Beschlussvorlage - 0756/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der folgenden Bebauungsplanverfahren,

 

Nr.  3/78    (333)        Fley Bereich - Süd/Ost -

Nr.  4/78    (334)        Fley Bereich – Mitte -

Nr.  2/81    (380)        Boele-West – Umgehungsstraße -

Nr.  3/81    (381)        Boele - Mitte

Nr.  9/02    (550)        Autohof Hagen-Nord

Nr.  3/03    (557)        Grünzug Reichsbahntrasse

 

sowie die Aufhebung der zugrundeliegenden Ratsbeschlüsse vom 23.03.1978, 21.05.1981, 03.04.2003 und 17.07.2003.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen sind die oben aufgezählten Plange­biete eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne sind jeweils Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Bebauungs­pläne und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und das jeweilige Ver­fahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.


In dieser Vorlage sollen in einem zusammengefassten Beschluss mehrere Bebauungs­planverfahren im Stadtbezirk Hagen-Nord gleichzeitig eingestellt werden.

Hierbei handelt es sich um Bebauungsplanverfahren für die vor Jahren jeweils nur der Einleitungs­beschluss gefasst worden ist. Weitere Planungsschritte haben nicht statt­gefunden bzw. sind durch spätere Planverfahren mit einer neuen Bezeichnung überla­gert bzw. inhaltlich angepasst worden. Diese Planverfahren sollen jetzt eingestellt wer­den:

 

Bebauungspläne Nr. 3/78 (333) - Fley - Süd/Ost – und Nr. 4/78 (334) Fley Bereich – Mitte –

Einleitung:                    Ratssitzung am 23.03.1978

Bekanntmachung:       12.10.1978

Zielsetzung:                 Die Bebauungspläne (4 Planverfahren) für den Gesamtbereich Fley wurden 1978 eingeleitet, mit dem Ziel einer städtebaulichen Ab­stimmung zwischen den angrenzenden Gewerbegebieten und der Ortslage Fley.

Situation heute:           Die Bereiche nörd­lich und südlich des Geschützten Landschafts­be­standteiles “Knippschild­bach” sind bzw. werden als Wohnbau­fläche entwickelt. Dieses wurde durch den neueren Bebau­ungs­plan Nr. 1/98 Erlha­gen schon umge­setzt.

Jetzt wird für den Bereich Fley südlich des Knippschildba­ches das Bebauungsplanver­fahren Nr. 7/02 Schmittewinkel / Knippschild weiterbetrie­ben. Die “alten” Bebauungs­pläne, die unter dem B-Plan Nr. 7/02 und dem rechtskräftigen und bereits umgesetzten Vorhaben- und Erschlie­ßungsplan Fleyer Bach liegen, können da­her eingestellt werden.

 

Bebauungsplanverfahren Nr. 2/81 (380) Boele-West – Umgehungsstraße - und Nr. 3/81 (381) Boele-Mitte

Einleitung:                    Ratssitzung am 21.05.1981

Bekanntmachung:       01.07.1981

Zielsetzung:                 Damals hieß es in der Begründung zur Einleitung:“ Das in diesem Plangebiet festgesetzte Verkehrsnetz entspricht nach Lage und Breite nicht mehr den heutigen Erfordernissen und verhindert hier­durch die weitere bauliche Ent­wicklung.” 

Situation heute:           Inzwischen werden die Geltungsbereiche zum größten Teil durch die Bebauungspläne Nr. 2/96, Ortsumgehung Boele und Nr. 8/01 Ortskern Boele/Hilgenland überdeckt. Die modifizierten planeri­schen Ziele werden durch diese Bebauungspläne weiter verwirk­licht. Die alten Bebauungsplanverfahren Nr. 2/81 und Nr. 3/81 können des­halb einge­stellt werden.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9/02 (550) Autohof Hagen-Nord –

Einleitung:                    Ratssitzung am 03.04.2003

Bekanntmachung:       26.04.2003

Zielsetzung:                 Das Architekturbüro A. Hartmann, Walter-Gieseking-Straße 14, 30159 Hannover, hatte einen Antrag auf Einleitung eines Verfah­rens zur Aufstellung eines "Vorhabenbe­zoge­nen Bebauungspla­nes" gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB´) gestellt. Der vorha­benbezo­gene Bebauungsplan sollte die Errichtung eines Autoho­fes mit den zugehörigen Gebäuden und Parkplatzflächen ermögli­chen.

Situation heute:           Mit Schreiben vom 24.10.2005 (mail vom 20.10.2005) hat der Vorhabenträger mit­ge­teilt, dass er an einer Fortführung des Pro­jektes nicht mehr interessiert sei. Das Verfahren kann eingestellt werden. Der eingeleitete Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9/02 (550) Au­tohof Hagen-Nord – wird zudem vom Bebauungs­plan Nr. 1/06 Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld überlagert.

 

Bebauungsplanverfahren Nr. 3/03 (557) Grünzug Reichsbahn­trasse

Einleitung:                    Ratssitzung am 17.07.2003

Bekanntmachung:       26.07.2003

Zielsetzung:                 Bei der alten Reichsbahntrasse handelt es sich um einen ca. 18 - 30 m Geländestreifen, in dem früher die einspurige Gleistrasse der Reichsbahn zur Andienung der Industriebetriebe im Osten von Vorhalle verlief. Die Flächen stellten sich noch als ungenutzte, teilweise verwilderte Grünfläche dar. Im Handlungskonzept zur Rah­menplanung Vorhalle wurden die Potentiale zum Ausbau des Rad- und Fußwegenetzes und zur Schaf­fung und Verknüpfung von innerstädtischen Grünflächen dargestellt. Dies sollte im Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich hinterlegt werden.

Situation heute:           Zwischenzeitlich wurden die Wegeverbindungen im Zuge des verkehrsberuhigten Ausbaus der Hartmannstraße geschaffen.

Die ursprünglich geplante durchgehende Grünverbindung auf der ehemaligen Bahntrasse konnte aufgrund der eigentumsrechtlichen Situation (Verkauf der Bahnflächen an Dritte) und der bereits realisierten Wohnbauprojekte nicht mehr konsequent umgesetzt werden. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.

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Beschlüsse

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12.12.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen