Beschlussvorlage - 1030/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung und Umbau des Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hohenzollernstraße 3-11hier: Berichtsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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05.12.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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12.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Bericht der Verwaltung zur Sanierung und Umbau des Büro- und
Geschäftshauses auf dem Grundstück Hohenzollernstraße 3-11 wird zur Kenntnis
genommen.
(Umsetzung sofort)
Die BV nimmt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
und die vorgesehene Entwidmung von ca. 30 qm öffentliche Verkehrsfläche
zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Das z.Z. leerstehende Büro- und Geschäftshaus Hohenzollernstraße 3-11
soll saniert und umgebaut werden. Die Planung wurde mit der Verwaltung
abgestimmt.
In Kürze wird bei
der Verwaltung die Bauvoranfrage: Sanierung und Umbau des Büro- und
Geschäftshauses auf dem Grundstück Hohenzollernstraße 3-11 eingereicht.
Planungsrechtliche Situation:
·
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
·
Das Gebäude
Hohenzollernstraße liegt im Geltungsbereich des seit dem 9.11.1991
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8/86 (425) City Teil 1,2,3. Für die
Arkade ist textlich festgesetzt, dass ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit
im Erdgeschoß bei einer Höhe von 3,5m besteht (Belastungsfläche)
·
Der Bereich
vor dem Gebäude zum Friedrich-Ebert-Platz hin liegt im Geltungsbereich des seit
dem 16.9.2000 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/99 (506) Neuordnung des
Rathausbereiches. Dieser Bereich ist als Verkehrsfläche mit besonderer
Zweckbestimmung "Fußgängerzone" festgesetzt.
Jetzige Situation:
Das Büro- und Geschäftshaus wurde bis Juni 2006 als Hauptgeschäftsstelle
der Sparkasse Hagen genutzt. Seitdem steht das Gebäude leer.
Planungsabsichten:
Der Projektentwickler beabsichtigt, das Gebäude zu sanieren, umzubauen
und kurzfristig einer Neuvermietung zuzuführen.
Durch den geplanten Umbau sollen ein Ladenlokal von ca. 1950 qm über zwei
Ebenen im Erd- und 1. Obergeschoss, sowie zwei kleinere Läden im Erdgeschoss
entstehen. Das 2.-5. Obergeschoss ist für eine Nutzung als Büro- oder
Praxisfläche vorgesehen.
In den Untergeschossen werden Lager- und Technikflächen angeordnet.
Zu den wesentlichen Umbauarbeiten gehört, den Vorbau am
Friedrich-Ebert-Platz über drei Geschosse abzutragen und dort einen
zweigeschossigen, gerundeten, verglasten Baukörper zu errichten.
Das Vorhaben führt zu einer städtbaulichen Aufwertung des
Friedrich-Ebert-Platzes.
Form und gewählte Materialien harmonieren mit der gegenüberliegenden
Platzbebauung und der Sparkasse.
Das geplante Vorhaben ist grundsätzlich mit den textlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 8/86 City vereinbar. Bezüglich des festgesetzten
Gehrechtes wird eine Befreiung von des Festsetzungen des Bebauungsplanes in
Aussicht gestellt.
Durch die Verlegung des Matare-Brunnens ist das Gehrecht unter den
Arkaden nicht mehr erforderlich. Es ist
genügend Platz für die Passantenströme verhanden.
Die durch den vergläserten, abgerundeten Eingangsbereich in Anspruch
genommene Fläche der im Bebauungsplan Nr. 1/99 Neuordnung des Rathausbereiches
festgesetzten Verkehrsfläche muß entwidmet werden.

05.12.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung zur Sanierung und Umbau des Büro- und
Geschäftshauses auf dem Grundstück Hohenzollernstraße 3-11 wird zur Kenntnis
genommen.
(Umsetzung sofort)
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte
beschließt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und beauftragt
die Verwaltung die Entwidmung von ca. 30 qm öffentliche Verkehrsfläche einzuleiten.