Beschlussvorlage - 0975/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den in der Begründung dargestellten Maßnahmen wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in 2007 durchzuführen, notwendige Änderungen der Friedhofssatzung vorzunehmen und in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in 2007 über das Ergebnis zu berichten.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungstermin: 1.12.2007

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Sachverhalt

Mit der Einführung der Steuerpflicht für kommunale Krematorien sind die übrigen Bereiche des Friedhofs- und Bestattungswesens gesondert zu betrachten.

 

Dies hat zum Ende des vergangenen Jahres dazu geführt, dass die Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Hagen angepasst wurde, da Überschüsse aus der Kremierung nicht mehr bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden können.

 

Die zum 01.01.2006 in Kraft getretene Gebührenerhöhung hat nicht zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt geführt.

 

Trotz der Gebührenerhöhung konnte jedoch im Verlaufe des ersten Halbjahres 2006 lediglich ein Kostendeckungsrad von 85 % prognostiziert werden (480 T€ Unterdeckung). Nach einer aktuellen Hochrechnung auf der Basis 11/06 rechnet die Verwaltung nunmehr mit einer Unterdeckung von ca. 360 T€ (ca. 87% Kostendeckungsgrad). Dabei sind die bis heute nicht besetzten Stellen im Personalkostenetat bereits abgesetzt.

 

Die negative Entwicklung der Bestattungszahlen beim Neuerwerb von Gräbern für Erdbestattungen belegt, dass seitens der Bürgerschaft auf die erhöhten Friedhofsgebühren reagiert wird.

 

Die Tendenz geht zurzeit deutlich in Richtung der konfessionellen Friedhöfe, da die Gebühren dort unter den kommunalen Gebühren liegen. Zudem entscheiden sich viele Bürger für eine Feuerbestattung, wobei auch hier die neuen Bestattungsmöglichkeiten auf den konfessionellen Friedhöfen bzw. im Ruheforst vermehrt in Anspruch genommen werden.

 

Ziel der Verwaltung ist es, im kommenden Jahr durch eine deutliche Kostensenkung im UA 7500 – Friedhöfe zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt zu kommen. Zudem soll das Angebot an Gräbern auf städtischen Friedhöfen erweitert werden. Dadurch erhofft sich die Verwaltung eine vermehrte Inanspruchnahme und somit eine Erhöhung der Einnahmen. Dies könnte nachfolgend unter Umständen zu einer Gebührensenkung führen.

 

 


 
Zum Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen werden verwaltungsseitig folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

 

Kostensenkungen

 

 

Leichenhallen:

 

Die Stadt Hagen betreibt auf 2 konfessionellen Friedhöfen (Remberg und Boele) Leichenhallen und separate Wohngebäude, für die entsprechendes Personal vorgehalten werden muss. Für die hier abzuleistenden Stunden fallen Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 85.000 € an. Hinzu kommen die Kosten für die Gebäude (GWH) in Höhe von ca. 65.000 EUR.

 

Hier wird vorgeschlagen, auch unter Berücksichtigung des Sanierungsstaus, die Einrichtungen an die entsprechenden Friedhofsträger (Kirchengemeinden) zu veräußern und sei es zu einem "Anerkennungspreis". In beiden Fällen ist bereits einschlägiges Interesse bekundet worden.

 

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Einrichtungen zu schließen. Die Stadt Hagen ist zwar nach § 1 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes NRW grundsätzlich gehalten, Leichenhallen vorzuhalten, dies muss jedoch nicht auf jedem Friedhof der Fall sein.

 

Auch muss darüber nachgedacht werden, ob die Leichenhallen auf den kleineren Friedhöfen (Holthausen, Garenfeld, Halden) weiter betrieben werden müssen. Hier wird zwar kein gesondertes Personal für den entsprechenden Dienst vorgehalten, der Bedarf wird von Mitarbeitern auf den Friedhöfen Loxbaum und Delstern mit abgedeckt, jedoch sind entsprechende Kostenreduzierungen im Bereich "Innere Verrechnung GWH" zu erwarten (derzeit ca. 43.000 EUR).

 

 

Besucherdienste an Sonn- und Feiertagen:

 

Die Besucherdienste an Sonn- und Feiertagen werden seitens der Stadt traditionell grundsätzlich vorgehalten, werden aber nur in seltenen Fällen in Anspruch genommen. Es wird daher vorgeschlagen, dass dieser Dienst nur dann erfolgt, wenn die Aufbahrung vom Bestattungsunternehmen freitags, bzw. am Werktag vor dem Feiertag angekündigt wird. Auf den kleineren Friedhöfen hat sich dieses Verfahren bereits bewährt. (Die hier geleisteten Stunden wurden bisher abgefeiert).

 

 

Instandsetzung und Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nach dem Gräbergesetz:

 

Die Maßnahmen zur Unterhaltung und Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden jährlich durch die Bezirksregierung Arnsberg in voller Höhe vergütet. Diese Mittel können auch für Personalkosten der Verwaltung verrechnet werden. Bei einem Gesamtetat in Höhe von 50.000 € entfallen heute lediglich 35.000 € auf städtische Personalkosten. 15.000 € entfallen auf die Fremdvergabe. Hier wird vorgeschlagen, diese Aufgabe insgesamt durch einen städtischen Mitarbeiter zu erfüllen, dessen Kosten dann in voller Höhe aus Mittel der Bezirksregierung getragen werden. Diese Aufgabe kann einer der Hallenwarte der vg. Leichenhallen übernehmen.

 

Weitergehende Maßnahmen:

 

Maßnahmen, die mittel- und langfristig zur Senkung der Pflegekosten auf den Friedhöfen führen, sind zu untersuchen. Dabei kann es sich handeln z. B. um die Absenkung der Pflegestandards sowie der Änderung der Grünsubstanz. Zudem sollen die reinen Bestattungsflächen im Laufe der Zeit reduziert werden. Ziel ist es dabei, nicht mehr in den Randbereichen der Friedhöfe beizusetzen, sondern nach Möglichkeit nur noch in den Kernbereichen der Friedhöfe. Dadurch lassen sich Arbeitsabläufe hinsichtlich der Bestattungen und Pflege optimieren.

 

Hier werden entsprechende Analysen fortgeführt und zu gegebener Zeit vorgestellt.

 

 

Fahrzeugkosten:

 

Durch die Neuanschaffung von Fahrzeugen (Gräberbagger und motorisierte Arbeitsgeräte) kann der laufende Reparatur- und Wartungsaufwand in diesem Kostenblock deutlich gesenkt werden. Hier sind Einsparungen in Höhe von 20.000 € zu erzielen.

 

 

Sachkosten:

 

Im Bereich der Sachkosten (Arbeitsgeräte, Maschinen, Werkzeuge, Betriebsmittel) sind Einsparungen in Höhe ca. 58.000 € zu erzielen. Dies setzt voraus, dass hier keine zusätzliche Mittelsperrung erfolgt.

 


Einnahmeerhöhung

 

 

Eine Erhöhung der Einnahmen ist nur möglich, wenn es gelingt, die Attraktivität der kommunalen Friedhöfe zu steigern, den Anteil des öffentlichen Grüns neu zu bewerten und damit entsprechende Anreize für die Inanspruchnahme zu schaffen.

 

 

Anteil des öffentlichen Grüns auf allen Friedhöfen:

 

Der Anteil für das öffentliche Grün ist nach neuester Rechtsprechung grundsätzlich für alle Friedhöfe zu berücksichtigen. Bisher wurde ein öffentlicher Grünanteil nur für den Friedhof Altenhagen veranschlagt. Im Gegensatz zu den übrigen Friedhöfen der Stadt war die Verwaltung hier der Auffassung, dass die Bürger auf die Benutzung dieses Friedhofes als Grünanlage angewiesen waren. Dadurch ergibt sich eine Verbesserung im Gebührenhaushalt Friedhöfe in Höhe von ca. 146 T€. (Kostenverlagerung nach und Bereitstellung im UA 5800)

 

 

Auf verschiedenen Friedhöfen bieten sich folgende weitere Möglichkeiten an:

 

Friedhof Loxbaum:

 

Hier bietet sich an, in verschiedenen Bereichen Grabfelder mit “Urnenstelen“ einzurichten. Es wurden bereits 7 solcher Stelen aufgestellt. Diese Art der Bestattung gewinnt immer größere Beliebtheit, da für die Nutzungsberechtigten keine Grabpflegekosten anfallen.

 

Weiterhin besteht auf diesem Friedhof die Möglichkeit, im Bereich einer kleinen Waldfläche eine Urnengemeinschaftsgrabstätte im Sinne des § 18 der Friedhofssatzung anzulegen. Die Urnenbeisetzungen sollen unmittelbar im Bereich der vorhandenen Bäume (Eichen u. a.) beigesetzt werden.

 

 

Friedhof Vorhalle:

 

Hier besteht aufgrund der örtlichen Situation lediglich die Möglichkeit, Anreize für die Inanspruchnahme durch das Angebot von   ”Urnenstelen” zu schaffen.

 

 

Friedhof Altenhagen:

 

Dieser Friedhof ist der einzige, der aufgrund seiner zentralen Lage inmitten eines dicht besiedelten Wohngebietes über seinen eigentlichen Zweck hinaus erhebliche Grünanlagen- und Erholungsfunktionen übernimmt.

 

Hier ist eine entsprechende Entwicklungsplanung zu erstellen, die allen Ansprüchen über das heutige Maß hinaus Rechnung trägt.

 

Auf diesem Friedhof befindet sich auch das einzige Grabfeld für „Tot- und Fehlgeburten“. Hier ist bei der Gestaltung auf die besondere Situation der Hinterbliebenen Rücksicht zu nehmen.

 

In diesem Bereich besteht zudem ein besonders hoher Unterhaltungsstau, was die Friedhofsgebäude angeht.

 

Friedhof Haspe:

 

Dieser Friedhof steht in unmittelbarer „Konkurrenz“ zu zwei konfessionellen Friedhöfen. Hier ist entsprechend auf deren Angebot zu reagieren. Es ist vorgesehen, ein Element der neuen Urnenwand als Urnengemeinschaftsgrabstätte im Sinne des § 18 der Friedhofssatzung einzurichten. In einer Nische können dann je nach Größe der Urnen bis zu 5 Urnen beigesetzt werden. Die Verwaltung erhofft sich dadurch eine allmähliche Belegung der Urnenwand, die bisher kaum in Anspruch genommen wurde.

 

 

Friedhof Delstern:

 

Dieser Friedhof bietet vielfältige Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität. Hier sind die Gemeinschaftsgrabfelder umzugestalten, Grabfelder für „Urnenstelen” einzurichten, sowie das Aschestreufeld ansehnlicher herzurichten.

 

Der historische “Urnenfriedhof” (Denkmalschutz) bedarf dringend der Überarbeitung.

 

 

Weitergehende Maßnahmen:

 

Auf verschiedenen Friedhöfen befinden sich Wohngebäude, die nicht mehr benötigt werden. Hier wird vorgeschlagen, private Interessenten mit einem friedhofsgerechten Angebot zu finden (Friedhofsgärtner, Steinmetze, Floristen, Cafebetreiber usw.), die den Friedhofsnutzern ein entsprechendes Angebot ortsnah bieten können. Hier ist in erster Linie an die Friedhöfe Loxbaum und Vorhalle gedacht.

 

 

Fazit:

 

 

Die Zukunft der kommunalen Friedhöfe in Hagen ist abhängig zum einen von der Wirtschaftlichkeit, zum anderen aber sicherlich auch von der Akzeptanz der Bevölkerung.

 

Auf der Grundlage der in der Vorlage genannten Einsparungen und der nach heutigen Erkenntnissen zu erwartenden Mehreinnahmen wurde die als Anlage beiliegende Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 erstellt.

 

Andere dargestellte Maßnahmen dienen der Attraktivitätssteigerung für die Hagener Bürger.

 

Da die Akzeptanz letztlich jedoch abhängig ist von der Höhe der zu entrichtenden Gebühren, müssen Kostensenkungen und Einnahmesteigerungen dazu genutzt werden, die Friedhofsgebühren zu senken und den laufenden Pflegeaufwand für die Nutzungsberechtigten und den Friedhofsträger deutlich zu senken.

 

Bei Durchführung der vorgenannten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht werden kann.

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen