Beschlussvorlage - 0862/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die III. Änderung der Betriebsordnung und die Neufassung der Entgeltordnung für die Annahme von Grün- und Parkabfall und den Verkauf von Kompost in der Grünabfallkompostierungsanlage in der Donnerkuhle, Hohenlimburger Str. 7 in 58099 Hagen wird beschlossen.

 

Von der Entgeltbedarfsberechnung wird Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2007

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Sachverhalt

Bedingt durch die sich abzeichnende negative Ergebnisentwicklung im Bereich der städtischen Grünabfallkompostierungsanlage (GAK) im laufenden Jahr 2006 ist eine Anpassung der Entgeltordnung notwendig. Seit der Inbetriebnahme im Jahr 1996 wurde die Entgeltordnung lediglich redaktionell geändert. Die letzte Anpassung zum 11. Dezember 2001 erfolgte im Rahmen der Umstellung auf den Euro. Die Entgelte wurden dabei ebenfalls nicht geändert, sondern lediglich in Euro umgerechnet.

 


 
Grundlage der Neuberechnung der Entgelte für 2007 sind die Betriebsabrechnung des Jahres 2005 sowie die Hochrechnung der Einnahmeentwicklung und die Ausgabenkalkulation für die Jahre 2006 und 2007.

 

 

Veränderungen der Kosten (Anlage I)

 

Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2005 kommt es bei den für 2007 kalkulierten Kosten innerhalb der einzelnen Blöcke sowohl zu Ermäßigungen als auch zu Steigerungen:

 

-         Die Position Summe Innere Verrechnungen reduziert sich um 5.493 € (-19%) auf 29.680 €. Ursächlich dafür ist die Neuberechnung der Verwaltungskostenumlage für 2007. Allein in dieser Position ist ein Rückgang von 6.320 € zu verzeichnen.

 

-         Die Position Summe Kalkulatorische Kosten verringert sich um 5.451 € (-5%) auf 102.201 € durch die Anpassung der Abschreibungen und Verzinsung des Anlagevermögens.

 

-         Die Personalkosten ermäßigen sich auf Grund einer Neuorganisation von Arbeitsabläufen im Bereich des Rechnungswesens um 23.614 € (-17%) auf 139.900 €.

 

-         Die Sachkosten steigen um 26.633 € (+26%). Diese Kostensteigerung ist u.a. auf höhere Kosten für den Häckselvorgang zurückzuführen. Die Anmietung des Großhäckselers verteuert sich wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer und der steigenden Benzinkos­ten.

 

-         Neu hinzu kommt die Position voraussichtliche Kosten der Umlage nach dem BAB. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Ausgaben für die Kompostierung, die im Rahmen der Betriebsabrechnung festgestellt wurden. Diese Kosten sind bisher aus dem Unterabschnitt 5800 getragen worden, gehören aber für eine verursachungsgerechte Zuordnung in die Kalkulation der Entgelte mit hinein. Ab 2007 werden hierfür Verrechnungspositionen im Unterabschnitt 7200 zugunsten des Unterabschnitts 5800 in Höhe von 23.783 ausgewiesen. Dies entspricht nach vorsichtiger Schätzung den durchschnittlichen Werten der letzten Jahre.

 

 

Insgesamt gesehen werden die voraussichtlichen Kosten 2007 gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2005 um 2.925 € (-1%) niedriger ausfallen.

 

 

Veränderungen der Einnahmen (Anlage II)

 

Die positive Kostenentwicklung in 2007 kann die negative Entwicklung auf der Einnahmeseite in 2007 allein nicht ausgleichen. Diese Entwicklung zeichnet sich schon jetzt in der Hochrechnung der Ergebnisse für 2006 ab. Aus diesem Grunde müssen die Entgelte für das Haushaltsjahr 2007 angepasst werden. 

 

 

 

 

 

Die Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

Die Grünabfallmenge belief sich im Jahr 2005 auf insgesamt 27.669 m³. In den Jahren 2006 und 2007 rechnet die Verwaltung mit einer Verringerung der Grünabfallmenge um 2859 m³  (-10,3%) auf 24.810 m³. Einige Hagener Garten- und Landschaftsbaufirmen nehmen die GAK der Stadt Hagen nicht mehr in Anspruch, sondern entsorgen ihren Grünabfall über eine privat betriebene Grünabfallentsorgungsanlage in einer Nachbargemeinde.

 

Ohne eine Anpassung der Entgelte ergibt sich ein Einnahmeverlust von rd. 79.700 €, der durch die Kostenermäßigungen nicht ausgeglichen werden kann. ( Anlage III)

 

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen Teil der Entgeltpositionen anzupassen:

 

-         Die Entgeltposition ”Annahme von Grün- und Parkabfall” von 15,- auf 17,- €/m³ (Mehreinnahme 35.000 €).

 

-         Die Entgeltposition ” Annahme von Grün- und Parkabfall mit Mitnahme von Kompost” von 10,- auf 11,- €/m³ (Mehreinnahme 1.900 €).

 

-         Den Zuschlag für stark verschmutzte Anlieferungen von 13,- auf 15,- €/m³ (Mehreinnahme 1.000 €).

 

-         Die Annahme der Grünabfälle aus den Bereichen der städtischen Friedhöfe sowie der Grünanlagen der Stadt von 7,- auf 8,- €/m³ (Mehreinnahme 5.000 €)

 

Um einen Rückgang des Verkaufs von Kompost zu vermeiden, wird vorgeschlagen, das Entgelt von 8,- €/m³ nicht zu erhöhen.

 

 

Die Entgeltposition ”Verkauf von Mischholz” soll an den Preis des Forstamtes der Stadt Hagen für das entsprechende Produkt angeglichen werden. Darüber hinaus soll eine neue Position ”Verkauf von Stammholz” eingeführt werden, die beim Forstamt der Stadt Hagen bereits existiert.

 

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Entgeltposition wie folgt anzupassen bzw. neu einzuführen:

 

-         Die Entgeltposition ”Verkauf von Mischholz” (auf ca. 30 cm ofenfertig aufgespalten soweit vorrätig) von 25,- € auf 50,- €/ m³ (Mehreinnahme 3.000 €)

 

-         Die Entgeltposition ”Verkauf von Stammholz” (ca. 1 m Länge, ungespalten soweit vorrätig) 20,- €/m³ (Mehreinnahme 3.000 €)

 

 


Darüber hinaus soll ein zusätzlicher Anreiz zur Benutzung der GAK durch Einführung eines Rabattes geschaffen werden, um eine weitere Abwanderung zu privaten Betreibern einer Grünabfallentsorgungsanlage in einer Nachbargemeinde und damit einen weiteren Rückgang der Anlieferungsmengen zu verhindern. Bei Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und Barzahlung soll es einen Rabatt von 5% geben. Dadurch, dass Unternehmer und Private Grünschnitt bis zu einer Menge von 5 m³ oder mehr sammeln und erst dann liefern und eine Barzahlung vornehmen, soll dies zu Einsparungen im Rechnungswesen (weniger Sachbearbeitung) und zu einer Reduzierung der Anfahrten im Kleinmengenbereich führen. Die Rabattierung führt zu geringen Verlusten von Anlieferungsmengen in der Position Grün- und Parkabfall. Dies gleicht sich aber durch die Erhöhung der Anlieferungsmengen in der rabattierten Position Grün- und Parkabfall aus. 

 

 

Die Verwaltung bittet, dem Vorschlag zu folgen und die Betriebs- und Entgeltordnung wie folgt zu ändern:

 

 

 

1.      Änderung der Betriebsordnung

 

1.1     Im § 7 Abs. (1) werden nach den Worten “ Abgabe des Kompostes und des Mischholzes” die Worte “und des Stammholzes” eingefügt.

1.2     Im § 7 wird nach Abs. 4 ein neuer Abs. 5 eingefügt. Dieser lautet:

Bei Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und Barzahlung wird ein Rabatt von 5% sowohl Unternehmern als auch privaten Anlieferern gewährt.

1.3     Im § 7 wird der alte Abs. 5 zu Abs. 6. Dieser lautet wie folgt:

Außerdem besteht die Möglichkeit, soweit vorrätig, ca. 30 cm ofenfertig aufgespaltenes Mischholz und ca. 1 m langes ungespaltenes Stammholz käuflich zu erwerben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.      Neufassung der Entgeltordnung

 

Es werden folgende Tarifstellen geändert und neu eingeführt (siehe Fettdruck) :

 

 

Einheit

Preis/Einheit in €

Erläuterung

cbm

17,00

Tarif für lose angelieferten Grünabfall ohne Kompost

 

 

(für gewerbliche und private Anbieter)

 

 

 

cbm

16,15

Tarif für lose angelieferten Grünabfall ohne Kompost mit

 

 

Rabatt (für gewerbliche und private Anbieter)

 

 

 

cbm

11,00

Tarif für lose angelieferten Grünabfall bei anteilmäßiger 

 

 

Kompostannahme (für gewerbliche und private Anbieter)

 

 

 

cbm

8,00

Grünabfälle aus dem Bereich der städtischen Friedhöfe

 

 

mit anteilmäßiger Kompostabnahme

 

 

 

cbm

8,00

Grünabfälle aus dem Bereich der städtischen Grünunterhaltung

 

 

mit anteilmäßiger Kompostabnahme

 

 

 

cbm

8,00

Verkauf von Kompost an gewerbliche und private

 

 

Kunden (Verpackung wird nicht mitgeliefert)

 

 

 

cbm

50,00

Verkauf von Mischholz (auf ca. 30 cm

 

 

ofenfertig aufgespalten - soweit vorrätig)

 

 

 

cbm

20,00

Verkauf von Stammholz (ca. 1 m Länge

 

 

ungespalten – soweit vorrätig)

 

 

 

 

 

 

Für stark verschmutzte Anlieferungen wird ein Zuschlag in Höhe von 15 €/cbm erhoben

 

 

 

Bei Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und Barzahlung wird ein Rabatt von 5%

sowohl gewerblichen als auch privaten Anlieferern gewährt.

 

 

3.      Inkrafttreten

 

Die vorstehende Änderung der Betriebsordnung und die Neufassung der Entgeltordnung treten am 01.Januar 2007 in Kraft

 

 

 

 

 

III. Änderung der Betriebsordnung der Grünabfallkompostierungsanlage und Neufassung der Entgeltordnung für die Annahme von Grün- und Parkabfall und den Verkauf von Kompost in der Grünabfallkompostierungsanlage in der “Donnerkuhle”, Hohenlimburger Str. 7 , in 58099 Hagen vom 11. Dezember 2001

 

 

 

Gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( Gesetz- und Verordnungsblatt NRW S.666/ SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S.498) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am                            folgende III. Änderung beschlossen:

 

 

 

Artikel I

 

 

Änderung der Betriebsordnung:

 

 

§ 7 Abs. (1) erhält folgende Fassung:

 

§7 (1) Für die Annahme der Garten- und Parkabfälle sowie bei Abgabe des Kompostes, des Mischholzes und des Stammholzes sind Entgelte nach der jeweils geltenden Entgeltordnung für die Kompostierungsanlage zu entrichten.

 

 

§7 Abs. (5) erhält folgende Fassung:

 

§7 (5) Bei Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und Barzahlung wird ein Rabatt von 5% sowohl Unternehmern als auch privaten Anlieferern gewährt.

 

 

 §7 Abs. (6) erhält folgende Fassung:

 

§7 (6) Außerdem besteht die Möglichkeit, soweit vorrätig, auf ca. 30 cm ofenfertig aufgespaltenes Mischholz und ca. 1 m langes ungespaltenes Stammholz käuflich zu erwerben.

 

 

 

 

 


 

Artikel II

 

 Neufassung der Entgeltordnung:

 

Einheit

Preis/Einheit in €

Erläuterung

cbm

17,00

Tarif für lose angelieferten Grünabfall ohne Kompost

 

 

(für gewerbliche und private Anbieter)

 

 

 

cbm

16,15

Tarif für lose angelieferten Grünabfall ohne Kompost mit

 

 

Rabatt (für gewerbliche und private Anbieter)

 

 

 

cbm

11,00

Tarif für lose angelieferten Grünabfall bei anteilmäßiger 

 

 

Kompostannahme (für gewerbliche und private Anbieter)

 

 

 

cbm

8,00

Grünabfälle aus dem Bereich der städtischen Friedhöfe

 

 

mit anteilmäßiger Kompostabnahme

 

 

 

cbm

8,00

Grünabfälle aus dem Bereich der städtischen Grünunterhaltung

 

 

mit anteilmäßiger Kompostabnahme

 

 

 

cbm

8,00

Verkauf von Kompost an gewerbliche und private

 

 

Kunden (Verpackung wird nicht mitgeliefert)

 

 

 

cbm

50,00

Verkauf von Mischholz (auf ca. 30 cm

 

 

ofenfertig aufgespalten – soweit vorrätig)

 

 

 

cbm

20,00

Verkauf von Stammholz (ca. 1 m Länge

 

 

ungespalten – soweit vorrätig)

 

 

 

 

 

 

Für stark verschmutzte Anlieferungen wird ein Zuschlag in Höhe von 15 €/cbm erhoben

 

 

 

Bei Anlieferung von Grünabfall ab 5 m³ und Barzahlung wird ein Rabatt von 5%

sowohl gewerblichen als auch privaten Anlieferern gewährt.

 

Artikel III

 

Die vorstehende Änderung der Betriebsordnung und die Neufassung der Entgeltordnung treten am 01.Januar 2007 in Kraft

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen