Beschlussvorlage - 1051/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbHNachbesetzung des Aufsichtsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Für das
ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Bäumer wird Herr Ulrich
Fleischer durch die Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Hagener
Werk- und Dienstleistungs-GmbH gewählt.
2.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, diesen Beschluss im schriftlichen Verfahren
nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz zu fassen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.12.2006.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Bei der Gründung
der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) wurde im Rahmen der Gründungsversammlung
am 10.11.2004 u. a. Herr Dr. Bäumer in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
gewählt. Herr Dr. Bäumer hat mit schriftlicher Erklärung vom 20.09.2006
gegenüber der Gesellschaft sein Amt niedergelegt. Die Wahl von Herrn Dr. Bäumer
erfolgte aufgrund des Vorschlagsrechts des Gesellschafters Werkhof e. V.. Dieser
Schlägt als Nachfolger Herrn Ulrich Fleischer zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung
vor.
Zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrates der
HaWeD und der Werkhof gem. GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen;
entsprechend verfährt auch die Stadt Hagen. Aus diesem Grund schlägt der
Werkhof e. V. die Wahl von Herrn Fleischer vor (siehe auch Vorlage 1049/2006).
Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in
einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied der Stadt
Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird
dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz ein schriftlicher
Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
