Beschlussvorlage - 0993/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt den III. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, und die Gebührenbedarfsrechnung zur Kenntnis.

 

2.        Von seinem Weisungsrecht macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 22.12.2006.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
Gebührenbedarf:

 

Für 2007 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 35.107.020 € (Gesamtkosten lt. Anlage A) abzgl. der Nebeneinnahmen lt. Anlage B)). Dieser liegt um 3,6 % (1.232 T€) über dem Vorjahreswert (33.874.570 €).

 

 

Kosten gemäß Anlage A):

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2007. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Wirtschaftsplan wird verwiesen.

 

Die Kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsung) steigen gegenüber dem Ansatz 2006 um 5,4 % auf insgesamt 15.837.100 €. Neben den üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, fallen aktivierungsfähige Umbaukosten des Betriebsstandortes Eilper Str. ins Gewicht. Sie erhöhen das durchschnittliche gebundene Kapital und führen so letztlich zu einer erhöhten Verzinsung.

 

Trotz des leicht angehobenen, aber nach wie vor  günstigen Zinsniveaus wurde der kalkulatorische Zins von 7,0% auf 6,9% abgesenkt.

 

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B:

 

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der Stadtentwässerung, die nicht die Abwasserbeseitigung betreffen, dar. Sie belaufen sich auf 4.316.000 €. Die Erhöhung der Abgrenzungen gegenüber dem Vorjahr um 1.016 T€ ergeben sich aus der mit dem Jahresabschluss 2005 erstmalig geänderten Zuordnung der Kosten des Gewässerausbaus zum Erfolgsplan.

 

 

Entwicklung des Wasserverbrauchs:

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsrückganges ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen auszugehen. Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen Betriebsstilllegungen und Produktionsumstellungen zu einem weiteren Verbrauchsrückgang.

 

Die für das Jahr 2005 abgerechnete Schmutzwassermenge belief sich auf 11.380 Tm³. Gegenüber dem in der Kalkulation angesetzten Verbrauch bedeutet dies ein Defizit von ca. 700 Tm³. Dieser extreme Verbrauchsrückgang ist jedoch zum Teil auf Korrekturmengen der Mark-E zurückzuführen (240 Tm³). Da zudem das Jahr 2005 sehr niederschlagsreich war (Niederschlagsmenge 1.018 mm gegenüber 972 mm im langjährigen Mittel) wird in der Kalkulation für das Jahr 2007 ein Wasserverbrauch von 11.600.000 m³ unterstellt.

 

Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2006 bedeutet dies eine Reduktion um 300.000 m³, stellt aber dennoch ein Risiko dar, da gegenüber dem Jahr 2005 ein konstanter Wasserverbrauch unterstellt wurde. Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch im Jahr 2007 ein Defizit entsteht, dass in den Folgejahren auszugleichen ist.

 

Entsprechend der Wassermengenentwicklung wurde der Verteilungsschlüssel der Kosten der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung aktualisiert. Im Resultat ergeben sich folgende, leicht veränderte Werte (Schmutzwasser von 49,45 % auf 48,52%, Niederschlagswasser von 50,55 % auf 51,48%).

 

 

Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.

 

Das anhaltend günstige Zinsniveau wurde zum Anlass genommen, die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 % auf 7,00 % für die Gebührenkalkulation des Jahres 2006 auch rückwirkend in der Nachkalkulation für das Jahr 2005 anzuwenden. Die durch diese Maßnahme ausgewiesene Kostenersparnis in Höhe von ca. 300 T€ führt zu einem geringerem Anstieg der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2007 und zu einer Einsparung im städtischen Haushalt bei der Erstattung für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Im Ergebnis weist die Nachkalkulation für das Jahr 2005 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in Höhe von rd. 113 T€ aus, die zur Hälfte bei der Kalkulation 2007 berücksichtigt wurde. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird eine Nachforderung in Höhe von 219 T€ fällig.

 

Der in der Abrechnung des Jahres 2005 überproportionale Rückgang der Wasserverbrauchsmengen führte bei der Schmutzwassergebühr wie in den Vorjahren zu einer Kostenunterdeckung in Höhe von ca. 1.497 T€, die ebenfalls zur Hälfte in die Kalkulation der Gebühr für das Jahr 2007 eingeht, so dass die Schmutzwassergebühr 2007 durch aufgelaufene Defizite aus Vorjahren mit zusätzlich 1,2 Mio. € belastet wird. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um ca. 400 T€.

 

 

Gebührenentwicklung:

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2007 eine Abgabenlast von 536,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 31,80 € (+6,3%) mehr aufzuwenden.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen