Beschlussvorlage - 1075/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

 

 

1.      Das neue Arbeitszeitrecht in Nordrhein-Westfalen ist nach dem Lösungsansatz 2 umzusetzen und die Finanzierung sicherzustellen.

 

2.      Die bisher angefallenen Überstunden sind durch eine einmalige Zahlung im Jahre 2007 nach Mehrarbeitsvergütung abzugelten.

 

3.      Neueinstellungen sind bis zum Jahre 2008 zurück zu stellen und der notwendige Umfang anhand des Ergebnisses des Jahresgesamtarbeitszeitkontos des Einsatzdienstes für das Jahr 2007 zu ermitteln sowie Synergieeffekte durch Aufgabenkritik zu erzielen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Aufgrund des Umfanges der nachfolgenden Begründung kann auf eine Kurzfassung verzichtet werden.


 
 

 

 

 


Arbeitszeitrecht für Feuerwehrbeamtinnen und –beamte im Lande Nordrhein-Westfalen

 

Kurzfristige Lösungsmodelle und deren finanzielle Auswirkungen, um nach dem Inkrafttreten der novellierten Arbeitszeitverordnung Feuerwehr am
01. Januar 2007 einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Brandschutz sicherstellen zu können

 

 

Der § 2 der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVO-Feu) begrenzt die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Feuerwehrbeamtinnen und –beamte, die Dienst in Schichten leisten, unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes einschließlich Mehrarbeitsstunden im Jahresdurchschnitt auf 48 Stunden.

Damit tritt eine wöchentliche Arbeitszeitverkürzung von 6 Stunden ein.

 

Um die täglich vorgesehenen 44 Funktionen im Einsatzdienst zu gewährleisten, die für einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Rettungsdienst und Brandschutz zwingend vorgehalten werden müssen, sind zurzeit ohne kurzfristige massive Personalaufstockung nur zwei Lösungsansätze erkennbar:

 

 

1                   Opt-Out

 

2                   Anordnung von Überstunden nach der Mehrarbeits-vergütungsverordnung

 

 

zu 1    Opt-Out

 

 Nach § 5 der AZVO-Feu „Ausnahmen Individualvereinbarung (Opt-Out) kann sich der einzelne Feuerwehrbeamte in einer einseitigen Willenserklärung, die vom Dienstherrn zu empfangen ist, bereit erklären, auch über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden Dienst zu leisten, nämlich wie vor der novellierten Fassung der AZVO-Feu 54 Stunden.

 

Um die Bereitschaft der Feuerwehrangehörigen zu erhöhen, die Individualerklärung gegenüber dem Dienstherrn abzugeben, hat der Städtetag NRW angeboten, den entsprechenden Feuerwehrbeamten pro Dienstschicht eine Zulage von 20,- Euro zu gewähren.

 

Allerdings gibt es zurzeit keine rechtliche Grundlage für die angebotene Zulage.

 

Der Innenminister NRW hat im Landtag zugesagt, diese zeitnah zu schaffen.

 

 

 

 

 

Sollte sich eine ausreichende Anzahl von Feuerwehrbeamten (mindestens 95 Prozent) dazu entschließen die Individualvereinbarung abzugeben, die zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten widerrufen werden kann, so würde folgende finanzielle Belastungen pro Jahr für die Stadt Hagen zukommen:

 

A.     Sicherstellung des täglichen Einsatzdiensts

 

44 Funktionen X 365 Kalendertage X 20 Euro                       =          321.200,- Euro

 

 

B.     Vergütung temporärer Anlässe und Mehr-

arbeitsvergütung

(Atemschutzuntersuchungen, Aus- und Fortbildung,

Brandsicherheitsdienste usw.)

 

rd. 8.000 Stunden X 12,67 Euro

                                     gemittelter Stundensatz)                       =          101.360,- Euro

                                                                 

                                                                  Gesamtbetrag                       422.560,- Euro

 

 

 

zu 2.         Anordnung von Überstunden nach Mehrarbeitsvergütungs-verordnung

 

Würde zum 01. Januar 2007 die rechtlich vorgeschriebene regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden eingeführt, so wird das zur Verfügung stehende Gesamtjahresarbeitszeitkonto aller Feuerwehrbeamten vermutlich in den Monaten Oktober/November 2007 erschöpft sein, so dass Mehrarbeit angeordnet werden müsste, die folgende Gesamtvergütungsansprüche nach Mehrarbeitsvergütungsverordnung nachzuziehen würde, die von der Stadt Hagen getragen werden müsste:

 

benötigte Jahresarbeitzeit                     =                      370.016 Stunden

zur Verfügung stehende Jahres-

arbeitszeit                                                =                      336.633 Stunden

 

                                          Stundendelta               33.383 Stunden

 

(In der benötigten Arbeitszeit sind alle vorhersehbaren temporären Aufgabenstellungen und fünf zusätzliche Feiertage an Wochentagen im Jahre 2007 gegenüber dem Jahr 2006 berücksichtigt.)


 

 

 

 

 

Jahresgesamtbetrag      =          angeordnete Überstunden X gemittelter Stundensatz

 

                                          33.383 Stunden X 12,67 Euro = 429.962,61 Euro

 

 

Die Anordnung von Mehrarbeit ist rechtmäßig, weil der Arbeitsmarkt kurzfristig die bei der Berufsfeuerwehr Hagen zusätzlich benötigten Brandmeister (24 – 29) nicht hergibt, um die Arbeitszeitverkürzung ohne Mehrarbeit ausgleichen zu können.

 

Darüber hinaus sind unabhängig vom Lösungsansatz im Jahr 2007 einmalig 20.000 Überstunden nach Mehrarbeitsvergütungsverordnung zu bezahlen, die in den letzten Jahren aufgelaufen sind.

 

Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von ca. 250.000,- Euro aufzubringen.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Lösungsansatz 2 umzusetzen, weil

 

1.       Die Variante rechtssicher ist und der Dienstherr nicht von einseitigen Willenserklärungen seiner Bediensteten abhängig wird.

 

2.       Die finanziellen Auswirkungen der Modelle 1 und 2 annähernd gleich sind.

 

3.       Finanzielle Ungerechtigkeiten, die die Zulageregelung beinhaltet, nicht auftreten und die Motivation der Feuerwehrbeamten nicht beeinträchtigen.

 

4.       Die bewährte Jahresarbeitszeit für Einsatzdienstbeamte der Berufsfeuerwehr beibehalten werden kann, die es ermöglicht, flexibel auf Personalausfälle reagieren zu können.

 

5.       Notwendige Neueinstellungen bis zum Jahre 2008 zurück gestellt und der Umfang anhand der Ergebnisse des Jahresarbeitszeitkontos 2007 aller Einsatzbeamten valide überprüft sowie im Jahre 2007 der Versuch unternommen werden kann, durch Aufgabenkritik Synergieeffekte zu erschließen.

 

6.       Gegebenenfalls beabsichtigte Änderungen (aktive und inaktive Arbeitszeiten) im europäischen Arbeitszeitrecht abwarten zu können, bevor finanzträchtige Neueinstellungen vorgenommen werden.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

X

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

rd. 250.000,-

430.000,-

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 

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Beschlüsse

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen