Beschlussvorlage - 1075/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des neuen Arbeitszeitrecht bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.12.2006
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt,
1.
Das neue
Arbeitszeitrecht in Nordrhein-Westfalen ist nach dem Lösungsansatz 2 umzusetzen
und die Finanzierung sicherzustellen.
2.
Die bisher
angefallenen Überstunden sind durch eine einmalige Zahlung im Jahre 2007 nach
Mehrarbeitsvergütung abzugelten.
3.
Neueinstellungen
sind bis zum Jahre 2008 zurück zu stellen und der notwendige Umfang anhand des
Ergebnisses des Jahresgesamtarbeitszeitkontos des Einsatzdienstes für das Jahr
2007 zu ermitteln sowie Synergieeffekte durch Aufgabenkritik zu erzielen.
Sachverhalt
Aufgrund des Umfanges der nachfolgenden
Begründung kann auf eine Kurzfassung verzichtet werden.
Arbeitszeitrecht für Feuerwehrbeamtinnen und –beamte im Lande
Nordrhein-Westfalen
Kurzfristige Lösungsmodelle und deren finanzielle Auswirkungen, um nach
dem Inkrafttreten der novellierten Arbeitszeitverordnung Feuerwehr am
01. Januar 2007 einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Brandschutz
sicherstellen zu können
Der § 2 der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVO-Feu) begrenzt die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Feuerwehrbeamtinnen und –beamte, die Dienst in Schichten leisten, unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes einschließlich Mehrarbeitsstunden im Jahresdurchschnitt auf 48 Stunden.
Damit tritt eine wöchentliche Arbeitszeitverkürzung von 6 Stunden ein.
Um die täglich vorgesehenen 44 Funktionen im Einsatzdienst zu gewährleisten, die für einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Rettungsdienst und Brandschutz zwingend vorgehalten werden müssen, sind zurzeit ohne kurzfristige massive Personalaufstockung nur zwei Lösungsansätze erkennbar:
1
Opt-Out
2
Anordnung
von Überstunden nach der Mehrarbeits-vergütungsverordnung
zu 1 Opt-Out
Nach § 5 der AZVO-Feu „Ausnahmen Individualvereinbarung (Opt-Out) kann sich der einzelne Feuerwehrbeamte in einer einseitigen Willenserklärung, die vom Dienstherrn zu empfangen ist, bereit erklären, auch über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden Dienst zu leisten, nämlich wie vor der novellierten Fassung der AZVO-Feu 54 Stunden.
Um die Bereitschaft der Feuerwehrangehörigen zu erhöhen, die Individualerklärung gegenüber dem Dienstherrn abzugeben, hat der Städtetag NRW angeboten, den entsprechenden Feuerwehrbeamten pro Dienstschicht eine Zulage von 20,- Euro zu gewähren.
Allerdings gibt es zurzeit keine rechtliche Grundlage für die angebotene Zulage.
Der Innenminister NRW hat im Landtag zugesagt, diese zeitnah zu schaffen.
Sollte sich eine ausreichende Anzahl von Feuerwehrbeamten (mindestens 95 Prozent) dazu entschließen die Individualvereinbarung abzugeben, die zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten widerrufen werden kann, so würde folgende finanzielle Belastungen pro Jahr für die Stadt Hagen zukommen:
A. Sicherstellung des täglichen Einsatzdiensts
44 Funktionen X 365 Kalendertage X 20 Euro = 321.200,- Euro
B. Vergütung temporärer Anlässe und Mehr-
arbeitsvergütung
(Atemschutzuntersuchungen, Aus- und Fortbildung,
Brandsicherheitsdienste usw.)
rd. 8.000 Stunden X 12,67 Euro
gemittelter Stundensatz) = 101.360,- Euro
Gesamtbetrag 422.560,- Euro
zu 2. Anordnung
von Überstunden nach Mehrarbeitsvergütungs-verordnung
Würde zum 01. Januar 2007 die rechtlich vorgeschriebene regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden eingeführt, so wird das zur Verfügung stehende Gesamtjahresarbeitszeitkonto aller Feuerwehrbeamten vermutlich in den Monaten Oktober/November 2007 erschöpft sein, so dass Mehrarbeit angeordnet werden müsste, die folgende Gesamtvergütungsansprüche nach Mehrarbeitsvergütungsverordnung nachzuziehen würde, die von der Stadt Hagen getragen werden müsste:
benötigte Jahresarbeitzeit = 370.016 Stunden
zur Verfügung stehende Jahres-
arbeitszeit = 336.633 Stunden
Stundendelta
33.383 Stunden
(In der benötigten Arbeitszeit sind alle vorhersehbaren temporären Aufgabenstellungen und fünf zusätzliche Feiertage an Wochentagen im Jahre 2007 gegenüber dem Jahr 2006 berücksichtigt.)
Jahresgesamtbetrag = angeordnete Überstunden X gemittelter Stundensatz
33.383
Stunden X 12,67 Euro = 429.962,61 Euro
Die Anordnung von Mehrarbeit ist rechtmäßig, weil der Arbeitsmarkt kurzfristig die bei der Berufsfeuerwehr Hagen zusätzlich benötigten Brandmeister (24 – 29) nicht hergibt, um die Arbeitszeitverkürzung ohne Mehrarbeit ausgleichen zu können.
Darüber hinaus sind unabhängig vom Lösungsansatz im Jahr 2007 einmalig 20.000 Überstunden nach Mehrarbeitsvergütungsverordnung zu bezahlen, die in den letzten Jahren aufgelaufen sind.
Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von ca. 250.000,- Euro aufzubringen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Lösungsansatz 2 umzusetzen, weil
1. Die Variante rechtssicher ist und der Dienstherr nicht von einseitigen Willenserklärungen seiner Bediensteten abhängig wird.
2. Die finanziellen Auswirkungen der Modelle 1 und 2 annähernd gleich sind.
3. Finanzielle Ungerechtigkeiten, die die Zulageregelung beinhaltet, nicht auftreten und die Motivation der Feuerwehrbeamten nicht beeinträchtigen.
4. Die bewährte Jahresarbeitszeit für Einsatzdienstbeamte der Berufsfeuerwehr beibehalten werden kann, die es ermöglicht, flexibel auf Personalausfälle reagieren zu können.
5. Notwendige Neueinstellungen bis zum Jahre 2008 zurück gestellt und der Umfang anhand der Ergebnisse des Jahresarbeitszeitkontos 2007 aller Einsatzbeamten valide überprüft sowie im Jahre 2007 der Versuch unternommen werden kann, durch Aufgabenkritik Synergieeffekte zu erschließen.
6. Gegebenenfalls beabsichtigte Änderungen (aktive und inaktive Arbeitszeiten) im europäischen Arbeitszeitrecht abwarten zu können, bevor finanzträchtige Neueinstellungen vorgenommen werden.
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
|
1. Rechtscharakter |
||||||||
|
|
Auftragsangelegenheit |
|||||||
|
X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|||||||
|
|
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|||||||
|
|
Vertragliche Bindung |
|||||||
|
|
Fiskalische Bindung |
|||||||
|
|
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|||||||
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|||||||
|
|
Ohne Bindung |
|||||||
|
Erläuterungen: |
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||
|
2. Allgemeine Angaben |
||||||||
|
|
Bereits laufende Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Neue Maßnahme |
|||||||
|
|
X |
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
X |
Ausgaben |
|||||||
|
|
|
Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
||||||
|
|
X |
Es entstehen Ausgaben |
||||||
|
|
|
|
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
|
|
|||
|
|
|
X |
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
|||||
|
|
|
|
periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
|
||||
|
3. Mittelbedarf |
||||||||
|
|
Einnahmen |
EUR |
||||||
|
|
Sachkosten |
|
EUR |
|||||
|
X |
Personalkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
||||||||
Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
|
||||||||
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
Ausgaben: |
|
rd. 250.000,- |
430.000,- |
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
||||||||
