Beschlussvorlage - 1004/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrbahnteiler Sauerlandstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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31.01.2007
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Sachverhalt
Verstärkt durch das Neubaugebiet “Am Fleyer Bach” kommt es wegen der erhöhten Querungsfrequenz im Bushaltestellenbereich immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Seit geraumer Zeit werden Anliegerbeschwerden
über “Beinaheunfälle” aufgenommen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Sauerlandstraße
häufig vom ortskundigen Schwerverkehr genutzt wird.
Diese Vorlage zeigt die Möglichkeit der Anordnung
eines Fahrbahnteilers als Querungshilfe an, wobei gleichzeitig der Bereich der
östlichen Haltestelle ausgebaut werden kann.
1.
Vorbemerkungen
Mit der Ausweisung des Neubaugebietes “Am
Fleyer Bach” wurde im Einmündungsbereich “Wienbrauck”/
Sauerlandstraße eine weitere Straße erstellt. Dieser Einmündungspunkt zeigt
sich heute als relativ hoch belastet. Die Anordnung von beidseitigen
Bushaltestellen im Einmündungsbereich erhöht zusätzlich die
Fußgängerquerungsfrequenz.
An dieser Stelle kommt es immer wieder, nicht
zuletzt durch die Trassierung der Sauerlandstraße (Kurvenbereich mit erhöhter
Geschwindigkeit), zu gefährlichen
Situationen. Eine Vielzahl von Anliegerbeschwerden verdeutlicht diesen
Mißstand. Erschwerdend kommt hinzu, dass die Sauerlandstraße von ortskundigen
LKW- Fahrern häufig als “Schleichweg” genutzt wird.
2.
Planungsvoraussetzungen
Der Ausbau der Sauerlandstraße zwischen
Knippschildstraße und Industriestraße als Kreisstraße K1 wurde seitens der
Verwaltung im Mai 2004 bei der Bezirksregierung als Zuschussmaßnahme gem.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet. Wegen der Wichtigkeit
anderer Großprojekte wurde diese Maßnahme aber mehrfach im Rahmen der
Prioritätenbildung verschoben. Die derzeitige Einplanung sieht die Maßnahme
frühestens für das Jahr 2009 vor, wobei durch die jährlich- aktualisierten
Einplanungsgespräche dieses Datum auch weiter nach hinten geschoben werden
kann.
Zwar wurden seinerzeit in den Plänen der
Zuschussanmeldung die Bushaltestellenbereiche berücksichtigt, eine
Querungshilfe aber noch nicht dargestellt.
Der jetzt vorliegende Plan wurde als
“Einzelbeschlussplan” zu dieser Vorlage im Spätsommer des Jahres
2006 erstellt, wobei schon an dieser Stelle gesagt werden muss, dass die
Gesamtplanung der Sauerlandstraße nur bedingt zur Planung des Fahrbahnteilers
passt.
Das resultiert aus der Tatsache, dass im heutigen
Zustand die Kurve im Einmündungsbereich Wienbrauck/ Am Fleyer Bach mit sog.
“falscher” Querneigung befahren wird, die Neuplanung aber diesen
Umstand gem. technischem Regelwerk als Grundlage der Zuschussanmeldung
korrigiert hat.
Der Fahrbahnteiler soll hingegen mit relativ
geringem Aufwand an den heutigen Bestand angepasst werden.
3.
Ausbauplanung
Für die geplante Querungshilfe muss die heutige
Fahrbahn aufgeweitet werden. Dazu wird die Sauerlandstraße, die im betroffenen
Bereich heute eine Breite von ca. 5,80 m zeigt, auf der östlichen Seite um ca.
3,50 m verbreitert. An der breitesten Stelle können so zwei Fahrspuren zu je
ca. 3,65 m (Kurvenverbreiterung wegen des kleinen Radius!) und der
Fahrbahnteiler mit 2,00 m installiert werden.
Die Fahrbahnquerneigung zum östlichen Rand wird
beibehalten. Dadurch fließt das Oberflächenwasser allerdings zum neu geplanten
Busbordsteinbereich, was in der Regel wegen der Spritzwasserproblematik
vermieden werden sollte. Der Längsneigung folgend wird das Oberflächenwasser
dann, wie auch heute schon, in die angrenzende Grünfläche geleitet. Eine
wünschenswerte Drehung der Querneigungsverhältnisse hätte einen Komplettausbau
der Sauerlandstraße auf ca. 100 m zur Folge. Diese Maßnahme würde den
Kostenrahmen gänzlich sprengen.
Auf der östlichen Seite wird der
Bushaltestellenbereich nach den Regeln der Technik ausgebaut: D.h., es wird auf
12,00 m Länge der 16 cm hohe Buskapstein mit dahinterliegender Rillenplatte
versetzt. Im Querungsbereich wird der Bordstein auf 1 cm abgesenkt. Die
Wartefläche zeigt eine Breite von 2,25 m und soll plattiert werden. Zur
Ableitung des Regenwassers wird die Fläche auch nach Osten geneigt und so
entwässert.
Der Fahrbahnteiler besteht aus zwei Inselköpfen
mit 12 cm Hochbordsteinen im Radius 1,00 m. Die Innenfläche ist 4,00 m x 2,00 m
und wird gepflastert.
Auf der westlichen Seite wird nur der vorhandene
Hochbordstein im Querungsbereich auf 1 cm abgesenkt und die Oberfläche
entsprechend angepasst.
Alle Querungsstellen werden mit einem 20 cm
breiten Band aus “Noppenpflastersteinen” versehen, um Blinden bzw.
Sehbehinderten eine Ertastung zu ermöglichen.
4.
Kosten und Finanzierung
Für die oben beschriebene Maßnahme wird ein
Kostenansatz von ca. 45.000,- € benannt.
Wie oben beschrieben kann der betroffenen
Ausbaubereich später in dieser Form nicht erhalten bleiben. Daher können die
Arbeiten auch nicht als Vorsorgemaßnahme zur Zuschussmaßnahme angemeldet werden
und sind somit reine Eigenmittel.
Es ist daher zu überlegen, ob der Ausbaustandard
nicht auf ein Minimum beschränkt werden kann, da es sich letztlich (zum
heutigen Zeitpunkt beurteilt) um ein Provisorium für ca. 3 Jahre handelt.
Folgende Einsparungen ohne Beeinträchtigung der
verkehrstechnischen Funktionen wären denkbar:
Ø Der Bushaltestellenbereich würde nicht plattiert,
Verzicht auf die Rillenplatte, keine hintere Randeinfassung, sondern dünne
Asphaltschicht mit hinterer Abkantung- Einsparvolumen ca. 2.000,- €
Ø Ausbildung des Fahrbahnteilers in einfacher Form
durch Aufkleben zweier Inselköpfe aus “normalen” Hochbordsteinen,
die Innenfläche wird nur abmarkiert- Einsparung ca. 3.000,- €.
Ø Die Absenkung auf der Westseite entfällt-
Einsparung ca. 2.500,- €
In der Summe ergibt sich somit ein Einsparvolumen
von ca. 7.500,- €. Das bedeutet eine Bausumme von 38.500,- €.
Für den städtischen Haushaltsentwurf 2007 wurde
vorsorglich eine Summe von 50.000,- (seinerzeit grob geschätzt) angemeldet. Ob
die Maßnahme als neue Baumaßnahme des Jahres 2007 berücksichtigt wird, kann zum
heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden- ein grundsätzlicher Baubeschluss
(vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und der Mittelfreigabe) ist aber für
die weiteren Beratungen erforderlich.
5.
Zeitplan
Wie bereits erwähnt ist die Realisierung von den
Finanzmitteln abhängig. Zur Haushaltssituation der Stadt Hagen im Jahr 2007 und
damit verbundener Berücksichtigung neuer Baumaßnahmen ist aus heutiger Sicht
eine Einschätzung schwer. Daher ist auch die Benennung eines Termins für den
Baubeginn z.Z. nicht möglich.
Nach einer Mittelfreigabe würde aber nur noch die
Ausschreibungsphase erfolgen, so dass ca. 4 Monate danach die Ausführung
erfolgen könnte.
