Beschlussvorlage - 1029/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 13/78 -Gartenvorstadt Helfe-Abschnitte A + B -Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße - Auf dem Kuhl-,3. Änderung gemäß § 13 BauGBhier:Beschluss gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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13.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) - Gartenvorstadt Helfe - -Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße - Auf dem Kuhl- 1. Änderung nach § 13 BauGB mit den in orangener Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom 27.11.2006 nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 1. Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplans Nr. 13/78 (344) - Gartenvorstadt Helfe - -Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße - Auf dem Kuhl-. 1. Änderung nach § 13 BauGB vom 27.11.2006 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Geltungsbereich
:
Die
Änderung umfasst die Flurstücke 435, 459, 542, und 543, alle Flur 8, Gemarkung
Boele.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Dezember 2006/Januar 2007.
Sachverhalt
Um die
geplante Betriebserweiterung der am Standort vorhandenen Fa. Naber zu ermöglichen,
wird der rechtskäftige Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) - Gartenvorstadt
Helfe - -Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße -
Auf dem Kuhl – in Bezug auf das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung
geändert.
Anlass:
Die am Standort ansässige Fa.
Naber plant zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit die Erweiterung ihrer
Betriebsgebäude. Der Erweiterung soll stattgegeben werden Dazu werden die
bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen in Bezug auf das Maß der
baulichen Nutzung angepasst.
Planungsrecht:
Im Flächennutzungsplan der Stadt
Hagen ist diese Fläche als "Gemischte Baufläche" dargestellt
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) - Gartenvorstadt
Helfe - -Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße -
Auf dem Kuhl (Satzungsbeschluss vom 26.09.1985, öffentliche Bekanntmachung
– Rechtskraft - - am 08.04.1986), weist für den Änderungsbereich die
Festsetzung "Mischgebiet" mit aus.
Aufgrund der geplanten Erweiterung
der Fa. Naber wird in Abschnitt A (Flurstücke 435, 459, 542, und 543, alle Flur
8, Gemarkung Boele) die Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 und die
Geschossflächenzahl von 0,8 auf 1,0 heraufgesetzt.
Verfahren:
Durch die Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Planungsziel "Mischgebiet" bleibt ohne Einschränkung erhalten / wird durch die Änderung nicht beeinträchtigt.
Das Änderungsverfahren konnte daher nach § 13 BauGB durchgeführt werden, auf eine Bürgeranhörung wurde verzichtet.
Im Verfahren wurden gemäß § 13 Abs. 2 der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie auch den Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung innerhalb einer angemessenen Frist bzw. im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Von einer Umweltprüfung wurde
aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden:
Wegen der Geringfügigkeit der Änderung wurde auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 24.10.2006 bis 24.11.2006 einschließlich statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, fand parallel zur öffentlichen Auslegung statt.
Von Bürgern sind keine Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen.
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine zu berücksichtigenden Stellungnahmen eingegangen.
Aus dem Beteiligungsverfahren ergeben sich keine Änderungen der Planung.
Die Begründung zur Bürger-/ Behörden-/ TÖB - Beteiligung vom 07.08.2006 wird durch die aktualisierte Begründung vom 27.11.2006 ersetzt.
Anlage:
Begründung zur 3. Änderung
Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) -
Gartenvorstadt Helfe -
-Abschnitte A + B- Teil I, Pappelstraße - Helfer Straße - Auf dem Kuhl, nach §
13 BauGB vom 27.11.2006.
