Beschlussvorlage - 0777/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung der Bebauungspläne Nr. 5/81 ( 383) Hengstenberg, 14/83 (409) Delstern / Killing, Nr. 6/95 (476) Bahnhof Dahl und Nr. 12/98 (501) Wohnbebauung Mittlere Ribbertstraße sowie Aufhebung der jeweils zugrundeliegenden Ratsbeschlüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.11.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der folgenden Bebauungsplanverfahren
Nr. 5/81 (383) Hengstenberg
Nr. 14/83 (409) Delstern / Killing
Nr. 6/95 (476) Bahnhof Dahl
Nr. 12/98 (501) Wohnbebauung Mittlere Ribbertstraße
sowie die Aufhebung der zugrundeliegenden Ratsbeschlüsse vom 21.05.1981, 22.03.1984, 14.09.1995 und 29.10.1998.
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen sind die oben aufgezählten Plangebiete eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne sind jeweils Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Bebauungspläne und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und das jeweilige Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
In dieser Vorlage sollen in einem zusammengefassten
Beschluss mehrere Bebauungsplanverfahren im Stadtbezirk Hagen-Süd (Eilpe/Dahl)
gleichzeitig eingestellt werden.
Hierbei handelt es sich um
Bebauungsplanverfahren, für die vor Jahren jeweils nur der Einleitungsbeschluss
gefasst worden ist. Weitere Planungsschritte haben nicht stattgefunden bzw.
sind durch spätere Planverfahren mit einer neuen Bezeichnung überlagert bzw.
inhaltlich angepasst worden. Die Planverfahren sollen jetzt eingestellt werden,
weil eine Weiterführung nicht mehr erforderlich ist:
Bebauungsplanverfahren
Nr. 5/81 (383) – Hengstenberg –
Einleitung: Ratssitzung am 21.05.1981
Bekanntmachung: 02.07.1981
Zielsetzung: Mit diesem Planverfahren sollte der Bereich südlich des Ortskerns Dahl, im Anschluss an die ansatzweise dort schon vorhandene Bebauung, einer weiteren baulichen Entwicklung zugeführt werden.
Situation heute: Grundsätzliche Fragen der Erschließung und die Entscheidung zugunsten des Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzung (FNP 84) haben dazu geführt, dass das Verfahren nicht weitergeführt wurde. Auch in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird der Landwirtschaft Vorrang gegeben.
Das Bebauungsplanverfahren kann eingestellt werden.
Bebauungsplanverfahren
Nr. 14/83 (409) - Delstern / Killing –
Einleitung: Ratssitzung am 22.03.1984
Bekanntmachung: 30.04.1984
Zielsetzung: Mit dem eingeleiteten Verfahren sollte vorrangig die städtebauliche Entwicklung / Erschließung des Planbereiches gelenkt und gesichert werden.
Situation heute: Zeitgleich mit dem Verfahren bestand Bedarf des schnellen Handelns zur Sicherung verschiedener Ansiedlungsbegehren des Mittelstandes. Drei Bauanträge wurden auf der Basis der damals schon vorliegenden Rahmenplanung Delstern und des Vorentwurfes des Bebauungsplanes positiv beschieden. Das Plangebiet ist bereits bis auf wenige kleine Flächen baulich entwickelt.
Damit ist das Bebauungsplanverfahren entbehrlich und kann eingestellt werden.
Bebauungsplanverfahren Nr. 6/95 (476) Bahnhof Dahl
Einleitung: Ratssitzung am 14.09.1995
Bekanntmachung: 29.09.1995
Zielsetzung: Die Stadt Hagen wollte sich den Zugriff auf die DB-eigenen Flächen um den Bahnhof Dahl sichern, die nicht mehr bahntypisch genutzt wurden.
Situation heute: In der Zwischenzeit wurden die Flächen und Gebäude verkauft und einer anderen Nutzung zugeführt. Das Bebauungsplanverfahren kann eingestellt werden.
Bebauungsplans
Nr. 12/98 (501) Wohnbebauung Mittlere Ribbertstraße
Einleitung: Ratssitzung am 29.10.1998
Bekanntmachung: 21.11.98
Zielsetzung: Durch dieses Planverfahren sollte eine Arrondierung der Wohnbebauung ermöglicht werden, für die zu Beginn des Verfahrens nicht eindeutig zu erkennen war, ob sie sich ggfs. auch nach § 34 BauGB realisieren ließ.
Situation heute: Inzwischen sind die Grundstücke im Geltungsbereich nach § 34 BauGB bebaut worden. Eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist nicht erforderlich.
