Beschlussvorlage - 0678/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Radonraumluftmessungen in öffentlichen Gebäuden in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; AGS Arbeitsgemeinschaft Schadstoffe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.11.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.11.2006
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.11.2006
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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05.12.2006
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●
Erledigt
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|
Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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28.11.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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14.12.2006
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Sachverhalt
Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt, auf der Grundlage der
Radon-Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz im Stadtgebiet den
Untersuchungsumfang für potentiell betroffene öffentlichen Gebäude zu bestimmen
und in Abstimmung mit dem Gutachter Messungen durchzuführen. Mit der Vorlage
möchte die Verwaltung über die bisherigen Untersuchungsergebnisse sowie den
Stand der Sanierungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden informieren.
Insgesamt wurden 16 Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten
untersucht. Die überwiegende Mehrzahl der betrachteten Räume weist
Radonkonzentrationen von weniger als 100 Bq/m³ auf. In fünf Räumen wird der
angestrebte Zielwert von 100 Bq/m³ überschritten, davon in drei Räumen
allerdings nur geringfügig. In der Heideschule in Hohenlimburg wurden 230 Bq/m³
gemessen. Der Spitzenwert in der Realschule Emst (Raum E5) liegt bei 1.500
Bq/m³.
Die hohe Radonkonzentration in der Realschule machten unmittelbares
Handeln erforderlich. Insofern wurden bereits direkt bei Bekannt werden der
Untersuchungsergebnisse weitere Empfehlungen an die Schule ausgesprochen.
Zusätzlich wurden in allen von Personal und/oder Schülern genutzten Räumen im
Keller und Erdgeschoss Radonmessungen durchgeführt und in Räumen mit erhöhten
Konzentrationen die Radoneintrittspfade ermittelt. Diese Untersuchungen wurden
auf die in unmittelbarer Nachbarschaft der Realschule liegenden Grundschule
Emst ausgedehnt.
Die vorgefundenen Radonkonzentrationen in der Realschule Emst machten lt.
Gutachter eine Sanierung der hochbelasteten Räume erforderlich. Zur
nachhaltigen Reduzierung der Radonkonzentrationen wurde die Herstellung einer
vollständigen Dichtungsebene zwischen Bodenplatte und Wandaufbau sowie die
Beseitigung der Bauschäden im erdberührten Mauerwerk (aufsteigende
Feuchtigkeit) empfohlen. Da im Erdboden eine starke Radonquelle (> 20.000
Bq/m³) vorhanden ist und sich der Zustand der Bausubstanz verändern kann,
empfiehlt der Gutachter bei dem anstehenden Umbau der Grundschule Emst,
ebenfalls eine Sanierung der Dichtungsebene durchzuführen. Unter
Vorsorgeaspekten sollte hier auch über die Installation einer kontrollierten
Raumbelüftung nachgedacht werden.
Mit den Sanierungsarbeiten in der Grundschule Emst wurde bereits während
der Sommerferien begonnen. Parallel dazu wurden in der Realschule Emst
Kernbohrungen durchgeführt, die Hinweise auf einen erhöhten Sanierungsbedarf
ergaben. Die Ausschreibungen für die Sanierungsarbeiten wurden umgehend
veranlasst. Voraussichtlich dauern die Sanierungsarbeiten des 1.
Sanierungsabschnittes bis zur 43. KW an.
Der Gutachter empfiehlt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten
entsprechende Kontrollmessungen durchzuführen. Ferner wird empfohlen, in
Gebäuden vergleichbarer Nutzung, unabhängig von der Art der Trägerschaft,
Radonmessungen zur Überprüfung gesundheitlicher Risiken der betreuten Personen
sowie der Angestellten durchzuführen. Darüber hinaus wird empfohlen,
insbesondere die Bewohner älterer Häuser mit Wohnnutzung im erdberührten
Bereich über die Risiken erhöhter
Radonkonzentration in der Wohnraumluft zu informieren.
1.
Ausgangspunkt für
Radonuntersuchungen im Stadtgebiet
Für die Stadt Hagen lagen bereits im Jahr 2004
Radonuntersuchungen des Bundes vor, die Anlass für weiteres Handeln boten. Die
Firma Kemski&Partner wurde von der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH)
beauftragt, diese Untersuchungsergebnisse unter dem Gesichtspunkt von möglicher
Weise notwendigen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen zusammenzustellen und zu
bewerten. Grundlage der Bewertung war das derzeit im Entwurf vorliegende "Radonschutzgesetz"
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Seitens des Gutachters wurde der Stadt geraten,
insbesondere in Arealen mit unterkarbonischen Ablagerungen, die dem
Radonvorsorgegebiet III (Radonkonzentrationen > 100 kBq/m³) zugeordnet
werden, Raumluftmessungen in Gebäuden mit "sensibler" Nutzung (z.B.:
Schulen, Kindergärten, Büros in Öffentlichen Gebäuden) durchzuführen (siehe
Drucksachen Nr. 0253/ 2005).
2.
Untersuchungsobjekte
und Ergebnisse
Aus einer Vorschlagsliste der Verwaltung von 30
Objekten wurde in Absprache mit dem Gutachter eine Auswahl von 16 öffentlichen
Gebäuden getroffen, die im Bereich der o.g. geologischen Einheiten liegen. Es
wurden ausschließlich von Kindern bzw. Jugendlichen genutzte Einrichtungen
beprobt.
Die Bewertung der Gesundheitsgefährdung erfolgte
auf der Grundlage einer Dosisabschätzung[1].
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die daraus resultierenden
Gutachterempfehlungen. Die Messwerte sind in Tabelle 2 auf der nächsten Seite
zusammengestellt.
Tabelle 1:
|
Gebäude < 100 Bq/m³ |
Heideschule Hlbg. = 230 Bq/m³ |
Realschule Emst = 1500 q/m³ |
|
Messwert im Normalbereich |
erhöhter Messwert |
stark erhöhter Messwert |
|
kein zusätzliches Risiko |
geringes zusätzliches Risiko |
deutliches zusätzliches Risiko |
|
keine Maßnahme erforderlich |
mittelfristige Maßnahmen in Erwägung ziehen - kein
akuter Handlungsbedarf |
unmittelbares Handeln notwendig |
|
gilt bei gleicher Bauweise auch für andere Räume |
kein Hinweis auf nicht-geogene Radonquelle |
kein Hinweis auf nicht-geogene Radonquelle |
|
Aussagen gelten auch für Messwerte
Käthe-Kollwitz-Berufskolleg und kaufmännisches Berufskolleg (leicht erhöhte
Werte 100 bzw. 110 Bq/m³) |
Aussage gilt für Heideschule in Hohenlimburg |
Aussage gilt für Realschule Emst |
Tabelle 2 :
Radonaktivitätskonzentrationen in Schulen und
Kindergärten in Hagen

Die überwiegende Mehrzahl der betrachteten Räume
(24 Räume, ca. 83%) weist Radonkonzentrationen von weniger als 100 Bq/m³ auf.
In fünf Räumen wird der
angestrebte Zielwert von 100 Bq/m³ überschritten,
davon in drei Räumen allerdings nur geringfügig. In der Heideschule in
Hohenlimburg wurden 230 Bq/m³ gemessen. Der Spitzenwert in der Realschule Emst
(Raum E5) liegt bei 1.500 Bq/m³.
Die beiden Gebäude mit Messwerten über 200 Bq/m³
liegen über den mitteldevonischen Massenkalken, die im Stadtgebiet weit
verbreitet sind. Die in Hagen vorgefundenen Ergebnisse decken sich mit
Untersuchungen aus anderen Regionen Europas. Insofern bestätigen die Ergebnisse
die getroffene geologische orientierte Vorauswahl.
In allen Räumen mit Radonkonzentrationen unter
100 Bq/m³ sind Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration nicht
notwendig. Ein zusätzliches Risiko der betroffenen Personen kann aufgrund der
vorliegenden epidemiologischen Studien ausgeschlossen werden. Dies gilt auch
für die beiden Räume mit 100 und 110 Bq/m³.
Der Messwert von 230 Bq/m³ in der Heideschule in
Hohenlimburg erfordert mittelfristige Maßnahmen zur Reduzierung der
Radonkonzentration. Aufgrund der Höhe der Belastung besteht nur ein geringes
zusätzliches Risiko, akutes Handeln ist lt. Gutachter nicht erforderlich.
In der Realschule Emst wurden im Raum E5 mit
1.500 Bq/m³ Messwerte gefunden, die lt. Gutachter allerdings ein sofortiges
Handeln erforderlich machten. Insofern wurden direkt nach Bekannt werden der
Untersuchungsergebnisse weitere Empfehlungen an die Schule ausgesprochen.
Zusätzlich wurden in allen von Personal und/oder Schülern genutzten Räumen im
Keller und Erdgeschoss Radonmessungen durchgeführt und in Räumen mit erhöhten
Konzentrationen die Radoneintrittspfade ermittelt. Diese Untersuchungen wurden
auf die in unmittelbarer Nachbarschaft der Realschule liegenden Grundschule
Emst ausgedehnt.
Die vorgefundenen Radonkonzentrationen in der
Realschule Emst machen eine Sanierung der hochbelasteten Räume E5, Textilraum
und Werkraum I innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr erforderlich. Aus
Sicht der Gutachter können die Räume in der Zeit bis zur Sanierung weiterhin
als Unterrichtsräume genutzt werden, es ist allerdings auf eine ausreichende
Lüftung zu achten. Zur nachhaltigen Reduzierung der Radonkonzentrationen wurden
vom Gutachter insbesondere die Herstellung einer vollständigen Dichtungsebene
zwischen Bodenplatte und Wandaufbau sowie die Beseitigung der Bauschäden im
erdberührten Mauerwerk (aufsteigende Feuchtigkeit) empfohlen.
Die in der Grundschule Emst unter
Nutzungsbedingungen vorgefundenen Radonkonzentrationen von knapp über 100 Bq/m³
machen eine Sanierung des Klassenraums aus Sicht der Gutachter nicht dringend
erforderlich. Da im Erdboden allerdings eine starke Quelle (> 20.000 Bq/m³)
vorhanden ist und sich der Zustand der Bausubstanz verändern kann, empfiehlt
der Gutachter bei dem anstehenden Umbau der Grundschule ebenfalls eine
Sanierung der Dichtungsebene durchzuführen. Unter Vorsorgeaspekten empfiehlt
der Gutachter auch über die Installation einer kontrollierten Raumbelüftung
nachzudenken.
3.
Stand der
Sanierungsarbeiten
Im Zuge der anstehenden Umbaumaßnahmen zur
"Offenen Ganztagsschule" in der Grundschule Emst wurde mit der
Sanierung der Klassenräume in den Sommerferien begonnen und zwischenzeitlich
abgeschlossen. So wurde die Bodenplatte im Bereich des Wandanschlusses in einer
Breite von ca. 40 cm auf der gesamten Länge bis auf die vorhandene Sperrschicht
aufgeschnitten. Bis in einer Höhe von ca. 30 cm wurde der vorhandene Wandputz abgeschlagen
und der vorhandene Estrich wurde vorsichtig, ohne die Sperrschicht zu
beschädigen, demontiert. Eine neue Dampfsperre wurde vollflächig mit der
vorhandenen Dampfsperre verklebt und bis auf 30 cm Höhe an der Wand
hochgezogen. Anschließend wurde die Wand im Bereich der Sperrschicht wieder
verputzt. Der Boden wurde mit Gussasphalt ausgefüllt und ein neuer
Fußbodenbelag verlegt. Die Maßnahmen wurden mit dem Gutachter abgestimmt.
Die Sanierungsmaßnahmen wurden analog in der
Realschule Emst durchgeführt. Geplant ist, den 1. Sanierungsabschnitt im
Kellerbereich durchzuführen. Im Anschluss daran wurde die Sanierung in den
Räumen des Erdgeschosses durchgeführt. Die Sanierungsarbeiten wurden
zwischenzeitlich abgeschlossen.
Der Gutachter empfiehlt nach Abschluss der
Sanierungsarbeiten Kontrollmessungen durchzuführen. Die wird durch die GWH
veranlasst.
4.
Weitergehende
Empfehlungen
Die Radon-Untersuchungen haben bestätigt, dass
die Radonquelle für die erhöhten Konzentrationen eindeutig im Baugrund zu
finden ist. Insofern ist in Gebäuden über den bekannten geologischen Einheiten
ein erhöhtes Risiko für hohe Radonkonzentrationen zu erwarten. Der Gutachter
empfiehlt deshalb, in Gebäuden vergleichbarer Nutzung, unabhängig von der Art
der Trägerschaft, Radonmessungen zur Überprüfung gesundheitlicher Risiken der
betreuten Personen sowie der Angestellten durchzuführen. Ferner wird empfohlen,
insbesondere die Bewohner älterer Häuser mit Wohnnutzung im erdberührten Bereich
über die Risiken erhöhter
Radonkonzentration in der Wohnraumluft zu informieren.
Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom
30.6.2005 wird die Verwaltung im Rahmen der Gesundheitskonferenz eine
Informationsveranstaltung zum Thema "Radon" durchführen. Des weiteren
wird in der Arbeitsgruppe "Gesunde Stadtentwicklung" ein Flyer zur
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt.
[1] Unter Berücksichtigung eines Dosiskonversionsfaktors für Wohnräume (ICRP 65, 1994) von
2,43 x 10-6 mSv pro Bq x h errechnet sich unter der Annahme einer Aufenthaltsdauer von 1200 Stunden eine zusätzliche maximale Dosis für Erwachsene bei 230 Bq/m³ von 0,7 mSv/a bzw. von 4,4 mSv/a bei 1500 Bq/m³. Für Kinder liegt der Faktor um das 1,5 - 2-fache höher.
Auswirkungen
x
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Es entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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Sachkosten |
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EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

08.11.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen und über die
Gesundheitskonferenz der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.
Änderung: Das Wort
„Informationsbroschüre“ wurde ersetzt durch „Flyer“.
28.11.2006 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft stimmt folgendem
Beschlussvorschlag zu:
1.
Der Rat
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen und über die
Gesundheitskonferenz der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.
30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen und über die
Gesundheitskonferenz der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.
14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen „Flyer“
zu erstellen und über die Gesundheitskonferenz
der Hagener Bevölkerung zugänglich zu machen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |