Beschlussvorlage - 0993/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.11.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.12.2006
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den III. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsrechnung zur Kenntnis.
2. Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 22.12.2006.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Gebührenbedarf:
Für 2007 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von
35.107.020 € (Gesamtkosten lt. Anlage A) abzgl. der Nebeneinnahmen lt.
Anlage B)). Dieser liegt um 3,6 % (1.232 T€) über dem Vorjahreswert
(33.874.570 €).
Kosten
gemäß Anlage A):
Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen
Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des
Wirtschaftsplanes 2007. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Wirtschaftsplan
wird verwiesen.
Die Kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsung)
steigen gegenüber dem Ansatz 2006 um 5,4 % auf insgesamt 15.837.100 €.
Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, fallen
aktivierungsfähige Umbaukosten des Betriebsstandortes Eilper Str. ins Gewicht.
Sie erhöhen das durchschnittliche gebundene Kapital und führen so letztlich zu
einer erhöhten Verzinsung.
Trotz des leicht angehobenen, aber nach wie vor günstigen Zinsniveaus wurde der kalkulatorische
Zins von 7,0% auf 6,9% abgesenkt.
Abgrenzungen
gemäß Anlage B:
Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen
Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der
Stadtentwässerung, die nicht die Abwasserbeseitigung betreffen, dar. Sie
belaufen sich auf 4.316.000 €. Die Erhöhung der Abgrenzungen gegenüber
dem Vorjahr um 1.016 T€ ergeben sich aus der mit dem Jahresabschluss 2005
erstmalig geänderten Zuordnung der Kosten des Gewässerausbaus zum Erfolgsplan.
Entwicklung
des Wasserverbrauchs:
Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsrückganges ist
tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen auszugehen.
Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen Betriebsstilllegungen und
Produktionsumstellungen zu einem weiteren Verbrauchsrückgang.
Die für das Jahr 2005 abgerechnete Schmutzwassermenge
belief sich auf 11.380 Tm³. Gegenüber dem in der Kalkulation angesetzten
Verbrauch bedeutet dies ein Defizit von ca. 700 Tm³. Dieser extreme
Verbrauchsrückgang ist jedoch zum Teil auf Korrekturmengen der Mark-E
zurückzuführen (240 Tm³). Da zudem das Jahr 2005 sehr niederschlagsreich war
(Niederschlagsmenge 1.018 mm gegenüber 972 mm im langjährigen Mittel) wird in
der Kalkulation für das Jahr 2007 ein Wasserverbrauch von 11.600.000 m³ unterstellt.
Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2006 bedeutet dies
eine Reduktion um 300.000 m³, stellt aber dennoch ein Risiko dar, da gegenüber
dem Jahr 2005 ein konstanter Wasserverbrauch unterstellt wurde. Es ist daher
nicht auszuschließen, dass auch im Jahr 2007 ein Defizit entsteht, dass in den
Folgejahren auszugleichen ist.
Entsprechend der Wassermengenentwicklung wurde der
Verteilungsschlüssel der Kosten der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung
aktualisiert. Im Resultat ergeben sich folgende, leicht veränderte Werte
(Schmutzwasser von 49,45 % auf 48,52%, Niederschlagswasser von 50,55 % auf
51,48%).
Kostenüber-
bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:
Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw.
-unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen
3-Jahresfrist auszugleichen.
Das anhaltend günstige Zinsniveau wurde zum Anlass
genommen, die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 % auf 7,00 %
für die Gebührenkalkulation des Jahres 2006 auch rückwirkend in der
Nachkalkulation für das Jahr 2005 anzuwenden. Die durch diese Maßnahme ausgewiesene
Kostenersparnis in Höhe von ca. 300 T€ führt zu einem geringerem Anstieg
der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2007 und zu einer Einsparung im
städtischen Haushalt bei der Erstattung für die Entwässerung der öffentlichen
Verkehrsflächen.
Im Ergebnis weist die Nachkalkulation für das Jahr 2005 für
den Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in Höhe von rd. 113
T€ aus, die zur Hälfte bei der Kalkulation 2007 berücksichtigt wurde. Für
die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in
Höhe von 219 T€ fällig.
Der in der Abrechnung des Jahres 2005 überproportionale
Rückgang der Wasserverbrauchsmengen führte bei der Schmutzwassergebühr wie in den
Vorjahren zu einer Kostenunterdeckung in Höhe von ca. 1.497 T€, die
ebenfalls zur Hälfte in die Kalkulation der Gebühr für das Jahr 2007 eingeht,
so dass die Schmutzwassergebühr 2007 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren
mit zusätzlich 1,2 Mio. € belastet wird. Gegenüber dem Vorjahr ist dies
ein Anstieg um ca. 400 T€.
Gebührenentwicklung:
Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007
werden folgende Gebührensätze ermittelt:

Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt (200
cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim
Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann
ergibt sich für diesen Haushalt für 2007 eine Abgabenlast von 536,00 €. Im
Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 31,80 € (+6,3%) mehr aufzuwenden.
Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
