Beschlussvorlage - 1051/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Bäumer wird Herr Ulrich Fleischer durch die Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH gewählt.

 

2.   Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, diesen Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2006.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
Bei der Gründung der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) wurde im Rahmen der Gründungsversammlung am 10.11.2004 u. a. Herr Dr. Bäumer in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Herr Dr. Bäumer hat mit schriftlicher Erklärung vom 20.09.2006 gegenüber der Gesellschaft sein Amt niedergelegt. Die Wahl von Herrn Dr. Bäumer erfolgte aufgrund des Vorschlagsrechts des Gesellschafters Werkhof e. V.. Dieser Schlägt als Nachfolger Herrn Ulrich Fleischer zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung vor.

 

Zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrates der HaWeD und der Werkhof gem. GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend verfährt auch die Stadt Hagen. Aus diesem Grund schlägt der Werkhof e. V. die Wahl von Herrn Fleischer vor (siehe auch Vorlage 1049/2006).

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen