Beschlussvorlage - 1049/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Bäumer wird Herr Ulrich Fleischer durch die Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Werkhof gem. GmbH gewählt.

 

2.   Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, diesen Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt bis zum 31.12.2006

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
In der Gesellschafterversammlung am 14.12.1999 wurde u. a. Herr Dr. Rüdiger Bäumer auf Vorschlag des Werkhof e. V. in den Aufsichtsrat der Werkhof gem. GmbH gewählt.

 

Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitgliedes, das auf Vorschlagsrecht des Gesellschafters Werkhof e. V. gewählt wurde, spätestens mit dem Schluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Somit endet die Amtszeit von Herrn Dr. Bäumer als Aufsichtsratsmitglied am Schluss der Gesellschafterversammlung vom 20.09.2006. Herr Dr. Bäumer steht aus beruflichen Gründen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

 

Der vorschlagsberechtigte Werkhof e. V. schlägt als Nachfolger für Herrn Dr. Bäumer Herrn Ulrich Fleischer zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung vor.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen