Beschlussvorlage - 1012/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung nimmt die Bestandsaufnahme der “Kundenstopper” (Dreieckständer) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung parallel ein Konzept zum Abbau der Kundenstopper vorzulegen.

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Sachverhalt

 

Die Stadt Hagen hat große Anstrengungen zur Aufwertung der Innenstadt unternommen. Zahlreiche Straßenräume, Verkehrsanlagen und Gebäude wurden und werden auch zukünftig aufwändig neu gestaltet. Die Ausstattung der Straßenräume soll durch ein Leit- und Informationssystem für Fußgänger ergänzt werden, das den Besuchern Orientierungshilfen und touristische Informationen zur Verfügung stellt.

Die Bemühungen der Stadt Hagen einer aktiven Förderung der Stadtentwicklung durch Stadtgestaltung werden in den Zentrumsbereichen konterkariert durch einen immer aggressiveren Einsatz von Werbeträgern der ansässigen Geschäfte. Insbesondere die vermehrte Anhäufung von Dreieckständern, sog. Kundenstoppern, stört nicht nur das Stadtbild, sondern verstellt zunehmend den Straßenraum und behindert den Fußgängerstrom. Blinde und sehbehinderte Menschen werden sogar von den zahlreichen, mobilen Hindernissen gefährdet.


 
Bestandsaufnahme:

Zur Verdeutlichung der Konzentration von Werbeträgern im Innenstadtbereich wurde von Seiten der Stadt Hagen eine Bestandsaufnahme der Kundenstopper (Dreieckständer) durchgeführt. Im Zentrumsbereich wurden dabei mehr als 200 Kundenstopper aufgenommen (vgl. Tabelle und Karten). Die stärkste Konzentration von Dreieckständer findet sich entlang der Hauptachsen des Fußgängerbereiches, der Mittelstraße und der Elberfelder Straße sowie im weiteren Verlauf der sog. “Unteren Elbe”. Also entlang der Hauptfußwegebeziehungen im Bereich der 1a-Geschäftslagen. Zehn Kundenstopper entlang der Elberfelder Straße bzw. Mittelstraße weisen auf Geschäfte in den Nebenachsen (Marienstraße, Springgasse, Dahlenkampstraße, Goldbergstraße).

Neben dem Fußgängerbereich (Fußgängerzone), der insgesamt mit rund 130 Dreieckständer bestückt ist, sind es wiederum die stark durch Fußgängerverkehr frequentierten Bereiche um die Haltestelle “Stadtmitte”, die Bahnhofstraße und der Graf-v.-Galen-Ring gegenüber des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), in denen die meisten Werbeträger aufgestellt werden.

 

Straße

Abschnitt

Anzahl Klappständer

Elberfelder Straße

Mittelstraße – Theaterplatz

38

davon 2 Dreieckständer von Geschäften in der Springgasse und
1 Kundenstopper von Geschäften in der Goldbergstraße.

Theaterplatz – Graf-v.-Galen-Ring

37

Mittelstraße

F.-Ebert-Platz – Märkischer Ring

37

davon 5 Dreieckständer von Geschäften in der Marienstraße und 2 Dreieckständer von Geschäften in der Dahlenkampstraße.

Körnerstraße/Badstraße

Umfeld der Haltestelle Stadtmitte

18

Bahnhofstraße

Graf-v.-Galen-Ring – K.-Marx-Str.

15

Friedrich-Ebert-Platz

 

13

Frankfurter Straße

Märkischer Ring – Dödterstraße

12

Graf-v.-Galen-Ring

Bereich gegenüber ZOB

10

Hohenzollernstraße

Elberfelder Str. – F.-Ebert-Platz

9

Kampstraße

Elberfelder Str. – F.-Ebert-Platz

7

Elberfelder Str. – Hochstraße

7

Rathausstraße

F.-Ebert-Platz – Potthofstraße

7

Marienstraße

Mittelstraße – Hochstraße

6

Dahlenkampstraße

Mittelstraße – Potthofstraße

4

Springgasse

Elberfelder Str. – Hochstraße

2

Summe

222

davon im Fußgängerbereich (Fußgängerzone)

130

Ergebnisse der Bestandsaufnahme von Dreieckständern im Zentrumsbereich


Fazit:

Textfeld:  Der innerstädtische Einzelhandel steht in starker Konkurrenz zu den großen Einkaufszentren auf der grünen Wiese. Die zusätzlich starke Filialisierung von Geschäften, führte dazu, daß die Eigentümergeführten Geschäfte z.T. in die Nebenstraßen (z.b. Marienstraße) auswichen. Dadurch entstand der Wunsch nach Aufmerksamkeit entlang der Hauptflanierachse, es entstanden Werbeträger im öffentlichen Raum. Andere Filialen zogen nach. Diese visuelle und materielle Überfrachtung behindert Fußgänger und Kunden des innerstädtischen Einzelhandels, die heute mit dem Innenstadtshopping eine Aufenthaltsqualität und Freizeitgestaltung verknüpfen. Die Innenstadt ist heute mehr zum Flanieren und längeren Verweilen in Sommerterrassen / Cafès usw. prädestiniert, als zum schnellen Einkaufen. Eine möglichst hohe Gestaltungsqualität und Bequemlichkeit würde diese Funktion nachdrücklich unterstützen.

Wie die Bestandsaufnahme der Kundenstopper aufzeigt, sind es insbesondere die Hauptachsen des Fußgänger-/ Kundenverkehrs, die am stärksten betroffen sind. Hier lässt sich eine Eindämmung der Werbeträger nur durch eine verbindliche Gestaltungssatzung erreichen. Zur Lenkung der Fußgänger in die Seitenstraßen, ist aus diesem Grund bei der Konzeption des Fußgängerleitsystems eine rein kommerzielle Hinweistafel überlegt worden. (s.Abb.)

Die Geschäfte in den Nebenstraßen der Hauptachsen Elberfelder Straße / Mittelstraße benötigen eine größere werbetechnische Unterstützung, da diese weniger “Laufkundschaft” besitzen. Diesen Geschäften wird durch Stelen/Tafeln, gegen einen finanziellen Beitrag, die Möglichkeit gegeben, am Kreuzungspunkt der betreffenden Seitenstraße mit der Hauptachse auf sich aufmerksam zu machen. Die Stelen sind dabei aus Einheitlichkeitsgründen aus derselben Gestaltungslinie wie die Stelen des Leitsystems stammen. Hierbei ist aber z.B. eine farbliche Differenzierung wünschenswert, damit eine Unterscheidung zwischen Leitsystem und geschäftlicher Hinweisträger deutlich kommuniziert wird. Der inhaltliche Aufbau der Tafeln ist strukturiert und erzeugt kein unruhiges Bild. Dies wird dadurch erreicht, dass die Ausführung zweifarbig (nicht bunt) erfolgt und die einzelne Hinweistafel nicht frei vom jeweiligen Geschäft gestaltet werden darf, sondern eine vorgegebene Gestaltung benutzt werden muss. Die Markenzeichen / Logos der Geschäfte dürfen – wenn überhaupt – nur sehr klein ausgeführt werden, vornehmlich soll der Hinweis auf ein Geschäft über Text erfolgen.

Aufgrund der Fluktuation der Geschäfte wird ein Austausch der einzelnen Hinweistafel problemlos möglich sein. Finanziert wird das System durch die Händler in den Seitenstraßen, die über einen festzulegenden Beitrag (Herstellung der individuellen Hinweistafel, plus Teilbeitrag für Herstellung und Montage der Gesamttafel plus evtl. Betreuungsaufwand) einen Hinweis auf der Tafel erwerben können.


 

Finanzierung:

Diese Hinweistafeln können durch die DSM aufgestellt, unterhalten bzw. aktualisiert und über einen Finanzierungsbeitrag durch die werbenden Firmen / Geschäfte / Gastronomien getragen werden. Dies ist ein bereits praktiziertes Vorgehen, sowohl in anderen Kommunen, als auch durch DSM in Gewerbegebieten.

Für die Innenstadt ist parallel zur Einführung dieses Systems im Zuge einer Satzungsänderung ein Ausschluss von Kundenstoppern zu beschließen und sukzessiv ein Abbau von genehmigten Kundenstopper zu organisieren. Die Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren werden über zusätzliche Werbemöglichkeiten der DSM kompensiert.

 

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Beschlüsse

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05.12.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen