Beschlussvorlage - 0991/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.   Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin Stadt Hagen beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft für den Aufsichtsrat der HUI GmbH im Wege der Nachwahl in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates Herrn Beigeordneten Dr. Herbert Bleicher vorschlägt.

 

2.   Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz diesen Beschluss zu fassen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.01.2007.

Reduzieren

Sachverhalt

Zwischen des Aufsichtsräten der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb und der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft besteht Personenidentität. Da Herr Kämmereileiter Winfried Schierau in der ersten Jahreshälfte 2007 pensioniert wird, schlägt die Verwaltung Herrn Beigeordneten Dr. Herbert Bleicher als Nachfolger vor. Herr Dr. Bleicher wird auch als Nachfolger für Herrn Schierau für den Aufsichtsrat der HEB GmbH vorgeschlagen.


 
In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 17.07.2003 wurde u. a. Herr Kämmereileiter Winfried Schierau über die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft als Mitglied des Aufsichtsrates der HUI GmbH vorgeschlagen.

 

Da Herr Schierau in der ersten Jahreshälfte 2007 pensioniert wird, soll Herr Beigeordneter Dr. Herbert Bleicher durch die G.I.V. der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH für den Aufsichtsrat der HUI GmbH vorgeschlagen werden.

 

Zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb und der HUI GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend verfahren auch die übrigen Gesellschafter sowie der Betriebsrat. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Benennung von Herrn Dr. Bleicher (siehe auch Vorlage 0990/2006) vor.

 

Da die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, erfolgt die Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V., die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

Reduzieren

Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen