Vorschlag zur Tagesordnung - 1058/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Hauptsatzung wird im Paragraphen § 19 Abs. 3 im Abschnitt (2) folgendermaßen geändert:

 

(2) Personalrechtliche Beschlüsse über die Person des Oberbürgermeisters und der Dezernenten erfolgen durch den Rat. Alle übrigen personalrechtlichen Entscheidungen trifft der Oberbürgermeister.

Reduzieren

Sachverhalt

(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt eintragen (max. 1 Seite!). Bitte auch Seite 2 "Begründung" bearbeiten. )


 
Nach der bisherigen Satzung kann der Oberbürgermeister für sich und die Dezernenten personalrechtliche Entscheidungen selbst treffen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen