Beschlussvorlage - 1004/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Bezirksvertretung Nord beschließt die Anlage eines Fahrbahnteilers und der östlichen Bushaltestelle in provisorischer Form.

3.       Die Realisierung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und der Mittelfreigabe.

Reduzieren

Sachverhalt

Verstärkt durch das Neubaugebiet “Am Fleyer Bach” kommt es wegen der erhöhten Querungsfrequenz im Bushaltestellenbereich immer wieder zu gefährlichen Situationen.

 

Seit geraumer Zeit werden Anliegerbeschwerden über “Beinaheunfälle” aufgenommen.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Sauerlandstraße häufig vom ortskundigen Schwerverkehr genutzt wird.

 

Diese Vorlage zeigt die Möglichkeit der Anordnung eines Fahrbahnteilers als Querungshilfe an, wobei gleichzeitig der Bereich der östlichen Haltestelle ausgebaut werden kann.

 

 


1.  

 
Vorbemerkungen

 

Mit der Ausweisung des Neubaugebietes “Am Fleyer Bach” wurde im Einmündungsbereich “Wienbrauck”/ Sauerlandstraße eine weitere Straße erstellt. Dieser Einmündungspunkt zeigt sich heute als relativ hoch belastet. Die Anordnung von beidseitigen Bushaltestellen im Einmündungsbereich erhöht zusätzlich die Fußgängerquerungsfrequenz.

 

An dieser Stelle kommt es immer wieder, nicht zuletzt durch die Trassierung der Sauerlandstraße (Kurvenbereich mit erhöhter Geschwindigkeit),  zu gefährlichen Situationen. Eine Vielzahl von Anliegerbeschwerden verdeutlicht diesen Mißstand. Erschwerdend kommt hinzu, dass die Sauerlandstraße von ortskundigen LKW- Fahrern häufig als “Schleichweg” genutzt wird.

 

 

 

2.   Planungsvoraussetzungen

 

Der Ausbau der Sauerlandstraße zwischen Knippschildstraße und Industriestraße als Kreisstraße K1 wurde seitens der Verwaltung im Mai 2004 bei der Bezirksregierung als Zuschussmaßnahme gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet. Wegen der Wichtigkeit anderer Großprojekte wurde diese Maßnahme aber mehrfach im Rahmen der Prioritätenbildung verschoben. Die derzeitige Einplanung sieht die Maßnahme frühestens für das Jahr 2009 vor, wobei durch die jährlich- aktualisierten Einplanungsgespräche dieses Datum auch weiter nach hinten geschoben werden kann.

 

Zwar wurden seinerzeit in den Plänen der Zuschussanmeldung die Bushaltestellenbereiche berücksichtigt, eine Querungshilfe aber noch nicht dargestellt.

 

Der jetzt vorliegende Plan wurde als “Einzelbeschlussplan” zu dieser Vorlage im Spätsommer des Jahres 2006 erstellt, wobei schon an dieser Stelle gesagt werden muss, dass die Gesamtplanung der Sauerlandstraße nur bedingt zur Planung des Fahrbahnteilers passt.

Das resultiert aus der Tatsache, dass im heutigen Zustand die Kurve im Einmündungsbereich Wienbrauck/ Am Fleyer Bach mit sog. “falscher” Querneigung befahren wird, die Neuplanung aber diesen Umstand gem. technischem Regelwerk als Grundlage der Zuschussanmeldung korrigiert hat.

Der Fahrbahnteiler soll hingegen mit relativ geringem Aufwand an den heutigen Bestand angepasst werden.

 

 

 

3.   Ausbauplanung

 

Für die geplante Querungshilfe muss die heutige Fahrbahn aufgeweitet werden. Dazu wird die Sauerlandstraße, die im betroffenen Bereich heute eine Breite von ca. 5,80 m zeigt, auf der östlichen Seite um ca. 3,50 m verbreitert. An der breitesten Stelle können so zwei Fahrspuren zu je ca. 3,65 m (Kurvenverbreiterung wegen des kleinen Radius!) und der Fahrbahnteiler mit 2,00 m installiert werden.

Die Fahrbahnquerneigung zum östlichen Rand wird beibehalten. Dadurch fließt das Oberflächenwasser allerdings zum neu geplanten Busbordsteinbereich, was in der Regel wegen der Spritzwasserproblematik vermieden werden sollte. Der Längsneigung folgend wird das Oberflächenwasser dann, wie auch heute schon, in die angrenzende Grünfläche geleitet. Eine wünschenswerte Drehung der Querneigungsverhältnisse hätte einen Komplettausbau der Sauerlandstraße auf ca. 100 m zur Folge. Diese Maßnahme würde den Kostenrahmen gänzlich sprengen.

Auf der östlichen Seite wird der Bushaltestellenbereich nach den Regeln der Technik ausgebaut: D.h., es wird auf 12,00 m Länge der 16 cm hohe Buskapstein mit dahinterliegender Rillenplatte versetzt. Im Querungsbereich wird der Bordstein auf 1 cm abgesenkt. Die Wartefläche zeigt eine Breite von 2,25 m und soll plattiert werden. Zur Ableitung des Regenwassers wird die Fläche auch nach Osten geneigt und so entwässert.

 

Der Fahrbahnteiler besteht aus zwei Inselköpfen mit 12 cm Hochbordsteinen im Radius 1,00 m. Die Innenfläche ist 4,00 m x 2,00 m und wird gepflastert.

 

Auf der westlichen Seite wird nur der vorhandene Hochbordstein im Querungsbereich auf 1 cm abgesenkt und die Oberfläche entsprechend angepasst.

 

Alle Querungsstellen werden mit einem 20 cm breiten Band aus “Noppenpflastersteinen” versehen, um Blinden bzw. Sehbehinderten eine Ertastung zu ermöglichen.

 

 

 

4.   Kosten und Finanzierung

 

Für die oben beschriebene Maßnahme wird ein Kostenansatz von ca. 45.000,- € benannt.

 

Wie oben beschrieben kann der betroffenen Ausbaubereich später in dieser Form nicht erhalten bleiben. Daher können die Arbeiten auch nicht als Vorsorgemaßnahme zur Zuschussmaßnahme angemeldet werden und sind somit reine Eigenmittel.

 

Es ist daher zu überlegen, ob der Ausbaustandard nicht auf ein Minimum beschränkt werden kann, da es sich letztlich (zum heutigen Zeitpunkt beurteilt) um ein Provisorium für ca. 3 Jahre handelt.

 

Folgende Einsparungen ohne Beeinträchtigung der verkehrstechnischen Funktionen wären denkbar:

 

Ø      Der Bushaltestellenbereich würde nicht plattiert, Verzicht auf die Rillenplatte, keine hintere Randeinfassung, sondern dünne Asphaltschicht mit hinterer Abkantung- Einsparvolumen ca. 2.000,- €

 

Ø      Ausbildung des Fahrbahnteilers in einfacher Form durch Aufkleben zweier Inselköpfe aus “normalen” Hochbordsteinen, die Innenfläche wird nur abmarkiert- Einsparung ca. 3.000,- €.

 

Ø      Die Absenkung auf der Westseite entfällt- Einsparung ca. 2.500,- €

In der Summe ergibt sich somit ein Einsparvolumen von ca. 7.500,- €. Das bedeutet eine Bausumme von 38.500,- €.

 

Für den städtischen Haushaltsentwurf 2007 wurde vorsorglich eine Summe von 50.000,- (seinerzeit grob geschätzt) angemeldet. Ob die Maßnahme als neue Baumaßnahme des Jahres 2007 berücksichtigt wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden- ein grundsätzlicher Baubeschluss (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und der Mittelfreigabe) ist aber für die weiteren Beratungen erforderlich.

 

 

 

5.   Zeitplan

 

Wie bereits erwähnt ist die Realisierung von den Finanzmitteln abhängig. Zur Haushaltssituation der Stadt Hagen im Jahr 2007 und damit verbundener Berücksichtigung neuer Baumaßnahmen ist aus heutiger Sicht eine Einschätzung schwer. Daher ist auch die Benennung eines Termins für den Baubeginn z.Z. nicht möglich.

Nach einer Mittelfreigabe würde aber nur noch die Ausschreibungsphase erfolgen, so dass ca. 4 Monate danach die Ausführung erfolgen könnte.

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.01.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen