Beschlussvorlage - 1013/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verein “AIDS-Hilfe Hagen e.V.” wird gem. § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

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Sachverhalt

 

Der Verein “AIDS-Hilfe Hagen e.V.” beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG.

Die sachliche Prüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorhanden sind. Die Anerkennung wird durch Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses ausgesprochen.

 


 
 


Der Verein “AIDS-Hilfe Hagen e.V.” , 58095 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 KJHG.

 

Nach § 75 Abs. 1 KJHG dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur dann anerkannt werden:

 

-                     “wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig sind,

 

-                     gemeinnützige Ziele verfolgen,

 

-                     aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

 

-                     die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.”

 

Aufgaben und Ziele des Vereins “AIDS-Hilfe Hagen e.V.” sind seit 1987 die Förderung der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und –versorgung sowie die Beratung und Aufklärung über AIDS und andere AIDS-begünstigende Krankheiten. Der Verein ist Mitglied im Landesverband der “AIDS-Hilfe NRW e.V.” und in der “Deutschen AIDS-Hilfe e.V.”, Berlin.

 

Schwerpunkte sind die Aufklärungs- und Präventionsarbeit mit Schülerinnen und Schülern in Schulen und Jugendeinrichtungen verschiedener Träger sowie das Bereithalten von differenzierten Angeboten für lesbische und schwule Jugendliche in Hagen.

 

In Kooperation mit dem Verein “HA.L.S. e.V.” (Hagener Lesben, Schwule und Bisexuelle) ist ein gemeinsames Konzept für die

letztgenannte Zielgruppe entwickelt worden, um die Bedürfnisse der Jugendlichen nach professioneller Unterstützung zu erfüllen.

 

Durch die Bildung einer schwul – lesbischen Jugendgruppe im Mai 2006 werden Jugendliche durch entsprechende Information und Aufklärung und/oder Beratung auf dem Weg zu ihrer sexuellen Identität begleitet und in ihrer Selbstbestimmung gefördert.

 

Die konkreten Angebote sind:

 

-                     Freizeitgestaltung und gemeinsame Aktivitäten

-                     Politisch – emanzipatorische Arbeit

-                     Kooperation und Vernetzung mit anderen Jugendgruppen/-vereinen

-                     Unterstützung zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Verhalten in Bezug auf sexuelle und psychosoziale Gesundheit

-                     Antidiskriminierungsarbeit / Aufklärung zum Thema “andere L(i)ebensweisen” in Schulen und anderen Jugendeinrichtungen

-                     Öffentlichkeitsarbeit.

 

Der Verein “AIDS-Hilfe Hagen e.V.”, 58095 Hagen erfüllt, wie aus beiliegender Satzung ersichtlich, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.

 

Die Zuständigkeit des Jugendamtes für die öffentliche Anerkennung des o.g. Vereins ergibt sich aus § 25 KJHG.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2006 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen