Beschlussvorlage - 0940/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat beschließt die Nutzung einer neuen Wortbildmarke für die Stadt Hagen gemäß Anlage 1 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“) und Anlage 2 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Hagen“) dieser Vorlage.

2.      Der Rat beschließt, dass die Wortbildmarke mit dem Schriftzug „Lebendiges Hagen“ (Anlage 3 der Vorlage) in den Arbeitsfeldern „Stadtmarketing“ und „Demografischer Wandel“ zur Anwendung gelangen soll (mit Ausnahme amtlicher Schreiben und Bescheide).

3.      Die Verwendung von Sublogos soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits „Haus Busch – Text + Design“ mit der Entwicklung eines Gestaltungshandbuches zu beauftragen. Dieses wird nach Fertigstellung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

5.      Das Gestaltungshandbuch wird dem Rat im März 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Sachverhalt

Am 17.03.2005 hat der HFA einen Grundsatzbeschluss zur Findung eines neuen Logos für die Stadt Hagen gefasst. Die Verwaltung schlägt vor, zukünftig drei aufeinander abgestimmte Logos zur Verfügung zu stellen. Soweit das neue Logo auf städtischen Kopfbögen für amtliche Schreiben, Bescheide (Verwaltungsakte) usw. verwendet werden soll, ist das modifizierte Impuls-Logo mit dem Zusatz „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“ zu nutzen (vgl. Anlage 1 der Vorlage). Neben diesem offiziellen „Behördenlogo“ soll wie bereits seit Jahren üblich ein auf das Impulszeichen in Kombination mit dem Wort „HAGEN“ beschränktes Logo genutzt werden können (vgl. Anlage 2 der Vorlage). Dieses Logo gelangt insbesondere in der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Fachämter und –bereiche zur Anwendung, also z.B. für Flyer und Broschüren. Die um den Begriff „LEBENDIGES“ erweitere Variante (vgl. Anlage 3 der Vorlage) soll wie mit dem Stadtmarketingverein und dem Zukunftsforum abgestimmt für gemeinsame Stadtmarketingaktivitäten sowie für die Umsetzung der im Rahmen des demografischen Wandels umzusetzenden Maßnahmen genutzt werden. Ein dementsprechendes Gestaltungs-Handbuch wird von Haus Busch entwickelt.

 


 
Am 17.03.2005 hat der HFA einen Grundsatzbeschluss zur Findung eines neuen Logos für die Stadt Hagen gefasst (Drucks.-Nr. 0185/2005). Danach sollte Haus Busch verschiedene Entwürfe entwickeln und diese vorstellen.

 

Die erste Präsentation mit den Beigeordneten und Vertretern der Ratsfraktionen fand am 23.05.2005 statt. Ergebnis der Sitzung war der Auftrag an das Haus Busch, einerseits Entwürfe für eine Modifizierung des bestehenden Logos, andererseits aber auch völlig neue Logos zu erarbeiten. Ferner wurde seinerzeit beschlossen, dass die Auswahl des neuen Logos durch eine Findungskommission – bestehend aus den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Hagen vertretenen Fraktionen und dem Verwaltungsvorstand - erfolgen soll.

 

Das erste Treffen der Findungskommission fand am 14.03.2006 statt. Mehrheitlich wurde dabei die Modifizierung des bestehenden Logos bevorzugt. Die präsentierten Logos sollten noch einmal in einigen Details überarbeitet werden. Nachdem dieses erfolgt war, hat die Verwaltung die überarbeiteten Entwürfe in der Vorstandssitzung des Stadtmarketingvereins Hagen am 16.06.2006 präsentiert. Alle anwesenden Vorstandsmitglieder stimmten dem modifizierten Impulslogo-Entwurf im Grundsatz zu und baten nur noch um die Überprüfung einigen farblichen Varianten. Unabhängig von der Verwaltung hat der Stadtmarketingverein im Juli/August 2006 eine zweite Agentur damit beauftragt, die Wortbildmarke um das Wort „LEBENDIGES“ zu ergänzen. Mit dieser Ergänzung hat der Vorstand des Stadtmarketingvereins dem neuen Logo in seiner Sitzung am 21.09.2006 seine Zustimmung erteilt. Seitdem wird das Logo (vgl. Anlage 3 dieser Vorlage) vom Stadtmarketingverein insbesondere für alle Aktivitäten rund um das Zukunftsforum Hagen genutzt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, anstelle der vom Stadtmarketingverein genutzten Variante für seine behördlichen Aufgaben den in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellten Entwurf zu nutzen. Diesem Vorschlag liegen insbesondere rechtliche Aspekte zugrunde. Soweit das neue Logo auf städtischen Kopfbögen für amtliche Schreiben, Bescheide (Verwaltungsakte) usw. verwendet werden soll, ist aus Sicht des Rechtsamtes der Zusatz „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“ anzuraten. Dies ergibt sich zum einen aufgrund allgemeiner verfahrensrechtlicher Bestimmungen (u.a. §§ 35, 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG NRW), wonach für den Adressaten unmittelbar aus dem Verwaltungsakt die den Verwaltungsakt erlassende Behörde zweifelsfrei erkennbar sein muss. (Ein schriftlich oder elektronisch erlassener Verwaltungsakt, der „… die erlassende Behörde nicht erkennen lässt“, ist nach den vg. Bestimmungen nichtig.) Zum anderen ist der Zusatz deshalb sinnvoll, um einer Verwechslungsgefahr - die Gerichte sprechen zum Teil auch von „Zuordnungsverwirrung“ (vgl. BGH-Urteil zum Düsseldorfer Stadtwappen, vom 28.03.2002, Az.: I ZR 235/99), - vorzubeugen, weil es in Deutschland außer der kreisfreien Stadt Hagen in Westfalen noch eine ganze Reihe anderer Orte, Ortschaften und Ansiedlungen mit dem Namen „Hagen“ gibt, so dass der genannte Zusatz als bestmögliche Kennzeichnung des Absenders bzw. der erlassenden Behörde für den Empfänger (Adressaten) anzusehen ist.

 

Dahingegen besteht keine zwingende Notwendigkeit, den Zusatz  „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“ direkt in das Logo zu integrieren. Es würde ausreichen, wenn dieser Zusatz an anderer Stelle des jeweiligen Schreibens deutlich und unübersehbar enthalten ist. Um hier aber einer Verwirrung durch die Platzierung eines Logos, eines Zusatzes „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“ sowie einer etwaigen Hinzufügung eines Sublogos vorzubeugen, empfiehlt die Verwaltung, den Zusatz „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“ wie bisher auch direkt in das Logo zu integrieren.

 

Das neue Logo soll dazu beitragen, die Nutzung der derzeit innerhalb der Verwaltung zusätzlich existierenden Logos auf ein Mindestmaß zu beschränken. Im Schriftverkehr ist daher zukünftig das einheitliche Logo in allen Verwaltungsbereichen zu verwenden. Die weitere Nutzung von Sublogos sollte daher nur im absolut begründeten Ausnahmefällen durch Entscheidung des Verwaltungsvorstandes möglich sein. Dabei ist die Anwendung im Werbebereich – also etwa bei der Entwicklung von Broschüren, bei Anzeigen- und bei Plakatwerbung – gesondert zu betrachten. Details hierzu werden im noch zu erstellenden Gestaltungshandbuch festgelegt.

 

Gerade hinsichtlich der finanziellen Machbarkeit ist noch die Frage zu klären, inwieweit die städtischen Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften bezogen auf ihr Corporate Design in die neue vereinheitlichte Außendarstellung der Verwaltung integriert werden. Auch hierzu soll das Gestaltungshandbuch eine eindeutige Aussage formulieren.

 

Im März 2005 hatte der HFA, wie bereits erwähnt, beschlossen, dem Journalistenzentrum Haus Busch den Auftrag zur Entwicklung verschiedener Logovarianten sowie zur Erstellung eines Gestaltungshandbuches zu erteilen. Der erste Teil des Auftrages wurde erfüllt, so dass Haus Busch nun beauftragt werden soll, auch den zweiten Auftrag zu erledigen. Die dafür entstehenden Kosten belaufen sich auf 5.000 EURO (Nettopreis). Im Gestaltungshandbuch soll das neue Corporate Design auf folgende Bereiche angewendet werden:

 

A)    Stilelemente

- Typografien

- Farben

- Schriftformate

- Zeichenformate

- Grunddesign

 

B)    Kommunikationsmedien

- Briefbögen

- Vordrucke (Fax-Antworten, interne und externe Formulare)

- Briefkuverts

- Flyer

- Broschüren

- Anzeigen

- Visitenkarten

- Pressemappen

- Give aways (Werbeartikel)

 

Grundsätzlich stehen der Verwaltung zukünftig drei aufeinander abgestimmte Logos zur Verfügung. Neben dem offiziellen „Behördenlogo“ soll wie bereits seit Jahren üblich ein auf das Impulszeichen in Kombination mit dem Wort „HAGEN“ beschränktes Logo genutzt werden können (vgl. Anlage 2 der Vorlage). Dieses Logo gelangt insbesondere in der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Fachämter und –bereiche zur Anwendung, also z.B. für Flyer und Broschüren. Die um den Begriff „LEBENDIGES“ erweitere Variante soll wie mit dem Stadtmarketingverein und dem Zukunftsforum abgestimmt für gemeinsame Stadtmarketingaktivitäten sowie für die Umsetzung der im Rahmen des demografischen Wandels umzusetzenden Maßnahmen genutzt werden.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

X

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2007

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

5.950,00

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

7900 664 00002

     

5.950,00 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

5.950,00 €

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - zurückgezogen

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01.02.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt die Nutzung einer neuen Wortbildmarke für die Stadt Hagen gemäß Anlage 1 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“) und Anlage 2 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Hagen“) dieser Vorlage.

2.      Der Rat beschließt, dass die Wortbildmarke mit dem Schriftzug „Lebendiges Hagen“ (Anlage 3 der Vorlage) in den Arbeitsfeldern „Stadtmarketing“ und „Demografischer Wandel“ zur Anwendung gelangen soll (mit Ausnahme amtlicher Schreiben und Bescheide).

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür: 16

Dagegen: 2

Enthaltungen: 0

 

 

3.      Die Verwendung von Sublogos soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits „Haus Busch – Text + Design“ mit der Entwicklung eines Gestaltungshandbuches zu beauftragen. Dieses wird nach Fertigstellung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

5.      Das Gestaltungshandbuch wird dem Rat im Juni 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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22.02.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt die Nutzung einer neuen Wortbildmarke für die Stadt Hagen gemäß Anlage 1 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“) und Anlage 2 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Hagen“) dieser Vorlage.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

2.      Der Rat beschließt, dass die Wortbildmarke mit dem Schriftzug „Lebendiges Hagen“ (Anlage 3 der Vorlage) in den Arbeitsfeldern „Stadtmarketing“ und „Demografischer Wandel“ zur Anwendung gelangen soll (mit Ausnahme amtlicher Schreiben und Bescheide).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

3.      Die Verwendung von Sublogos soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits „Haus Busch – Text + Design“ mit der Entwicklung eines Gestaltungshandbuches zu beauftragen. Dieses wird nach Fertigstellung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

5.      Das Gestaltungshandbuch wird dem Rat im Juni 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen