiten, der Forderung der Bezirksregierung nach “sozialer Anschlussnutzung” nachzukommen, werden von der Verwaltung nicht gesehen. Es ist daher beabsichtigt, zum 01.03.2007 bei der Bezirksregierung eine entsprechende Nutzungsänderung zu beantragen.

07.02.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksvertretung Haspe lehnt
die Nutzung des Übergangsheimes Voerder Straße 33 als Obdachlosenunterkunft ab.
Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Verwaltung auf, das Übergangsheim Voerder Straße 33 für Sozialwohnungen nutzen zu lassen. Die Außenanlagen sind ansprechender zu gestalten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
15 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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