Beschlussvorlage - 0965/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstandsmitglied der Ruhrfischereigenotsenschaft, EssenHier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgende
Dringlichkeitsentscheidung, die durch den Oberbürgermeister mit einem
Ratsmitglied gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasst wurde:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Wahl von Herrn
Dr. Herbert Bleicher als Nachfolger von Herrn Friedrich Brenken in den Vorstand
der Ruhrfischereigenossenschaft zu.
Die Genehmigung erfolgt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.
Sachverhalt
Als Nachfolger für den aus dem Vorstand der
Ruhrfischereigenossenschaft, Essen, ausgeschiedenen Herrn Friedrich Brenken
wurde am 17.11.2006 Herr Dr. Herbert Bleicher, gewählt. Dieser von der
Ruhrfischereigenossenschaft vorgenommenen Wahl ist vom Rat der Stadt Hagen
zuzustimmen.
Herr Friedrich
Brenken gehört seit 1994 als Nachfolger für den damaligen Beigeordneten Werner
Püttmann dem Vorstand der Ruhrfischereigenossenschaft, Essen, an.
Die letzte Wiederwahl erfolgte im November 2001.
Er ist als Vertreter der Gruppe der
Fischereirechtsinhaber „Bund, Land, Kreise und Gemeinden“ Mitglied
des Vorstandes.
Da er nun nicht mehr für eine Wiederwahl zur
Verfügung steht, ist für ihn ein Nachfolger zu wählen. Die Stadt Hagen als
Mitglied der Ruhrfischereigenossenschaft hält zahlreiche Fischereirechte.
Darüber hinaus ist auf ihrem Gebiet eine Vielzahl von Fischereirechtsinhabern
an den Zuflüssen der Ruhr angesiedelt, so dass in der Vergangenheit stets eine
Vorstandsposition besetzt wurde.
Von der Ruhrfischereigenossenschaft wurde
seinerzeit mitgeteilt, dass für diese Position jeweils leitende Beamte aus dem
ordnungsbehördlichen Bereich, der die Aufgaben der Unteren Fischereibehörde
wahrnimmt, benannt werden.
Als Nachfolger von Herrn Brenken wurde am
17.11.2006 vom Vorstand und von der Versammlung der Ruhrfischereigenossenschaft
Herr Dr. Herbert Bleicher, Beigeordneter für Umwelt, öffentliche Sicherheit und
Ordnung, Innere Verwaltung und Bürgerdienste, gewählt.
Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, dieser Wahl zuzustimmen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Versammlung, in der die Wahl zum Vorstand
durchgeführt wurde, fand am Freitag, 17.11.2006, statt.
Da bis dahin weder eine Ratssitzung noch eine
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattfand, wurde eine
Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW herbeigeführt.
Die Entscheidung ist gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 14.12.2006 zur Genehmigung
vorzulegen.
