Beschlussvorlage - 1049/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Werkhof gem. GmbHBesetzung des Aufsichtsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Für das
ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Bäumer wird Herr Ulrich
Fleischer durch die Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Werkhof
gem. GmbH gewählt.
2.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, diesen Beschluss im schriftlichen Verfahren
nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz zu fassen.
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt bis zum
31.12.2006
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
In der
Gesellschafterversammlung am 14.12.1999 wurde u. a. Herr Dr. Rüdiger Bäumer auf
Vorschlag des Werkhof e. V. in den Aufsichtsrat der Werkhof gem. GmbH gewählt.
Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages endet
die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitgliedes, das auf Vorschlagsrecht des
Gesellschafters Werkhof e. V. gewählt wurde, spätestens mit dem Schluss der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet. Somit endet die Amtszeit von Herrn Dr. Bäumer
als Aufsichtsratsmitglied am Schluss der Gesellschafterversammlung vom
20.09.2006. Herr Dr. Bäumer steht aus beruflichen Gründen für eine Wiederwahl
nicht zur Verfügung.
Der vorschlagsberechtigte Werkhof e. V. schlägt
als Nachfolger für Herrn Dr. Bäumer Herrn Ulrich Fleischer zur Wahl durch die
Gesellschafterversammlung vor.
Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in
einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als
bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus
Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß §
48 Abs. 2 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne
Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
