Beschlussvorlage - 0756/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung der Bebauungsplanverfahren Nr. 3/78 (333) Fley Bereich Süd/Ost, Nr. 4/78 (334) Fley Bereich Mitte, Nr. 2/81 (380) Boele -West - Umgehungsstraße, Nr. 3/81 (381) Boele - Mitte, Nr. 9/02 (550) Autohof Hagen-Nord, Nr. 3/03 (557) Grünzug Reichsbahntrasse sowie Aufhebung der jeweils zugrundeliegenden Ratsbeschlüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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13.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der folgenden Bebauungsplanverfahren,
Nr. 3/78 (333) Fley Bereich - Süd/Ost -
Nr. 4/78 (334) Fley Bereich – Mitte -
Nr. 2/81 (380) Boele-West – Umgehungsstraße -
Nr. 3/81 (381) Boele - Mitte
Nr. 9/02 (550) Autohof Hagen-Nord
Nr. 3/03 (557) Grünzug Reichsbahntrasse
sowie die Aufhebung der zugrundeliegenden Ratsbeschlüsse vom 23.03.1978, 21.05.1981, 03.04.2003 und 17.07.2003.
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen sind die oben aufgezählten Plangebiete eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne sind jeweils Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Bebauungspläne und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und das jeweilige Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
In dieser Vorlage sollen in einem zusammengefassten Beschluss mehrere Bebauungsplanverfahren im Stadtbezirk Hagen-Nord gleichzeitig eingestellt werden.
Hierbei handelt es sich um
Bebauungsplanverfahren für die vor Jahren jeweils nur der Einleitungsbeschluss
gefasst worden ist. Weitere Planungsschritte haben nicht stattgefunden bzw.
sind durch spätere Planverfahren mit einer neuen Bezeichnung überlagert bzw.
inhaltlich angepasst worden. Diese Planverfahren sollen jetzt eingestellt werden:
Bebauungspläne
Nr. 3/78 (333) - Fley - Süd/Ost – und Nr. 4/78 (334) Fley Bereich –
Mitte –
Einleitung: Ratssitzung am 23.03.1978
Bekanntmachung: 12.10.1978
Zielsetzung: Die Bebauungspläne (4 Planverfahren) für den Gesamtbereich Fley wurden 1978 eingeleitet, mit dem Ziel einer städtebaulichen Abstimmung zwischen den angrenzenden Gewerbegebieten und der Ortslage Fley.
Situation heute: Die Bereiche nördlich und südlich des Geschützten Landschaftsbestandteiles “Knippschildbach” sind bzw. werden als Wohnbaufläche entwickelt. Dieses wurde durch den neueren Bebauungsplan Nr. 1/98 Erlhagen schon umgesetzt.
Jetzt wird für den Bereich Fley südlich des Knippschildbaches das Bebauungsplanverfahren Nr. 7/02 Schmittewinkel / Knippschild weiterbetrieben. Die “alten” Bebauungspläne, die unter dem B-Plan Nr. 7/02 und dem rechtskräftigen und bereits umgesetzten Vorhaben- und Erschließungsplan Fleyer Bach liegen, können daher eingestellt werden.
Bebauungsplanverfahren
Nr. 2/81 (380) Boele-West – Umgehungsstraße - und Nr. 3/81 (381)
Boele-Mitte
Einleitung: Ratssitzung am 21.05.1981
Bekanntmachung: 01.07.1981
Zielsetzung: Damals hieß es in der Begründung zur Einleitung:“ Das in diesem Plangebiet festgesetzte Verkehrsnetz entspricht nach Lage und Breite nicht mehr den heutigen Erfordernissen und verhindert hierdurch die weitere bauliche Entwicklung.”
Situation heute: Inzwischen werden die Geltungsbereiche zum größten Teil durch die Bebauungspläne Nr. 2/96, Ortsumgehung Boele und Nr. 8/01 Ortskern Boele/Hilgenland überdeckt. Die modifizierten planerischen Ziele werden durch diese Bebauungspläne weiter verwirklicht. Die alten Bebauungsplanverfahren Nr. 2/81 und Nr. 3/81 können deshalb eingestellt werden.
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 9/02 (550) Autohof Hagen-Nord –
Einleitung: Ratssitzung am 03.04.2003
Bekanntmachung: 26.04.2003
Zielsetzung: Das Architekturbüro A. Hartmann, Walter-Gieseking-Straße 14, 30159 Hannover, hatte einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines "Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB´) gestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sollte die Errichtung eines Autohofes mit den zugehörigen Gebäuden und Parkplatzflächen ermöglichen.
Situation heute: Mit Schreiben vom 24.10.2005 (mail vom 20.10.2005) hat der Vorhabenträger mitgeteilt, dass er an einer Fortführung des Projektes nicht mehr interessiert sei. Das Verfahren kann eingestellt werden. Der eingeleitete Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9/02 (550) Autohof Hagen-Nord – wird zudem vom Bebauungsplan Nr. 1/06 Evolutionspark Hagen Bereich Hengsteysee/Böhfeld überlagert.
Bebauungsplanverfahren
Nr. 3/03 (557) Grünzug Reichsbahntrasse
Einleitung: Ratssitzung am 17.07.2003
Bekanntmachung: 26.07.2003
Zielsetzung: Bei der alten Reichsbahntrasse handelt es sich um einen ca. 18 - 30 m Geländestreifen, in dem früher die einspurige Gleistrasse der Reichsbahn zur Andienung der Industriebetriebe im Osten von Vorhalle verlief. Die Flächen stellten sich noch als ungenutzte, teilweise verwilderte Grünfläche dar. Im Handlungskonzept zur Rahmenplanung Vorhalle wurden die Potentiale zum Ausbau des Rad- und Fußwegenetzes und zur Schaffung und Verknüpfung von innerstädtischen Grünflächen dargestellt. Dies sollte im Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich hinterlegt werden.
Situation heute: Zwischenzeitlich wurden die Wegeverbindungen im Zuge des verkehrsberuhigten Ausbaus der Hartmannstraße geschaffen.
Die ursprünglich geplante durchgehende Grünverbindung auf
der ehemaligen Bahntrasse konnte aufgrund der eigentumsrechtlichen Situation
(Verkauf der Bahnflächen an Dritte) und der bereits realisierten
Wohnbauprojekte nicht mehr konsequent umgesetzt werden. Das Verfahren kann
daher eingestellt werden.
