Beschlussvorlage - 0990/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Für den bisherigen Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW im Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb, Herrn Kämmereileiter Winfried Schierau, schlägt der Rat der Stadt Hagen der Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Herrn Beigeordneten Dr. Herbert Bleicher als neuen Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW vor.

 

2.   Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz der Bestellung von Herrn Dr. Bleicher zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.01.2007.

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Sachverhalt

Herr Kämmereileiter Winfried Schierau ist als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb. Da er in der ersten Jahreshälfte 2007 pensioniert wird, ist eine Nachbestellung erforderlich. Die Verwaltung schlägt Herrn Beigeordneten Dr. Herbert Bleicher vor.


 
Nach § 113 GO NW wird die Gemeinde durch einen vom Rat bestellten Vertreter in Aufsichtsräten vertreten. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 17.07.2003 wurde u. a. Herr Kämmereileiter Winfried Schierau als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW der Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 24.07.2003.

 

Da Herr Schierau in der ersten Jahreshälfte 2007 pensioniert wird, schlägt die Verwaltung Herrn Beigeordneten Dr. Herbert Bleicher als Nachfolger vor. Die Wahl in den Aufsichtsrat erfolgt bis zum Ende der Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates im Jahr 2008.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gem. § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen