Beschlussvorlage - 0079/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaikanlagen auf städtischen Dachflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB40 - Schule; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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14.02.2007
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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21.03.2007
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Sachverhalt
Kurzfassung: entfällt
In Deutschland trifft im Mittel
jedes Jahr eine Energiemenge von ca. 1.000 kWh/m² auf die Erdoberfläche. Diese
Menge ergibt sich aus der Summe der eingestrahlten Energie innerhalb eines
Jahres, wobei die Einstrahlungsintensität von 50 W/m² im Winter bei
geschlossener Wolkendecke bis hin zu 1.000W/m² an sonnigen Sommertagen und
klarer Luft, bei senkrechter Einstrahlung auf die Fläche, schwanken kann.
Im
Zuge der Energiekrise der siebziger Jahre wurde auch in Deutschland die Methode
der Photovoltaik vorangetrieben. Durch Förderprogramme wurde der Ausbau von
netzgekoppelten Photovoltaikanlagen beschleunigt. Seit dem Jahr 2000 regelt das
Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) die Einspeisung und
Vergütung solcherart gewonnener Energie in das allgemeine Stromnetz. Ab 2007
beträgt die Vergütung € 0,4921/kWh.
Um
Photovoltaikanlagen verschiedener Hersteller vergleichen und mit Kennzahlen
rechnen zu können, bezeichnet man die Leistungsangabe von Photovoltaikzellen
oder –modulen auch als Wattpeak (Wp bzw. kWp). “kWp”
bezeichnet also die maximal mögliche Leistung unter normierten Bedingungen.
Nach Literaturangaben ist damit zu rechnen, dass sich die Investitionskosten
für Anlagen mit einer Leistung von 30 kW in näherer Zukunft auf €
3.900/kWp belaufen. Der maximale Solarertrag wird mit 850 kWh/Jahr pro kWp
angegeben. Daraus ergibt sich eine Kapitalrückflussdauer von 9,3 Jahren. Die
rechnerische Nutzungsdauer einer solchen Anlage beträgt 20 Jahre. Unter
Berücksichtigung eines Kapitalzinses von 4 % und der Kosten für Instandhaltung
und Versicherung in Höhe von 1,3 % pro Jahr stellt sich die Wirtschaftlichkeit
einer Anlage mit 30 kWp bei einer idealen Dachfläche folgendermaßen dar:
-
spezifische Investitionskosten: € 490/m² ergeben eine Investition von
€ 147.000
-
kapitalgebundene Kosten: € 12.730,20/Jahr
-
Ertrag: € 12.548,55/Jahr.
Bei
Einbeziehung der Förderung von Schulen durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle in Höhe von € 3.000 ergibt sich ein “Gewinn”
von € 78,15/Jahr.
Die
Stadt Hagen hat bereits durch die Energiekonzepte und die Mitgliedschaft im
Klima-Bündnis seit 1991 signalisiert, dass eine Energieverbrauchsreduzierung
und eine Nutzung klimaverträglicher Energieträger gefördert werden soll.
Mittlerweile gibt es auf den Dächern verschiedener Hagener Schulgebäude eine
Solarenergienutzung (Theodor-Heuss-Gymnasium, Käthe-Kollwitz-Berufskolleg,
Fichtegymnasium, Grundschule Berchum). Die Dachflächen weiterer Schulen und
öffentlicher stadteigener Gebäude sind potentiell für eine solarenergetische
Nutzung geeignet.
Ziel
sollte es sein, Bürgern und Vereinen, aber auch Firmen, die regenerative
Energien fördern möchten, aber kein Grundeigentum besitzen, im Sinne der
Lokalen Agenda 21 die Investition in wirtschaftliche Anlagenkonzepte zur
Erzeugung von Strom und Wärme zu erleichtern. Die kostenlose Nutzung soll
breiten Kreisen der Bürgerschaft möglich sein.
Der
Ausbau und Einsatz erneuerbarer Energien stellt einen wesentlichen Beitrag zur
umweltgerechten Gestaltung der menschlichen Lebenswelt in diesem Land dar. Die
sich, gerade jetzt, verstärkende Diskussion um die Verfügbarkeit und Endlichkeit
von fossilen Energieträgern, sowie die Problematik der Liefersicherheit in
einem hochgradig energieimportabhängigen Land wie Deutschland, lässt die
rechtzeitige Förderung des Ausbaus und der Umstellung der Energieversorgung
ratsam erscheinen. Bei derartigen Anlagen ist auch der Demonstrationscharakter
zu berücksichtigen. So wird zum Beispiel bei dem im Bau befindlichen Emil
Schumacher Museum ebenfalls mit Photovoltaik gearbeitet.
Zur
Verdeutlichung der Unterstützung der Umstellung auf erneuerbare Energien könnte
die Stadt Hagen geeignete Dachflächen zur Verfügung stellen.
Unter
den Aspekten:
-
Südexposition des
Daches
-
Erreichbarkeit
mit schwerem Gerät (Mobilkran)
-
Mindestgröße der
zusammenhängenden Dachfläche mehr als 500m²
-
keine
Verschattung
-
grundsätzliche
statische Eignung
-
Zusammenhang mit
geplanten Sanierungsmaßnahmen
sind
die folgenden Gebäude grundsätzlich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage
geeignet:
-
Schulzentrum
Wehringhausen, Eugen-Richter-Str. 77 - 79
-
Schulzentrum Eilpe,
Wörthstr. 30
-
Hauptschule Dahl,
Ribbertstr. 60
-
Fritz-Steinhoff-Gesamtschule,
Am Bügel 20
-
Theodor-Heuss-Gymnasium,
Humpertstr. 19
-
Turnhalle
Altenhagen, Berghofstr. 5
Es
besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen in Eigenregie zu betreiben
oder dies Initiativen und / oder Vereinen zu überlassen. Sollten
Photovoltaikanlagen durch Initiativen etc. betrieben werden, so müssten
entsprechende Verträge abgeschlossen werden.
Der
Verein BINSE e.V. (Berchumer Initiative für Solare Energien e.V.) hat bereits
ein vergleichbar organisiertes Projekt durchgeführt und betreibt erfolgreich
die Bürgersolarstromanlage auf der Evangelischen Jugendbildungsstätte in
Berchum. Die vertragliche Gestaltung wird über einen Mietvertrag geregelt. So
gibt es einen Gestattungsvertrag für das 200 qm-Dach der Jugendbildungsstätte
"Kurt-Gerstein-Haus". Zusätzlich wurde die Gründung einer GbR mit 4
persönlich haftenden Gesellschaftern (alles BINSE-Mitglieder) eingerichtet. Es
wurden Optionen von 12 sog. Stillen Gesellschaftern mit Anteilen von bereits
über 40.000 EURO (teilweise Bürger, die nicht BINSE-Mitglied sind) vorgenommen.
Zum damaligen Zeitpunkt bestand die Zusage von Landesfördermitteln
(REN-Programm) als Multiplikatoranlage in Höhe von 8.000 EURO.
Die
Gesellschafter erhalten jährlich eine Dividende von voraussichtlich drei
Prozent ihres eingesetzten Kapitals, und dies für 20 Jahre garantiert. Damit
erhalten sie derzeit mehr als beim klassischen Sparbuch, aber zusätzlich mit
dem Vorteil, dass sie ihre Kapitalanlage jederzeit sehen können und hier im
Stadtteil miterleben dürfen, wie umweltschonend Strom erzeugt wird. Der
Sachstand, der bereits bestehen "Bürger-Solarstromanlage
Jugendbildungsstätte Berchum" ist der, dass die prognostizierte Rendite von
3 % für das Jahr 2006 mit 5 % erheblich übertroffen wurde.
Jeder
Bürger und jede Organisation (auch Nichtmitglieder und Bürger anderer
Stadtteile oder Gemeinden) kann Anteile reservieren (mind. 1000,- Euro
Einlage). Interessant ist die Investition für diejenigen, die nicht über ein
eigenes Dach oder kein geeignetes verfügen oder mit der Beschaffung, Wartung
und Technik nichts zu tun haben wollen, aber trotzdem "sauberen"
Strom erzeugen wollen. Wer Kinder oder Enkel im Kindergarten- oder Schulalter
hat, kann dies als "Sparbuch" betrachten und verfügen, dass die
Dividende an die Kinder geht (bei 3.000 Euro sind das 90 Euro zusätzlich
Taschengeld pro Jahr, und am Ende der Laufzeit Geld für eine größere
Investition).
In
diesem Fall wurden sowohl die Jugendbildungsstätte als auch BINSE
Mitgesellschafter mit einem Anteil in Höhe der Mindesteinlage. Zurzeit wird
geklärt, ob der Verein ein vergleichbares Projekt auch für eine Anlage auf einem
städtischen Gebäude organisatorisch abwickeln kann.

21.03.2007 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Betriebsausschuss der GWH empfiehlt, diese
Vorlage im HFA zu beraten mit folgender Beschlussfassung:
“Die Verwaltung wird beauftragt, vor jeder
Dacherneuerung zu prüfen, ob dort Voltaikanlagen eingebaut werden können. Des
weiteren wird die Verwaltung beauftragt, mit dem örtlichen Energieversorger,
Mark E, ein Konzept zu entwickeln, um ggf. Zuschüsse zu erhalten und alle
Möglichkeiten der Finanzierung von solchen Anlagen zu prüfen”.