Beschlussvorlage - 0972/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Sabine Garmann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Sachverhalt
Am 09.11.2006 hat der Rat der Stadt Hagen das von
der HEB GmbH vorgeschlagene Sammelkonzept für die haushaltsnahe Erfassung von
Altpapier beschlossen (Vorlage 0716/2006). Hierdurch wird eine Anpassung der
Satzung erforderlich.
Am 09.11.2006 hat der Rat der Stadt Hagen das von der
HEB GmbH vorgeschlagene Sammelkonzept für die haushaltsnahe Erfassung von
Altpapier (Vorlage 0716/2006) beschlossen. Hierdurch wird eine Anpassung der
Satzung erforderlich. Gleichzeitig werden einige redaktionelle Änderungen
eingearbeitet. Der Umgang mit überfüllten Behältern wird präzisiert.
§ 2a - Begriffsbestimmungen,
Definitionen, Abfallarten
In § 2a Abs. 10 wird eine Definition des Begriffes "Altpapierbehälter” eingefügt. Der Begriff "Restabfallbehälter” wird im Rahmen dieser Satzung in den Fällen, in denen die Regelungen auch für "Altpapierbehälter” gelten, durch den übergeordneten Begriff "Abfallbehälter” ersetzt. Der bisherige Abs. 10 wird Abs. 11.
§ 9 - Abfallbehälter
In § 9 Abs. 1 werden Altpapierbehälter in den Größen 120, 240 und 1100 l in die Liste der satzungsgemäßen Behälter aufgenommen. Dementsprechend wird in § 9 Abs. 2 und Abs. 3 die Zuordnung der Abfallarten zu den jeweiligen Abfallbehältern angepasst.
§ 10 - Benutzung der
Abfallbehälter
In § 10 Abs. 1 wird der Umgang mit überfüllten Behältern präzisiert. Die Aufzählung der nicht über die Abfallbehälter zu entsorgenden Abfälle wird um die Abfallgruppen Bauschutt und Erdaushub ergänzt.
§ 11 - Anzahl und Größe der Restabfallbehälter
In § 11 Abs. 2 lit (a) wird die Nutzung eines Altpapierbehälters neben der Nutzung der Depotcontainer als Möglichkeit zur Reduzierung des Behältervolumens eingeführt.
§ 13 - Bereitstellen von
Abfallbehältern und gelben Leichtstoffsäcken
Der Titel des § 13 wird angepasst. Im neu eingefügten Abs. 4 wird die Bereitstellung der Altpapierbehälter geregelt.
§ 14 - Vollservice
Eine Vollservice-Regelung für Altpapierbehälter gegen Entgelt wird ergänzt.
§ 15 - Häufigkeit und Zeit der
Leerung der Restabfall- und Altpapierbehälter
Der Titel des § 15 wird angepasst. Regelungen für Altpapierbehälter werden aufgenommen und der übrige Text angepasst. Die Leerung von Altpapierbehältern erfolgt einmal im Monat. Eine zusätzliche Entleerung erfolgt sowohl für Altpapier- als auch für Restabfallbehälter gegen Entgelt. Im Falle der Altpapierbehälter ist diese nur bei Fehlbefüllung möglich.
§ 26 - Ordnungswidrigkeiten
Die Liste der Ordnungswidrigkeiten wird ergänzt.
Anlage
III. Nachtrag zur Satzung über die
Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen vom 18.12.2003
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,6 kB
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