Beschlussvorlage - 0972/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den III. Nachtrag zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen vom 18.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Beschlussverfolgung: Realisierungstermin 01.01.2007.

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Sachverhalt

Am 09.11.2006 hat der Rat der Stadt Hagen das von der HEB GmbH vorgeschlagene Sammelkonzept für die haushaltsnahe Erfassung von Altpapier beschlossen (Vorlage 0716/2006). Hierdurch wird eine Anpassung der Satzung erforderlich.


 
Am 09.11.2006 hat der Rat der Stadt Hagen das von der HEB GmbH vorgeschlagene Sammelkonzept für die haushaltsnahe Erfassung von Altpapier (Vorlage 0716/2006) beschlossen. Hierdurch wird eine Anpassung der Satzung erforderlich. Gleichzeitig werden einige redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Der Umgang mit überfüllten Behältern wird präzisiert.

 

 

 

§ 2a - Begriffsbestimmungen, Definitionen, Abfallarten

 

In § 2a Abs. 10 wird eine Definition des Begriffes "Altpapierbehälter” eingefügt. Der Begriff "Restabfallbehälter” wird im Rahmen dieser Satzung in den Fällen, in denen die Regelungen auch für "Altpapierbehälter” gelten, durch den übergeordneten Begriff "Abfallbehälter” ersetzt. Der bisherige Abs. 10 wird Abs. 11.

 

 

§ 9 - Abfallbehälter

 

In § 9 Abs. 1 werden Altpapierbehälter in den Größen 120, 240 und 1100 l in die Liste der satzungsgemäßen Behälter aufgenommen. Dementsprechend wird in § 9 Abs. 2 und Abs. 3 die Zuordnung der Abfallarten zu den jeweiligen Abfallbehältern angepasst.

 

 

§ 10 - Benutzung der Abfallbehälter

 

In § 10 Abs. 1 wird der Umgang mit überfüllten Behältern präzisiert. Die Aufzählung der nicht über die Abfallbehälter zu entsorgenden Abfälle wird um die Abfallgruppen Bauschutt und Erdaushub ergänzt.

 

 

§ 11 - Anzahl und Größe der Restabfallbehälter

 

In § 11 Abs. 2 lit (a) wird die Nutzung eines Altpapierbehälters neben der Nutzung der Depotcontainer als Möglichkeit zur Reduzierung des Behältervolumens eingeführt.

 

 

§ 13 - Bereitstellen von Abfallbehältern und gelben Leichtstoffsäcken

 

Der Titel des § 13 wird angepasst. Im neu eingefügten Abs. 4 wird die Bereitstellung der Altpapierbehälter geregelt.

 

 

§ 14 - Vollservice

 

Eine Vollservice-Regelung für Altpapierbehälter gegen Entgelt wird ergänzt.

 

 

 

§ 15 - Häufigkeit und Zeit der Leerung der Restabfall- und Altpapierbehälter

 

Der Titel des § 15 wird angepasst. Regelungen für Altpapierbehälter werden aufgenommen und der übrige Text angepasst. Die Leerung von Altpapierbehältern erfolgt einmal im Monat. Eine zusätzliche Entleerung erfolgt sowohl für Altpapier- als auch für Restabfallbehälter gegen Entgelt. Im Falle der Altpapierbehälter ist diese nur bei Fehlbefüllung möglich.

 

 

§ 26 - Ordnungswidrigkeiten

 

Die Liste der Ordnungswidrigkeiten wird ergänzt.

 

 

 

Anlage

III. Nachtrag zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen vom 18.12.2003

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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06.12.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen