Beschlussvorlage - 0026/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung des Lenneparks entsprechend der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitraum 2007/2008 im Rahmen der auf der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden Mittel zu realisieren.

 

Die zusätzlichen Folgekosten sind nach Fertigstellung der Maßnahmen in den Haushalt einzustellen.

 

Die Sanierung der Teichdichtung und Erstellung einer Fontänenanlage sowie die Errichtung des Bühnendaches werden bis Ende 2007 durchgeführt. Die übrige Innenhofgestaltung und der Rückbau der Treppe an der Iserlohnerstraße sind bis Ende 2008 vorgesehen.

 

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Sachverhalt

Die Vorlage informiert über Details und technische Einzelheiten der geplanten Lenneparkneugestaltung.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

 

1.      Sanierung des Teiches und Installation einer Fontänenanlage

2.      Neugestaltung des Innenhofes mit Wasserbecken

3.      Herstellung einer Bühnenüberdachung

4.      Umgestaltung der Treppenanlage zur Iserlohnerstraße

 

Zu 1.

Die durch eingewurzelte Pflanzen zerstörte Teichdichtung wird durch eine neue, möglichst widerstandsfähige Dichtung ersetzt. Um eine Fontänenanlage, wie sie in früheren Zeiten existierte, wieder herzustellen zu können, soll eine leistungsfähige Pumpe mit automatischer Steuerung und Wasserstandsregelung installiert werden. Die vorhandenen Leitungsanschlüsse werden soweit wie möglich genutzt.

 

Zu 2.

Vom Wasserbecken im Innenhof soll aus funktionellen und gestalterischen Gründen der mit einer hohen Mauer eingefasste Teil abgebaut werden. Das verbleibende Becken wird durch Entfernen der umgebenden hohen Staudenpflanzung freigestellt und damit besser erlebbar gemacht. Die Tiefe der Wasserfläche muss aus Sicherheitsgründen durch Einbau eines Stahlbetonbeckens reduziert werden. Um auch hier eine automatische Wasserstandsregelung zu ermöglichen wird die Technik entsprechend ergänzt. Die vorhandene Pumpe einschließlich der dazugehörenden Steuerung soll erhalten bleiben.

 

Die übrige Neugestaltung des Innenhofes trägt der neuen Situation mit Bühne und kleinerem Wasserbecken Rechnung, reduziert den Unterhaltungsaufwand und schafft schwerpunktmäßig einen Veranstaltungsbereich vor der Bühne und einen Grünbereich am Hallenbad.

 

Zu 3.

Für die Bühne im Innenhof ist eine Überdachung geplant, die in Form eines Zeltdaches aus einem PVC-beschichteten Material oder auch durch eine Acrylglasdach erstellt werden könnte. Zur Vervollständigung der Bühne wird gleichzeitig eine Stromversorgung installiert, um eine Beleuchtung und Beschallung bei Veranstaltungen zu ermöglichen.

 

Zu 4.

Die als Parkzugang nicht mehr benötigte Treppe an der Iserlohner Straße wird zurückgebaut. Die Stufen werden entfernt und durch eine überwiegend niedrige Pflanzung ersetzt.

 

Die Maßnahmen sollen im Zeitraum 2007/2008 durchgeführt werden.

 

 


Vorbemerkung

 

 
Zum Stand der laufenden Planung zur Neugestaltung des Lenneparks wurde die Bezirksvertretung Hohenlimburg zuletzt in der Sitzung am 18.10.2006 anhand einer Berichtsvorlage informiert.

 

Dabei wurde festgestellt, dass im Rahmen der Lenneparkneugestaltung noch folgende Maßnahmen realisiert werden sollen:

 

-          Sanierung des Teiches und Installation einer Fontänenanlage

-          Neugestaltung des Innenhofes

-          Herstellung einer Bühnenüberdachung

-          Umgestaltung der Treppenanlage zur Iserlohner Straße

 

Im Rahmen der o. g. Berichtsvorlage wurden die geplanten Einzelmaßnahmen bereits grundsätzlich beschrieben. Nach Auswertung weiterer Informationen und Klärung technischer Einzelheiten werden weitergehende, detaillierte Aussagen nun zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

1. Sanierung des Teiches und Wiederherstellung der Fontänenanlage

 

1.1 Sanierung der Teichdichtung

 

Ausgangssituation

 

Nach der erfolgten Entschlammung des Teiches war festzustellen, dass die vor ca. 15 Jahren hergestellte Bitumendichtung an vielen Stellen durch eingewurzelte Pflanzen zerstört war und dadurch undicht wurde.

 

Maßnahmen

 

Zur Sanierung der Teichdichtung wird zunächst die schadhafte Bitumendichtung abgetragen um auf der vorhandenen Betonsohle eine neue Dichtung herzustellen. Bei den Überlegungen zur Wahl des geplanten Dichtungsverfahrens wurde besonderer Wert auf eine möglichst große Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse gelegt.

 

Das Material soll widerstandsfähig sein gegen mechanische und thermische Belastungen, sowie gegen UV-Strahlung und sonstige Wettereinflüsse. Außerdem ist eine völlige Wurzelfestigkeit erforderlich, sowie eine gute Flexibilität um evtl. Bewegungen im Bereich der Bodenplatte aufnehmen zu können.

 

Bei einer üblichen Foliendichtung muss mit mechanisch verursachten Beschädigungen gerechnet werden, die im Bereich des senkrechten Teichrandes auch kaum vermieden werden können, da hier der Einbau eines Schutzestrichs nicht möglich ist.

 

Vor dem Hintergrund der genannten Anforderungen und Überlegungen ist beabsichtigt, die Teichdichtung zumindest im senkrechten Randbereich mit einer mehrschichtigen, vliesarmierten Kunstharzdichtung herzustellen. Das Material ist wurzelfest, witterungsbeständig, ausreichend flexibel und besitzt eine große Festigkeit und damit eine Widerstandsfähigkeit gegen mutwillige Beschädigungen, wie sie durch eine Foliendichtung nicht erreicht werden kann. Anschlüsse an Rohr- und Leitungsdurchführungen sowie Randausbildungen können wie bei einer Foliendichtung problemlos erstellt werden.

 

Aufgrund der relativ hohen Herstellungskosten der Kunstharzdichtung soll die Dichtung der Teichsohle allerdings mit einer wurzelfesten, 1mm starken Kunststofffolie hergestellt werden, auf die ein Estrich als Schutz gegen mechanische Beschädigungen aufgebracht wird.

 

1.2 Wiederherstellung der Fontänenanlage

 

Ausgangssituation

 

Die ehemals vorhandene Fontänenanlage einschließlich der dazugehörenden Tauchpumpe ist spätestens seit dem Umbau des Teiches vor ca. 15 Jahren nicht mehr vorhanden. Ein 400 Volt Elektroanschluss sowie eine Wasserzuleitung bis zum Teich bestehen ebenso noch, wie eine Abflussleitung zur Grundentleerung.

 

Maßnahmen

 

Um den Betrieb der historischen Fontänenanlage wieder aufzunehmen soll eine automatisch gesteuerte Wassertechnik mit Wasserstandsregelung und automatischer Wassernachspeisung installiert werden. Die Pumpe zum Betrieb der Fontäne wird als Trockenpumpe in einem neuen, separaten Schacht in unmittelbarer Teichnähe eingebaut. Die Wasseransaugung erfolgt direkt aus dem Teich um auf ein Wasserreservoir verzichten zu können.

 

Die Steuerungsanlage findet in einem separaten Schaltschrank seinen Platz. Die ehemals vorhandene Grundentleerung des Teiches über einen Bodenablauf wird für Reinigungszwecke wieder hergestellt.

 

2. Neugestaltung des Innenhofes

 

Wesentliche Teile der Innenhofneugestaltung sind

-          die Umgestaltung und Sanierung des vorhandenen Wasserbeckens,

-          die Neugestaltung des übrigen Innenhofes sowie

-          die Herstellung einer Bühnenüberdachung

 

2.1 Umgestaltung und Sanierung des Wasserbeckens

 

Ausgangssituation

 

Wie bereits in der Vorlage vom 04.10.2006 berichtet, besteht auch beim Wasserbecken ein Problem mit der Abdichtung. Demgegenüber ist die Brunnentechnik mit Steuerung und Pumpe in einem gut funktionsfähigen Zustand. Die Pumpe wurde erst im Sommer 2005 erneuert. Eine Wasserstandsregelung mit Überlauf und automatischer Nachspeisung existiert allerdings nicht.

 

2.1.1Gestaltung

 

Aus gestalterischer Sicht ist zunächst festzustellen, dass die ca. 75 cm hohe Einfassungsmauer, die eine Hälfte der 2-teiligen Beckenanlage einfasst (unteres Becken) und dabei den Blick auf die deutlich tiefer liegende Wasserfläche verstellt, für das vorhandene Wasserbecken nachteilig ist. Außerdem wirkt sich der geringe Abstand von nur ca. 9 m zwischen dem Wasserbecken und der neuen Bühne nachteilig auf den Veranstaltungsbereich vor der Bühne aus.

 

Aufgrund dieses Sachverhaltes aber auch um den Sanierungsaufwand für die schadhafte Beckendichtung zu reduzieren, wird der bereits in der Entwurfsplanung vom August 2000 gemachte Vorschlag aufgegriffen, den Wasserbeckenteil mit der hohen Einfassungsmauer abzubrechen und als Platzfläche herzustellen.

 

Der andere Teil des Wasserbeckens wird erhalten und erneuert. Die umgebende Pflanzfläche wird entfernt und als Platzfläche neu gestaltet. Die nun frei zugängliche Wasserfläche mit einer Wassertiefe von derzeit 60 cm, muss aus Sicherheitsgründen durch den Einbau eines Stahlbetonbeckens auf eine Wassertiefe von ca. 35 cm reduziert werden.

 

Der Beckenrand erhält eine Abdeckung und wird auf eine Höhe gebracht, die ca. 10 cm über der angrenzenden Platzfläche liegt. Die vorgeschlagene Umgestaltung der Wasseranlage führt insgesamt dazu, dass die Wasserfläche zwar kleiner aber dafür besser erlebbar wird.

 

2.1.2 Sanierung der Dichtung

 

Zur Abdichtung des Wasserbeckens soll ebenso wie beim senkrechten Rand des Teiches die mehrschichtige, vliesarmierte Kunstharzdichtung zur Ausführung kommen. Aufgrund der hier deutlich kleineren Fläche halten sich die Kosten in einem vertretbaren Rahmen. Wegen der guten Zugänglichkeit der Wasserfläche ist gerade in diesem Fall eine weitgehend beschädigungsresistente Dichtung besonders wichtig.

 

2.1.3 Anpassung der Brunnentechnik

 

Der Wasserkreislauf mit Wassereinspeisung, -rücklauf und Ansaugvorrichtung wird den neuen Gegebenheiten angepasst. Nach Rückbau des unteren Beckens entfällt die Überlaufschwelle, da ein effektvoller Ablauf des Wassers aus dem verbliebenen Becken nicht sinnvoll zu realisieren ist.

 

Ansonsten wird das Wasser im Prinzip wie bisher über eine Ansaugleitung durch die vorhandene Pumpe direkt aus dem Becken angesaugt und auf der oberen Beckenseite wieder eingespeist. Die Einspeisung erfolgt weiterhin über 3 kleine Düsen und der Betrieb der Pumpe über die vorhandene Schaltanlage. Der Wasserstand soll zukünftig über eine sensorgesteuerte Automatik geregelt werden, wodurch bei Bedarf Wasser automatisch aus dem Leitungsnetz nachgespeist wird.

 

2.1.4 Wassersäuberung/Wasseraufbereitung

 

Grobe Verschmutzungen des Wassers werden durch den Filter der Ansaugleitung aus dem Wasserkreislauf zurückgehalten. Eine bessere, weitergehende Reinigung wäre durch die Installation eines selbstreinigenden Filters (Sandfilter), der im Zusammenhang mit einem Wasserreservoir installiert werden kann, möglich. Aus Kostengründen ist diese Einrichtung allerdings weder am Teich noch am Wasserbecken vorgesehen.

 

Um das aufgrund der geringen Wassertiefe zu erwartende Algenwachstum zu vermeiden und die Anlage mit vertretbarem Aufwand in einem ansprechenden Zustand zu halten, ist dafür beabsichtigt, chemische Mittel in geringer Konzentration automatisch dosiert dem Wasser sowohl des Teiches als auch des Wasserbeckens zuzuführen.

 

2.2 Neugestaltung des übrigen Innenhofs

 

Der Innenhof soll sich nach der Neugestaltung deutlich in 2 Bereiche mit unterschiedlichen Funktionen und Nutzungen gliedern. Zum einen der großzügig plattierte bzw. gepflasterte Veranstaltungsbereich vor der Bühne. Dabei soll die vorhandene Plattenfläche aus Kostengründen weitgehend erhalten bzw. ergänzt werden.

Andererseits dominiert im Bereich am Hallenbad das Grün in Form einer Rasenfläche. Die Wegeflächen werden auf das notwendige Maß beschränkt und mit insgesamt 7 Bänke ausgestattet, die im Randbereich des Innenhofes stehen werden.

 

Die teilweise zu dicht stehenden, vorhandenen Cypressen vor dem Hallenbad werden reduziert, um sich dauerhaft entwickeln zu können und um die Fassade besser zur Geltung kommen zu lassen. Die Gehölzpflanzung entlang des Laubenganges wird erhalten. Im Übergang zur Lennewiese werden einzelne Sträucher entfernt um die Ausblickmöglichkeiten aus dem Innenhof zu verbessern.

 

Zwischen dem Veranstaltungsplatz und dem ruhigeren Grünbereich bildet das Wasserbecken den Mittelpunkt des Innenhofes. Die zur Zeit am Wasserbecken aufgestellte Skulptur soll zwischen dem Becken und dem AWO-Gebäude einen neuen Platz erhalten.

 

Als Beleuchtung sind im Innenhof 4 Mastleuchten vorhanden, die erhalten bleiben. Lediglich 2 Leuchtenstandorte werden leicht an die neuen Gegebenheiten angepasst. Im Zusammenhang mit der Herstellung eines Bühnendaches soll außerdem ein Stromanschluss an der Bühne installiert werden, um bei Veranstaltungen sowohl eine Beleuchtung der Bühne zu ermöglichen als auch Elektroanschlussmöglichkeiten für die sonstige Bühnentechnik bereitstellen zu können.

 

3. Herstellung einer Bühnenüberdachung

 

Zur Überdachung der Bühne ist eine ca. 40 – 50 m² große Dachkonstruktion vorgesehen. In Frage kommen nach vorliegenden Erkenntnissen im wesentlichen 3 Möglichkeiten:

 

-          Das klassische Zeltdach, bestehend aus 2 Hauptpfosten aus Stahlrundrohr, einer Stahlseilverspannung und einer Bespannung aus einem hochbelastbaren und reißfesten PVC-Material, das je nach Farbgebung mehr oder weniger lichtdurchlässig sein kann. Bei einer Höhe der Hauptpfosten von ca. 6,70 m erreicht das Zeltdach eine mittlere Höhe von ca. 4,50 m. Mittig vor der Bühne wird die Überdachung durch einen zusätzlichen Pfosten in einer Höhe von ca. 3 m abgestützt. Die Herstellungskosten für diese Konstruktion liegen bei ca. 28.000 Euro. Etwas störend könnte sich der einzelne Pfosten in der Fläche vor der Bühne auswirken.

 

-          Ein Zeltdach mit 4 Eckpfosten, einer diagonal verlaufenden tragenden Stahlrohrkonstruktion und ebenfalls einer PVC-Bespannung. Dieses Dach lässt sich zwar gut an den Grundriss der Bühne anpassen und der Bereich vor der Bühne wird nicht beeinträchtigt. Die größte Höhe besteht mit ca. 4 m in der Dachmitte, während die Höhe am Rand ca. 1000 cm niedriger ist. Vergleichsweise nachteilig sind die mit ca. 36.000 Euro höheren Kosten.

 

-          Ein Tonnengewölbedach aus Acrylglas mit einer Unterkonstruktion aus Stahlträgern und 4 Pfosten aus Vierkantstahlrohr. Die Abdeckung wird aus 5 Tonnengewölben mit 60 cm Höhe und 200 cm Breite gebildet. Das Dach hat eine lichte Höhe von ca. 3,0 m. Die Herstellungskosten liegen bei ca. 25.000 Euro. Das Dach ist am preisgünstigsten dafür aber optisch weniger ansprechend.

 

Als Lebensdauer für die Zeltdächer in Abhängigkeit von den Umwelteinflüssen ist von mind. 15 Jahren für die Bespannung und ca. 25 Jahren für die Stahlkonstruktion auszugehen. Demgegenüber hält das Acrylglasdach etwas länger als das Segeldach. Unter Abwägung von Kosten, Funktion und Optik wird seitens der Verwaltung die erstgenannte Zeltdachlösung vorgeschlagen.

 

4. Umgestaltung der Treppenanlage zur Iserlohner Straße

 

Die Treppe an der Iserlohnerstraße wird nach Herstellung des neuen Eingangs am Kaltwalzerdenkmal nicht mehr als Parkzugang benötigt. Um den bisher relativ hohen Unterhaltungsaufwand zu minimieren, sollen die Stufen abgebaut werden.

 

Der Höhenversprung zwischen dem Park und dem unteren Treppenpodest wird durch eine niedrige Mauer aus Betonfertigteilen geschlossen. Für den übrigen Treppenverlauf bis zum Gehweg an der Straße ist eine Umgestaltung als Pflanzung vorgesehen.

 

Die Pflanzung soll überwiegend relativ niedrig sein, um die vorhandene Natursteinmauer zur Iserlohnerstraße sichtbar zu erhalten. Die bisherigen Treppenzugänge an der Straße sind durch ein neues Geländer zu schließen.

 

5. Kosten, Finanzierung

 

Zur Neugestaltung des Lenneparks stehen auf der Haushaltsstelle 5800.956.1040.9 “Neuge-

staltung Lennepark” 297.000 Euro zur Verfügung. In diesem Kostenrahmen können die vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert werden.

 

Für die Teichsanierung mit Erstellung der Fontänenanlage sowie für die Errichtung des Bühnendaches einschließlich der Elektroversorgung für die Bühne, die im Jahr 2007 durchgeführt werden sollen, wurde Kosten von 162.000 Euro ermittelt, sofern die vorgeschlagene Zeltdachvariante zur Ausführung kommt. Im Haushaltjahr 2007 sind 189.000 Euro auf der Haushaltsstelle verfügbar, sodass die in diesem Jahr geplanten Maßnahmen realisiert werden können.

 

Die Neugestaltung des Innenhofes sowie der Rückbau der Treppe an der Iserlohnerstraße soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr 2008 ausgeführt werden.

 

6. Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Installation der Fontänenanlage für den Teich ist mit zusätzlichen Folgekosten von jährlich ca. 5.600 Euro zu rechnen, wovon allein ca. 2.900 Euro auf die Energiekosten entfallen.

 

Die übrigen Maßnahmen sind im wesentlichen kostenneutral, da abgesehen vom Bühnendach keine zusätzlichen Einrichtungen geschaffen werden. Für das Dach wird im Vergleich zur allgemeinen Parkunterhaltung kein nennenswerter zusätzlicher Aufwand erwartet, da außer einer Reinigung im 3-Jahresturnus keine Pflege erforderlich ist.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Beschluss der BV Hohenlimburg v. 14.06.2006

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2007/8

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

315.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

162.000

 

153.000

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

x

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

2009

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

x

 Jährlich

in Höhe von EUR

5.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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31.01.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Neugestaltung des Lenneparks entsprechend der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitraum 2007/2008 im Rahmen der auf der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden Mittel zu realisieren.

 

Die zusätzlichen Folgekosten sind nach Fertigstellung der Maßnahmen in den Haushalt einzustellen.

 

Die Sanierung der Teichdichtung und Erstellung einer Fontänenanlage sowie die Errichtung des Bühnendaches werden bis Ende 2007 durchgeführt. Die übrige Innenhofgestaltung und der Rückbau der Treppe an der Iserlohnerstraße sind bis Ende 2008 vorgesehen.

 

 

Konkretisierung:

 

Unter Punkt  „3. Herstellung einer Bühnenüberdachung“ beschließt die Bezirksvertretung Hohenlimburg die Umsetzung der Variante III (Tonnengewölbe aus Acrylglas) mit einer Stimmenmehrheit von 7 zu 6 Stimmen.

 

(Frau Sauerwein und Herr Thau haben nicht mit abgestimmt.)

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

unter Berücksichtigung der Variante III unter Punkt 3

(Anm. der Schriftführerin).