Beschlussvorlage - 0975/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Einnahmesteigerung im Bereich der städtischen Friedhöfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Den in der Begründung dargestellten Maßnahmen wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in 2007 durchzuführen,
notwendige Änderungen der Friedhofssatzung vorzunehmen und in der letzten
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in 2007 über das Ergebnis zu
berichten.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 wird zur Kenntnis
genommen.
Realisierungstermin: 1.12.2007
Sachverhalt
Mit der Einführung der Steuerpflicht für kommunale Krematorien sind die übrigen Bereiche des Friedhofs- und Bestattungswesens gesondert zu betrachten.
Dies hat zum Ende des vergangenen Jahres dazu geführt, dass die Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Hagen angepasst wurde, da Überschüsse aus der Kremierung nicht mehr bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden können.
Die zum 01.01.2006 in Kraft getretene Gebührenerhöhung hat nicht zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt geführt.
Trotz der Gebührenerhöhung konnte jedoch im Verlaufe des ersten Halbjahres 2006 lediglich ein Kostendeckungsrad von 85 % prognostiziert werden (480 T€ Unterdeckung). Nach einer aktuellen Hochrechnung auf der Basis 11/06 rechnet die Verwaltung nunmehr mit einer Unterdeckung von ca. 360 T€ (ca. 87% Kostendeckungsgrad). Dabei sind die bis heute nicht besetzten Stellen im Personalkostenetat bereits abgesetzt.
Die negative Entwicklung der Bestattungszahlen beim Neuerwerb von Gräbern für Erdbestattungen belegt, dass seitens der Bürgerschaft auf die erhöhten Friedhofsgebühren reagiert wird.
Die Tendenz geht zurzeit deutlich in Richtung der konfessionellen Friedhöfe, da die Gebühren dort unter den kommunalen Gebühren liegen. Zudem entscheiden sich viele Bürger für eine Feuerbestattung, wobei auch hier die neuen Bestattungsmöglichkeiten auf den konfessionellen Friedhöfen bzw. im Ruheforst vermehrt in Anspruch genommen werden.
Ziel der Verwaltung ist es, im kommenden Jahr durch eine deutliche Kostensenkung im UA 7500 – Friedhöfe zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt zu kommen. Zudem soll das Angebot an Gräbern auf städtischen Friedhöfen erweitert werden. Dadurch erhofft sich die Verwaltung eine vermehrte Inanspruchnahme und somit eine Erhöhung der Einnahmen. Dies könnte nachfolgend unter Umständen zu einer Gebührensenkung führen.
Zum Ausgleich der
Unterdeckung im Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen werden
verwaltungsseitig folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Kostensenkungen
Leichenhallen:
Die Stadt Hagen betreibt auf 2 konfessionellen
Friedhöfen (Remberg und Boele) Leichenhallen und separate Wohngebäude, für die
entsprechendes Personal vorgehalten werden muss. Für die hier abzuleistenden
Stunden fallen Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 85.000 € an. Hinzu
kommen die Kosten für die Gebäude (GWH) in Höhe von ca. 65.000 EUR.
Hier wird vorgeschlagen, auch unter
Berücksichtigung des Sanierungsstaus, die Einrichtungen an die entsprechenden
Friedhofsträger (Kirchengemeinden) zu veräußern und sei es zu einem
"Anerkennungspreis". In beiden Fällen ist bereits einschlägiges
Interesse bekundet worden.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die
Einrichtungen zu schließen. Die Stadt Hagen ist zwar nach § 1 Abs. 3 des
Bestattungsgesetzes NRW grundsätzlich gehalten, Leichenhallen vorzuhalten, dies
muss jedoch nicht auf jedem Friedhof der Fall sein.
Auch muss darüber nachgedacht werden, ob die
Leichenhallen auf den kleineren Friedhöfen (Holthausen, Garenfeld, Halden)
weiter betrieben werden müssen. Hier wird zwar kein gesondertes Personal für
den entsprechenden Dienst vorgehalten, der Bedarf wird von Mitarbeitern auf den
Friedhöfen Loxbaum und Delstern mit abgedeckt, jedoch sind entsprechende
Kostenreduzierungen im Bereich "Innere Verrechnung GWH" zu erwarten
(derzeit ca. 43.000 EUR).
Besucherdienste an Sonn- und Feiertagen:
Die Besucherdienste an Sonn- und Feiertagen
werden seitens der Stadt traditionell grundsätzlich vorgehalten, werden aber
nur in seltenen Fällen in Anspruch genommen. Es wird daher vorgeschlagen, dass
dieser Dienst nur dann erfolgt, wenn die Aufbahrung vom Bestattungsunternehmen
freitags, bzw. am Werktag vor dem Feiertag angekündigt wird. Auf den kleineren
Friedhöfen hat sich dieses Verfahren bereits bewährt. (Die hier geleisteten
Stunden wurden bisher abgefeiert).
Instandsetzung und Pflege der Gräber der Opfer
von Krieg und Gewaltherrschaft nach dem Gräbergesetz:
Die Maßnahmen zur Unterhaltung und Pflege der
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden jährlich durch die
Bezirksregierung Arnsberg in voller Höhe vergütet. Diese Mittel können auch für
Personalkosten der Verwaltung verrechnet werden. Bei einem Gesamtetat in Höhe
von 50.000 € entfallen heute lediglich 35.000 € auf städtische
Personalkosten. 15.000 € entfallen auf die Fremdvergabe. Hier wird
vorgeschlagen, diese Aufgabe insgesamt durch einen städtischen Mitarbeiter zu
erfüllen, dessen Kosten dann in voller Höhe aus Mittel der Bezirksregierung
getragen werden. Diese Aufgabe kann einer der Hallenwarte der vg. Leichenhallen
übernehmen.
Weitergehende Maßnahmen:
Maßnahmen, die mittel- und langfristig zur
Senkung der Pflegekosten auf den Friedhöfen führen, sind zu untersuchen. Dabei
kann es sich handeln z. B. um die Absenkung der Pflegestandards sowie der
Änderung der Grünsubstanz. Zudem sollen die reinen Bestattungsflächen im Laufe
der Zeit reduziert werden. Ziel ist es dabei, nicht mehr in den Randbereichen
der Friedhöfe beizusetzen, sondern nach Möglichkeit nur noch in den
Kernbereichen der Friedhöfe. Dadurch lassen sich Arbeitsabläufe hinsichtlich
der Bestattungen und Pflege optimieren.
Hier werden entsprechende Analysen fortgeführt
und zu gegebener Zeit vorgestellt.
Fahrzeugkosten:
Durch die Neuanschaffung von Fahrzeugen
(Gräberbagger und motorisierte Arbeitsgeräte) kann der laufende Reparatur- und
Wartungsaufwand in diesem Kostenblock deutlich gesenkt werden. Hier sind
Einsparungen in Höhe von 20.000 € zu erzielen.
Sachkosten:
Im Bereich der Sachkosten (Arbeitsgeräte,
Maschinen, Werkzeuge, Betriebsmittel) sind Einsparungen in Höhe ca. 58.000
€ zu erzielen. Dies setzt voraus, dass hier keine zusätzliche
Mittelsperrung erfolgt.
Einnahmeerhöhung
Eine Erhöhung der Einnahmen ist nur möglich, wenn
es gelingt, die Attraktivität der kommunalen Friedhöfe zu steigern, den Anteil
des öffentlichen Grüns neu zu bewerten und damit entsprechende Anreize für die
Inanspruchnahme zu schaffen.
Anteil des öffentlichen Grüns auf allen
Friedhöfen:
Der Anteil für das öffentliche Grün ist nach neuester Rechtsprechung
grundsätzlich für alle Friedhöfe zu berücksichtigen. Bisher wurde ein
öffentlicher Grünanteil nur für den Friedhof Altenhagen veranschlagt. Im
Gegensatz zu den übrigen Friedhöfen der Stadt war die Verwaltung hier der Auffassung,
dass die Bürger auf die Benutzung dieses Friedhofes als Grünanlage angewiesen
waren. Dadurch ergibt sich eine Verbesserung im Gebührenhaushalt Friedhöfe in
Höhe von ca. 146 T€. (Kostenverlagerung nach und Bereitstellung im UA
5800)
Auf verschiedenen Friedhöfen bieten sich folgende
weitere Möglichkeiten an:
Friedhof Loxbaum:
Hier bietet sich an, in verschiedenen Bereichen
Grabfelder mit “Urnenstelen“ einzurichten. Es wurden bereits 7
solcher Stelen aufgestellt. Diese Art der Bestattung gewinnt immer größere
Beliebtheit, da für die Nutzungsberechtigten keine Grabpflegekosten anfallen.
Weiterhin besteht auf diesem Friedhof die
Möglichkeit, im Bereich einer kleinen Waldfläche eine
Urnengemeinschaftsgrabstätte im Sinne des § 18 der Friedhofssatzung anzulegen.
Die Urnenbeisetzungen sollen unmittelbar im Bereich der vorhandenen Bäume
(Eichen u. a.) beigesetzt werden.
Friedhof Vorhalle:
Hier besteht aufgrund der örtlichen Situation
lediglich die Möglichkeit, Anreize für die Inanspruchnahme durch das Angebot
von ”Urnenstelen” zu
schaffen.
Friedhof Altenhagen:
Dieser Friedhof ist der einzige, der aufgrund
seiner zentralen Lage inmitten eines dicht besiedelten Wohngebietes über seinen
eigentlichen Zweck hinaus erhebliche Grünanlagen- und Erholungsfunktionen
übernimmt.
Hier ist eine entsprechende Entwicklungsplanung
zu erstellen, die allen Ansprüchen über das heutige Maß hinaus Rechnung trägt.
Auf diesem Friedhof befindet sich auch das
einzige Grabfeld für „Tot- und Fehlgeburten“. Hier ist bei der
Gestaltung auf die besondere Situation der Hinterbliebenen Rücksicht zu nehmen.
In diesem Bereich besteht zudem ein besonders
hoher Unterhaltungsstau, was die Friedhofsgebäude angeht.
Friedhof Haspe:
Dieser Friedhof steht in unmittelbarer
„Konkurrenz“ zu zwei konfessionellen Friedhöfen. Hier ist
entsprechend auf deren Angebot zu reagieren. Es ist vorgesehen, ein Element der
neuen Urnenwand als Urnengemeinschaftsgrabstätte im Sinne des § 18 der
Friedhofssatzung einzurichten. In einer Nische können dann je nach Größe der
Urnen bis zu 5 Urnen beigesetzt werden. Die Verwaltung erhofft sich dadurch
eine allmähliche Belegung der Urnenwand, die bisher kaum in Anspruch genommen
wurde.
Friedhof Delstern:
Dieser Friedhof bietet vielfältige Möglichkeiten
zur Steigerung der Attraktivität. Hier sind die Gemeinschaftsgrabfelder
umzugestalten, Grabfelder für „Urnenstelen” einzurichten, sowie das
Aschestreufeld ansehnlicher herzurichten.
Der historische “Urnenfriedhof”
(Denkmalschutz) bedarf dringend der Überarbeitung.
Weitergehende Maßnahmen:
Auf verschiedenen Friedhöfen befinden sich
Wohngebäude, die nicht mehr benötigt werden. Hier wird vorgeschlagen, private
Interessenten mit einem friedhofsgerechten Angebot zu finden (Friedhofsgärtner,
Steinmetze, Floristen, Cafebetreiber usw.), die den Friedhofsnutzern ein
entsprechendes Angebot ortsnah bieten können. Hier ist in erster Linie an die
Friedhöfe Loxbaum und Vorhalle gedacht.
Fazit:
Die Zukunft der kommunalen Friedhöfe in Hagen ist abhängig zum einen von
der Wirtschaftlichkeit, zum anderen aber sicherlich auch von der Akzeptanz der
Bevölkerung.
Auf der Grundlage der in der Vorlage genannten Einsparungen und der nach
heutigen Erkenntnissen zu erwartenden Mehreinnahmen wurde die als Anlage
beiliegende Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 erstellt.
Andere dargestellte Maßnahmen dienen der
Attraktivitätssteigerung für die Hagener Bürger.
Da die Akzeptanz letztlich jedoch abhängig ist
von der Höhe der zu entrichtenden Gebühren, müssen Kostensenkungen und
Einnahmesteigerungen dazu genutzt werden, die Friedhofsgebühren zu senken und
den laufenden Pflegeaufwand für die Nutzungsberechtigten und den
Friedhofsträger deutlich zu senken.
Bei Durchführung der vorgenannten Maßnahmen ist
davon auszugehen, dass dieses Ziel auch tatsächlich erreicht werden kann.
