Beschlussvorlage - 1043/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH am 21.12.2006 zu entsenden.

 

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.         den Jahresabschluss per 31.12.2005 festzustellen, der vorgeschlagenen        Ergebnisverwendung zuzustimmen sowie dem Aufsichtsrat und der       Geschäftsführung Entlastung zu erteilen,

2.         den vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu bestellen,

3.         die GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH zu gründen sowie

4.         der Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

 

Der Beschluss wird bis zum 21.12.2006 umgesetzt.

 

 

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Sachverhalt

Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen die Alleingesellschafterstellung besitzt, hält am 21.12.2006 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

1.         Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

2.         Jahresabschluss per 31.12.2005 und Ergebnisverwendung sowie Entlastung des     Aufsichtsrates und der Geschäftsführung

 

3.         Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2006

 

4.         Gründung der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH

 

5.         Änderung des Gesellschaftsvertrages

 

6.         Sonstiges

 

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Vorgestellt werden die Beschlussvorschläge der Geschäftsführung, über die der Aufsichtsrat bereits entschieden hat bzw. am 08.12.2006 noch entscheiden wird.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 


 
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) findet am 21.12.2006 um 12.30 Uhr statt. Der genaue Ort der Versammlung wird noch bekannt gegeben.

 

Für diese Sitzung ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen, der/die nicht Mitglied des Aufsichtsrates sein darf, da die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates beschließt.

 

Nachfolgend werden die Tagesordnungspunkte 2 – 5 näher dargestellt:

 

 

2.        Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2005, Beschluss über die            Ergebnisverwendung sowie Entlastung des Aufsichtsrates und der     Geschäftsführung

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss 2005 zu fassen:

·        den vorgelegten Jahresabschluss 2005 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 119.787.056,26 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 3.824.275,08 EUR festzustellen,

·        der in der Bilanz der G.I.V. zum 31.12.2005 ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2005 in Höhe von 3.824.275,08 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden,

·        die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 zu entlasten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Details zu dem Jahresabschluss 2005 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 1052/2006 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung sowie gegen die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates keine Bedenken.

 

 

3.        Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2006

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Westfalen-Revision in Dortmund als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2006 zu bestellen.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Da die BDO Westfalen-Revision bereits vier Jahresabschlüsse geprüft hat, wurden auf Wunsch des Aufsichtsrates Angebote für neue Jahresabschlussprüfer der G.I.V. eingeholt. Wegen der gesellschaftlichen Verbundenheit der Unternehmen G.I.V., GIS und GWH sollen laut Empfehlung der Geschäftsführung, die Prüfungsaufträge an einen gemeinsamen Wirtschaftsprüfer erteilt werden. Der wirtschaftlichste Anbieter nach Prüfung der Angebote für alle Prüfaufträge und unter Berücksichtigung der vorhandenen Referenzen war wieder die BDO Westfalen-Revision, Dortmund. Daher bestehen gegen die erneute Bestellung des Wirtschaftsprüfers keine Bedenken.

 

 

4.   Gründung der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Die Gesellschafterversammlung bestätigt nach der Beschlussfassung im Rat der Stadt Hagen am 30.03.2006 die Gründung der 100 %igen Tochtergesellschaft GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gründung der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen (G.I.V.) wurde bereits vom Rat der Stadt Hagen am 30.03.2006 nach Empfehlung des Aufsichtsrates beschlossen (vgl. Drucksachen-Nr.: 0265/2006). Dieser Beschluss soll nun der formhalber in der Gesellschafterversammlung bestätigt werden.

 

 

5.         Änderung des Gesellschaftsvertrages

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen und der Gesellschafterversammlung, den im Erläuterungsteil aufgeführten Änderungen des Gesellschaftsvertrages soweit noch nicht geschehen zuzustimmen und einen Vertreter für die Beurkundung und Teilnahme an der Gesellschafterversammlung zu wählen.

 

Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter am 14.12.2006 zur Ergänzung des § 9 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages mit dem Inhalt „Die vom Rat bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates unterliegen den Weisungen des Rates der Stadt Hagen“ beschließen wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die einzelnen Änderungen des Gesellschaftsvertrages werden nachfolgend dargestellt:

 

 

A. Änderungen im Rahmen des Anzeigeverfahrens zur Gründung der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der G.I.V. mbH

 

 

Im Rahmen dieses Anzeigeverfahrens hat die Bezirksregierung Arnsberg in ihrem Schreiben vom 21.04.2006 ausgeführt: „…bestehen gegen die Gründung auch im Hinblick auf Ihre Zusage, den Gesellschaftsvertrag der G.I.V. bis zum Jahresende insofern anzupassen, dass die G.I.V. eine hinreichende Kontrolle der Tochtergesellschaft GIS durch die Stadt Hagen ermöglicht, keine kommunalaufsichtlichen Bedenken“.

 

Daher wurde von hier ein neuer Absatz 5 in § 11 des Gesellschaftsvertrages der G.I.V. mbH eingefügt, der mit der Geschäftsführung der G.I.V. abgestimmt ist (siehe beigefügte Synopse).

 

Im Rahmen einer Voranfrage wurde die Bezirksregierung Arnsberg um Mitteilung gebeten, ob die neuen Vertragsformulierungen den Kontrollanforderungen im Rahmen des o. g. Anzeigeverfahrens genügen.

 

Nach Mitteilung der Bezirksregierung ist der Einfluss der Stadt Hagen durch diese neuen Vertragsformulierungen nicht ausreichend und es wird noch von der Bezirksregierung gefordert, den Gesellschaftsvertrag um folgende, aus § 108 Abs. 4 Ziff. 2 GO NRW abgeleitete Formulierung: „Die vom Rat bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates unterliegen den Weisungen des Rates der Stadt Hagen“ zu ergänzen.

 

Diese Forderung wurde durch das Einfügen des Absatzes 4 in § 9 des Vertrages erfüllt (siehe Synopse).

 

 

B. Bereits beschlossene Änderungen, zum einen bereits schon per Gesellschafterbeschluss und zum anderen erst per Ratsbeschluss, die jedoch weder notariell beurkundet noch im Handelsregister eingetragen sind:

 

 

§ 4 Abs. 1:

 

Mit Gesellschafterbeschluss vom 04.06.2004 wurde § 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie dargestellt neu gefasst.

 

§ 8 Abs. 2:

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 15.09.2005 soll noch ein Gesellschafterbeschluss herbeigeführt werden, der die Regelung in § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz und Satz 3 in den Gesellschaftsvertrag aufnimmt.

 

 

 

 

C. Aktuelle Änderungen

 

 

§ 8 Abs. 1 Satz 2:

 

Die Rechtsgeschäfte mit einem geringen finanziellen Umfang werden durch die neue Regelung auf einen Betrag von 1.000,- € zahlenmäßig festgeschrieben.

 

§ 11 Abs. 3 Ziffer 2:

 

Umstellung des bisherigen DM-Betrages auf Euro.

 

§ 13 Abs. 1 Ziffer 2 sowie Abs. 2 und 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2:

 

Anpassung des Vertrages an die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 108 Abs. 4 Ziffer 1c) GO NW (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über den Wirtschaftsplan). Einzelne Ziffern in Absatz 2 und 3 sowie in § 12 Abs. 1 Satz 2 verschieben bzw. verändern sich dadurch entsprechend.

 

 

 

Die Neufassung sowie eine Gegenüberstellung des alten und neuen Gesellschaftsvertrages sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

 

 

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der G.I.V. am 01.07.2005 wurde Herr Detlef Reinke als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen bestellt.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen