Beschlussvorlage - 0862/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Änderung der Betriebsordnung der Grünabfallkompostierungsanlage und Neufassung der Entgeltordnung für die Annahme von Grün- und Parkabfall und den Verkauf von Kompost in der Grünabfallkompostierungsanlage in der "Donnerkuhle" , Hohenlimburger Str. 7, in 58099 Hagen vom 11. Dezember 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Die III. Änderung der Betriebsordnung und die Neufassung der Entgeltordnung für die Annahme von Grün- und Parkabfall und den Verkauf von Kompost in der Grünabfallkompostierungsanlage in der Donnerkuhle, Hohenlimburger Str. 7 in 58099 Hagen wird beschlossen.
Von der Entgeltbedarfsberechnung wird Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2007
Sachverhalt
Bedingt durch die sich
abzeichnende negative Ergebnisentwicklung im Bereich der städtischen Grünabfallkompostierungsanlage
(GAK) im laufenden Jahr 2006 ist eine Anpassung der Entgeltordnung notwendig. Seit der Inbetriebnahme im Jahr 1996
wurde die Entgeltordnung lediglich redaktionell geändert. Die letzte Anpassung
zum 11. Dezember 2001 erfolgte im Rahmen der Umstellung auf den Euro. Die
Entgelte wurden dabei ebenfalls nicht geändert, sondern lediglich in Euro
umgerechnet.
Grundlage der Neuberechnung der Entgelte für 2007 sind
die Betriebsabrechnung des Jahres 2005 sowie die Hochrechnung der
Einnahmeentwicklung und die Ausgabenkalkulation für die Jahre 2006 und 2007.
Veränderungen der Kosten (Anlage I)
Im Vergleich zum Rechnungsergebnis
2005 kommt es bei den für 2007 kalkulierten Kosten innerhalb der einzelnen
Blöcke sowohl zu Ermäßigungen als auch zu Steigerungen:
-
Die Position
Summe Innere Verrechnungen reduziert sich um 5.493 € (-19%)
auf 29.680 €. Ursächlich dafür ist die Neuberechnung der Verwaltungskostenumlage
für 2007. Allein in dieser Position ist ein Rückgang von 6.320 €
zu verzeichnen.
-
Die Position
Summe Kalkulatorische Kosten verringert sich um 5.451 € (-5%)
auf 102.201 € durch die Anpassung der Abschreibungen und
Verzinsung des Anlagevermögens.
-
Die Personalkosten
ermäßigen sich auf Grund einer Neuorganisation von Arbeitsabläufen im Bereich
des Rechnungswesens um 23.614 € (-17%) auf 139.900 €.
-
Die Sachkosten
steigen um 26.633 € (+26%). Diese Kostensteigerung ist u.a. auf
höhere Kosten für den Häckselvorgang zurückzuführen. Die Anmietung des
Großhäckselers verteuert sich wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer und der
steigenden Benzinkosten.
- Neu hinzu kommt die Position voraussichtliche Kosten der Umlage nach dem BAB. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Ausgaben für die Kompostierung, die im Rahmen der Betriebsabrechnung festgestellt wurden. Diese Kosten sind bisher aus dem Unterabschnitt 5800 getragen worden, gehören aber für eine verursachungsgerechte Zuordnung in die Kalkulation der Entgelte mit hinein. Ab 2007 werden hierfür Verrechnungspositionen im Unterabschnitt 7200 zugunsten des Unterabschnitts 5800 in Höhe von 23.783 € ausgewiesen. Dies entspricht nach vorsichtiger Schätzung den durchschnittlichen Werten der letzten Jahre.
Insgesamt gesehen werden die voraussichtlichen Kosten 2007 gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2005 um 2.925 € (-1%) niedriger ausfallen.
Veränderungen der Einnahmen (Anlage
II)
Die positive Kostenentwicklung in 2007 kann die negative Entwicklung auf der Einnahmeseite in 2007 allein nicht ausgleichen. Diese Entwicklung zeichnet sich schon jetzt in der Hochrechnung der Ergebnisse für 2006 ab. Aus diesem Grunde müssen die Entgelte für das Haushaltsjahr 2007 angepasst werden.
Die Veränderungen stellen sich wie folgt dar:
Die Grünabfallmenge belief sich im Jahr 2005 auf insgesamt 27.669 m³. In den Jahren 2006 und 2007 rechnet die Verwaltung mit einer Verringerung der Grünabfallmenge um 2859 m³ (-10,3%) auf 24.810 m³. Einige Hagener Garten- und Landschaftsbaufirmen nehmen die GAK der Stadt Hagen nicht mehr in Anspruch, sondern entsorgen ihren Grünabfall über eine privat betriebene Grünabfallentsorgungsanlage in einer Nachbargemeinde.
Ohne eine Anpassung der Entgelte ergibt sich ein Einnahmeverlust von rd. 79.700 €, der durch die Kostenermäßigungen nicht ausgeglichen werden kann. ( Anlage III)
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen Teil der Entgeltpositionen anzupassen:
- Die Entgeltposition ”Annahme von Grün- und Parkabfall” von 15,- auf 17,- €/m³ (Mehreinnahme 35.000 €).
- Die Entgeltposition ” Annahme von Grün- und Parkabfall mit Mitnahme von Kompost” von 10,- auf 11,- €/m³ (Mehreinnahme 1.900 €).
- Den Zuschlag für stark verschmutzte Anlieferungen von 13,- auf 15,- €/m³ (Mehreinnahme 1.000 €).
- Die Annahme der Grünabfälle aus den Bereichen der städtischen Friedhöfe sowie der Grünanlagen der Stadt von 7,- auf 8,- €/m³ (Mehreinnahme 5.000 €)
Um einen Rückgang des Verkaufs von Kompost zu vermeiden, wird vorgeschlagen, das Entgelt von 8,- €/m³ nicht zu erhöhen.
Die Entgeltposition ”Verkauf von Mischholz” soll an
den Preis des Forstamtes der Stadt Hagen für das entsprechende Produkt
angeglichen werden. Darüber hinaus soll eine neue Position ”Verkauf von Stammholz” eingeführt
werden, die beim Forstamt der Stadt Hagen bereits existiert.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Entgeltposition wie folgt anzupassen bzw. neu einzuführen:
- Die Entgeltposition ”Verkauf von Mischholz” (auf ca. 30 cm ofenfertig aufgespalten soweit vorrätig) von 25,- € auf 50,- €/ m³ (Mehreinnahme 3.000 €)
-
Die
Entgeltposition ”Verkauf von Stammholz” (ca. 1 m Länge, ungespalten
soweit vorrätig) 20,- €/m³ (Mehreinnahme 3.000 €)
Darüber hinaus soll ein zusätzlicher Anreiz zur Benutzung der GAK
durch Einführung eines Rabattes geschaffen werden, um eine weitere Abwanderung
zu privaten Betreibern einer Grünabfallentsorgungsanlage in einer
Nachbargemeinde und damit einen weiteren Rückgang der Anlieferungsmengen zu
verhindern. Bei Anlieferung von Grünabfall
ab 5 m³ und Barzahlung soll es einen Rabatt von 5% geben. Dadurch, dass
Unternehmer und Private Grünschnitt bis zu einer Menge von 5 m³ oder mehr
sammeln und erst dann liefern und eine Barzahlung vornehmen, soll dies
zu Einsparungen im Rechnungswesen (weniger Sachbearbeitung) und zu einer
Reduzierung der Anfahrten im Kleinmengenbereich führen. Die Rabattierung führt
zu geringen Verlusten von Anlieferungsmengen in der Position Grün- und
Parkabfall. Dies gleicht sich aber durch die Erhöhung der Anlieferungsmengen in
der rabattierten Position Grün- und Parkabfall aus.
Die Verwaltung bittet, dem Vorschlag zu folgen und die Betriebs- und
Entgeltordnung wie folgt zu ändern:
1.
Änderung
der Betriebsordnung
1.1
Im § 7
Abs. (1) werden nach den Worten “ Abgabe des Kompostes und des
Mischholzes” die Worte “und des Stammholzes”
eingefügt.
1.2
Im § 7
wird nach Abs. 4 ein neuer Abs. 5 eingefügt. Dieser lautet:
Bei Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und
Barzahlung wird ein Rabatt von 5% sowohl Unternehmern als auch privaten
Anlieferern gewährt.
1.3
Im § 7
wird der alte Abs. 5 zu Abs. 6. Dieser lautet wie folgt:
Außerdem besteht die Möglichkeit, soweit vorrätig, ca. 30 cm ofenfertig aufgespaltenes Mischholz und ca. 1 m langes ungespaltenes Stammholz käuflich zu erwerben.
2. Neufassung der Entgeltordnung
Es werden folgende
Tarifstellen geändert und neu eingeführt (siehe Fettdruck) :
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Einheit |
Preis/Einheit
in € |
Erläuterung |
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cbm |
17,00 |
Tarif für
lose angelieferten Grünabfall ohne Kompost |
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|
(für
gewerbliche und private Anbieter) |
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cbm |
16,15 |
Tarif
für lose angelieferten Grünabfall ohne Kompost mit |
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|
Rabatt
(für gewerbliche und private Anbieter) |
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cbm |
11,00 |
Tarif für
lose angelieferten Grünabfall bei anteilmäßiger |
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Kompostannahme
(für gewerbliche und private Anbieter) |
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cbm |
8,00 |
Grünabfälle
aus dem Bereich der städtischen Friedhöfe |
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|
|
mit
anteilmäßiger Kompostabnahme |
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cbm |
8,00 |
Grünabfälle
aus dem Bereich der städtischen Grünunterhaltung |
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|
|
mit
anteilmäßiger Kompostabnahme |
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cbm |
8,00 |
Verkauf
von Kompost an gewerbliche und private |
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Kunden
(Verpackung wird nicht mitgeliefert) |
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cbm |
50,00 |
Verkauf
von Mischholz (auf ca. 30 cm |
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ofenfertig
aufgespalten - soweit vorrätig) |
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cbm |
20,00 |
Verkauf
von Stammholz (ca. 1 m Länge |
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|
ungespalten
– soweit vorrätig) |
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Für stark
verschmutzte Anlieferungen wird ein Zuschlag in Höhe von 15 €/cbm
erhoben |
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Bei
Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und Barzahlung wird ein Rabatt von 5% |
||
|
sowohl
gewerblichen als auch privaten Anlieferern gewährt. |
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3. Inkrafttreten
Die vorstehende Änderung
der Betriebsordnung und die Neufassung der Entgeltordnung treten am 01.Januar
2007 in Kraft
III. Änderung der Betriebsordnung der Grünabfallkompostierungsanlage und Neufassung der Entgeltordnung für die Annahme von Grün- und Parkabfall und den Verkauf von Kompost in der Grünabfallkompostierungsanlage in der “Donnerkuhle”, Hohenlimburger Str. 7 , in 58099 Hagen vom 11. Dezember 2001
Gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( Gesetz- und Verordnungsblatt NRW S.666/ SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S.498) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am folgende III. Änderung beschlossen:
Artikel I
Änderung der Betriebsordnung:
§ 7 Abs. (1) erhält
folgende Fassung:
§7 (1) Für die Annahme der Garten- und Parkabfälle sowie bei Abgabe des
Kompostes, des Mischholzes und des Stammholzes sind Entgelte nach der jeweils
geltenden Entgeltordnung für die Kompostierungsanlage zu entrichten.
§7 Abs. (5) erhält
folgende Fassung:
§7 (5) Bei Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und Barzahlung wird
ein Rabatt von 5% sowohl Unternehmern als auch privaten Anlieferern gewährt.
§7 Abs. (6) erhält
folgende Fassung:
§7 (6) Außerdem besteht die Möglichkeit, soweit vorrätig, auf ca. 30 cm ofenfertig aufgespaltenes Mischholz und ca. 1 m langes ungespaltenes Stammholz käuflich zu erwerben.
Artikel II
Neufassung der Entgeltordnung:
|
Einheit |
Preis/Einheit
in € |
Erläuterung |
|
cbm |
17,00 |
Tarif für
lose angelieferten Grünabfall ohne Kompost |
|
|
|
(für
gewerbliche und private Anbieter) |
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|
|
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cbm |
16,15 |
Tarif für
lose angelieferten Grünabfall ohne Kompost mit |
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|
Rabatt (für
gewerbliche und private Anbieter) |
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|
cbm |
11,00 |
Tarif für
lose angelieferten Grünabfall bei anteilmäßiger |
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|
|
Kompostannahme
(für gewerbliche und private Anbieter) |
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|
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cbm |
8,00 |
Grünabfälle
aus dem Bereich der städtischen Friedhöfe |
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|
|
mit
anteilmäßiger Kompostabnahme |
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|
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|
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cbm |
8,00 |
Grünabfälle
aus dem Bereich der städtischen Grünunterhaltung |
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|
mit
anteilmäßiger Kompostabnahme |
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cbm |
8,00 |
Verkauf
von Kompost an gewerbliche und private |
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|
Kunden
(Verpackung wird nicht mitgeliefert) |
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cbm |
50,00 |
Verkauf
von Mischholz (auf ca. 30 cm |
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ofenfertig
aufgespalten – soweit vorrätig) |
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cbm |
20,00 |
Verkauf
von Stammholz (ca. 1 m Länge |
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|
ungespalten
– soweit vorrätig) |
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Für stark
verschmutzte Anlieferungen wird ein Zuschlag in Höhe von 15 €/cbm
erhoben |
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Bei
Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und Barzahlung wird ein Rabatt von 5% |
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|
sowohl
gewerblichen als auch privaten Anlieferern gewährt. |
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Artikel III
Die vorstehende Änderung der Betriebsordnung und die Neufassung der Entgeltordnung treten am 01.Januar 2007 in Kraft
