Beschlussvorlage - 0915/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/06 (587) “Sporthalle Ischeland” gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816  und teilweise die Flurstücke 815, 854, 863 und 864.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen den Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):

 

Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg entlang und wird südlich der Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortgesetzt (Chinarestaurant, Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang, kreuzt die Humpertstraße und stößt auf den Reitplatz. Am Reitplatz knickt die Grenze rechtwinklig nach Nordwesten ab und reicht in gerader Linie bis zum Stadioneingang. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten) quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der Alexanderstraße. 

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die Bürgeranhörung soll im Frühjahr 2007 stattfinden.

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Sachverhalt

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sporthalle mit einer Kapazität bis zu 3.400 Zuschauern zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.


 
Mit der Entscheidung für den Bereich der Ischelandhalle als Standort für eine mediengerechte Großsporthalle entsteht das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Die Kapazität der neuen Sporthalle soll ca. 3.400 Zuschauer fassen. Dies kann durch Erweiterung der bestehenden Ischelandhalle im Zuge von Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erreicht werden. Dazu kommt das Erfordernis, den Park- raum dem zu erwartenden Parkplatzbedarf anzupassen. Die Erschließung muss verkehrstechnisch und umweltgerecht geregelt werden.

 

Das bestehende Planungsrecht, ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1961 mit der Bezeichnung “Sport- und Schulpark Ischeland”, reicht nach heutigen Maßstäben nicht aus. Wenn auch die Art der Nutzung bereits vorgegeben zu sein scheint, so müssen dennoch das Maß der Nutzung, die Dimensionierung der Baukörper und die Erschließung neu geregelt und explizit festgesetzt werden. Verkehrsgutachten und schalltechnische Untersuchungen werden ebenfalls zu Gegenständen des Planungsprozesses und der Beratungen. 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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29.11.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen regt an, die Errichtung eines Parkhauses zur Bewältigung der Lärm- und Parksituation und zur Schonung des vorhandenen Baumbestandes in die Planungen mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        11

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          2

 

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29.11.2006 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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05.12.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.12.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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12.12.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen