Beschlussvorlage - 0021/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Fläche am "Alten Bahnhof Haspe"hier: a) Teiländerung Nr. 89 "Alter Bahnhof Haspe" zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen Einleitung des Verfahrensb) Bebauungsplan Nr. 1/07 (588) "Alter Bahnhof Haspe" Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.02.2007
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.02.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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21.02.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.02.2007
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 89 "Alter Bahnhof Haspe" zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/07 (588) "Alter Bahnhof Haspe" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanänderung:
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Haspe und umfasst in der Flur 26 das Flurstück 127 und in der Flur 26 das Flurstück 283.
Geltungsbereich für den Bebauungsplan:
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Haspe und umfasst in der Flur 26 das Flurstück 127 und in der Flur 26 das Flurstück 283. Die südlichen Abschnitte der Flurstücke 531, 532 und 533 in der Flur 9 liegen ebenfalls innerhalb des Plangebietes.
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen sind die Plangebiete eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die Offenlegung der Planung soll Ende 2007 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Zielsetzung der Planung ist es, die bisherige
Bahnfläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Am 28.06.2006 wurde der Bereich von Bahnbetriebszwecken freigestellt, da sie für Bahnbetriebszwecke nicht mehr erforderlich war. Somit ist diese Fläche in die Planungshoheit der Gemeinde zurückgefallen (siehe beiliegende Kopie des Freistellungsbescheides).
Auf dem Gelände hatten sich zwischenzeitlich kleinere Betriebe angesiedelt. Das Ansiedlungsbegehren eines größeren Recyclingunternehmens wird derzeit geprüft. Dieser Betrieb und auch andere die noch folgen, werden Hochbauten und eine Erschließung benötigen, deren Strukturen in diesem Bauleitplanverfahren geregelt werden sollen.
Im gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Sie liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe und ist als "Flächen für Bahnanlagen" nachrichtlich festgesetzt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich geschaffen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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