Beschlussvorlage - 0965/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung, die durch den Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasst wurde:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Wahl von Herrn Dr. Herbert Bleicher als Nachfolger von Herrn Friedrich Brenken in den Vorstand der Ruhrfischereigenossenschaft zu.

 

Die Genehmigung erfolgt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.

 

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Sachverhalt

Als Nachfolger für den aus dem Vorstand der Ruhrfischereigenossenschaft, Essen, ausgeschiedenen Herrn Friedrich Brenken wurde am 17.11.2006 Herr Dr. Herbert Bleicher, gewählt. Dieser von der Ruhrfischereigenossenschaft vorgenommenen Wahl ist vom Rat der Stadt Hagen zuzustimmen.


 
Herr Friedrich Brenken gehört seit 1994 als Nachfolger für den damaligen Beigeordneten Werner Püttmann dem Vorstand der Ruhrfischereigenossenschaft, Essen, an.

 

Die letzte Wiederwahl erfolgte im November 2001.

 

Er ist als Vertreter der Gruppe der Fischereirechtsinhaber „Bund, Land, Kreise und Gemeinden“ Mitglied des Vorstandes.

 

Da er nun nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung steht, ist für ihn ein Nachfolger zu wählen. Die Stadt Hagen als Mitglied der Ruhrfischereigenossenschaft hält zahlreiche Fischereirechte. Darüber hinaus ist auf ihrem Gebiet eine Vielzahl von Fischereirechtsinhabern an den Zuflüssen der Ruhr angesiedelt, so dass in der Vergangenheit stets eine Vorstandsposition besetzt wurde.

 

Von der Ruhrfischereigenossenschaft wurde seinerzeit mitgeteilt, dass für diese Position jeweils leitende Beamte aus dem ordnungsbehördlichen Bereich, der die Aufgaben der Unteren Fischereibehörde wahrnimmt, benannt werden.

 

Als Nachfolger von Herrn Brenken wurde am 17.11.2006 vom Vorstand und von der Versammlung der Ruhrfischereigenossenschaft Herr Dr. Herbert Bleicher, Beigeordneter für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Innere Verwaltung und Bürgerdienste, gewählt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, dieser Wahl zuzustimmen.

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Versammlung, in der die Wahl zum Vorstand durchgeführt wurde, fand am Freitag, 17.11.2006, statt.

 

Da bis dahin weder eine Ratssitzung noch eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattfand, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW herbeigeführt.

 

Die Entscheidung ist gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 14.12.2006 zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen