Beschlussvorlage - 0790/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der III. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Realisierungstermin : 01.01.2007

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Sachverhalt

Die Gebührentarife für die Straßenreinigung- und für die Winterdienstleistung müssen für das Jahr  2007 neu kalkuliert werden.

 

Darüber hinaus muss § 8 (1) der Satzung neu gefasst werden.

 
Nachdem die Stadt Hagen die zweigeteilte Straßenreinigungsgebühr (Gebühr für die Straßenreinigung und Gebühr für den Winterdienst) festgesetzt hat, muss nunmehr für das Jahr 2007 eine neue Kalkulation der Gebühren in beiden Bereichen stattfinden. Mit ein wesentlicher Faktor für die Verteuerung der Gebühren ist die Berücksichtigung des Anstiegs der Umsatzsteuer um drei Prozentpunkte ab 2007.

 

Die Gebührenermittlung für 2007 für den Bereich der Straßenreinigung stellt sich wie folgt dar:

 

Der Gesamtaufwand für die Straßenreinigung wird um 231.826 Euro (+5,2%) steigen (siehe Anlage 1). Der Anteil der Stadt Hagen, der sich auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung bezieht, beträgt 25% vom Gesamtaufwand und ist mithin um 57.956 Euro (+5,2%)  gestiegen.

Durch einen Anstieg der Veranlagungsmeter um 20.000 Meter und eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 10.000 Euro lässt sich die Erhöhung des Gebührensatzes auf 3,35 Euro pro Meter beschränken. Dies entspricht einer Steigerung von 3,2% oder 0,10 Euro pro Meter.

 

Ursächlich für den Preisanstieg sind folgende Faktoren:

 

Die Summe der Betriebskosten ist um 124.300 Euro (+4,0%) gestiegen. Hierfür ist vor allem der um 124.800 Euro (+4,5%) gestiegene Personalaufwand neben den um 2.500 Euro (+5,6%) gestiegenen Materialkosten verantwortlich. Diese Mehrausgaben werden durch Einsparungen in der Position Bezogene Leistungen um -1.000 Euro (-0,4%) und in der Position Sonstiger betrieblicher Aufwand -2.000 Euro (-6,1%) abgeschwächt.

Der gestiegene Personalaufwand ist darauf zurück zu führen, dass die Beiträge zur  Sozialversicherung und die Zusatzversorgungskassen-Umlage gestiegen sind. Hinzu kommt, dass bei der Umstellung der Finanzierung des Projektes Stadtsauberkeit (Fortfall der Bezuschussung durch die ARGE) die verbleibenden Personalkosten der HEB GmbH für 2006 zu niedrig angesetzt wurden. Nunmehr wurden die Beträge den tatsächlichen Ist-Kosten angepasst.

Hinzu kommt der Anstieg der Kosten bei den Abschreibungen um 837 Euro (+45,5 %). Es wurden Handmobilkehrmaschinen eingekauft, die nunmehr abgeschrieben werden.

 

In der Addition steigen die Selbstkosten II um 117.200 Euro (+3,9%)auf insgesamt 3.156.647 Euro. Außerdem ist in diesem Bereich erstmalig die genaue Zuordnung des Gewerbeertragsteuerbetrages und der LSP Abrechnungen zu den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst möglich. Dies verursacht einen Anstieg der Gewerbeertragsteuer um 2.375 Euro (+10,1%).

 

Gebührenbedarfsmindernd wirkt sich ein Rückgang in der Position Umlage gemeinsamer Bereich in Höhe von 49.094 Euro (-6,3%) aus. Auch hier wurde auf Basis der Ist-Zahlen 2005 eine konkrete Zuordnung zu den einzelnen Sparten vorgenommen.

 

Die Summe sonstiger Erlöse ist um  5.000 Euro (-1,9%) rückläufig. Ursächlich dafür ist der Rückgang bei der Marktreinigung um 5.000 Euro (-5%).  Dafür verantwortlich ist der Rückgang der anrechnungsfähigen Marktmeter.

Dies wirkt sich auf den verbleibenden Gebührenbedarf steigernd aus.

 

Ebenfalls gebührensteigernd wirkt sich der Aufwand der Stadt Hagen aus. Die Verwaltungskosten wurden nach 2005 erstmals wieder konkret für die einzelnen Bereiche ermittelt und direkt zugeordnet. Dies bringt eine Steigerung von 32.186 Euro (+14,6%) für die Straßenreinigung mit sich.

 

 

 

 

Für den Bereich des Winterdienstes muss zur Erläuterung vorangestellt werden, dass die Zuordnungen zu den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst im Vorjahr noch nicht exakt erfasst werden konnten. Die genaue Aufteilung ist erst nach Kenntnis der Daten und nach den Erfahrungen des letzten Jahres möglich.

Für die Ermittlung des Selbstkostenpreises der HEB GmbH wird nicht auf den letzten, gravierenden Winter abgestellt. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei nicht um eine reine Plandatenrechnung, wie für 2006 zugrunde gelegt, handelt, sondern dass statt dessen der Durchschnitt der Aufwendungen der letzten drei Jahre auf Basis der Ist- Kostenabrechnungen 2003-2005 zuzüglich eines jährlichen Preissteigerungsfaktors nach indizierten Werten zu Grunde gelegt wurde.

 

Die Gebührenermittlung für 2007 für den Bereich des Winterdienstes stellt sich demnach wie folgt dar:

 

Der Gesamtaufwand für den Winterdienst ist um 255.844 Euro (+30%) gestiegen (siehe Anlage 2). Trotz eines Anstiegs der Frontmeter um 11.000 Meter und einer Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 100.000 Euro erhöhen sich die Gebührensätze in den einzelnen Winterdienststufen wie folgt ( siehe Anlage 3):

 

Winterdienststufe A 1,37 Euro pro lfd. Meter = + 0,15 € oder 12%

Winterdienststufe B 1,15 Euro pro lfd. Meter = + 0,15 € oder 15%

Winterdienststufe C 0,45 Euro pro lfd. Meter = + 0,05 € oder 13%

 

Für den Preisanstieg sind folgende Faktoren ursächlich:

 

Die Betriebskosten sind um 77.500 Euro (+17%) gestiegen. Wesentlich dafür ist der Anstieg der Personalkosten um 35.000 Euro (+15%) und der Anstieg bei den Bezogenen Leistungen um 40.000 Euro (+20%), während die Position sonstiger betrieblicher Aufwand konstant bleibt.

Für den Anstieg in der Position bezogene Leistungen sind vor allem die Winterdienstfremdkosten ursächlich. Bei dem Personalaufwand spielt neben den gestiegenen Beiträgen zur Sozialversicherung und die Zusatzversorgungskassen-Umlage ein größerer Pool an Mitarbeitern, die bei Bedarf flexibel im Winterdienst eingesetzt werden können, eine Rolle. Darüber hinaus sind die Zahlen den Ist-Ausgaben des durchschnittlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre angepasst worden.

 

Gebührenerhöhend wirkt sich der Anstieg der Kosten in der Position Umlage gemeinsamer Bereich um 62.456 Euro (+37%) aus. In dieser Position wurde erstmals eine exakte Zuordnung vorgenommen. Bisher wurde die Abgrenzung der Beträge für  Straßenreinigung und Winterdienst pauschal festgesetzt. Auch in diesem Bereich fand darüber hinaus eine Anpassung an die tatsächlichen durchschnittlichen Werte der letzten drei Jahre statt.

 

Darüber hinaus wirkt sich der Anstieg um 40.404 Euro (+65%) bei dem Aufwand der Stadt Hagen ebenfalls steigernd auf die Gebührenhöhe aus.

 

Hier sind die Positionen Winterdienst anderer Ämter mit einem Anstieg um 34.500 Euro (+168%, Ergebnis der Kosten- und Leistungsrechnung des Fachbereiches für Grünanlagen und Straßenbetrieb) neben dem Anstieg bei den Verwaltungs­kosten um 5.904 Euro (+14%), die konkret für die einzelnen Bereiche ermittelt und direkt zugeordnet wurden, verantwortlich.

 

Der Anteil der Stadt Hagen am Winterdienst beträgt 279.145 Euro (25%).

Dieser Anteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Winterwartung entfällt, wird bei der Ermittlung des Gebührensatzes durch eine gewichtete Zuordnung zu den einzelnen Winterdienststufen berücksichtigt ( siehe Anlage 3 Buchstabe C) Ziffer 2).

Bei der erstmals für 2005 ermittelten Winterdienstgebühr wurden die geleisteten Stunden in den einzelnen Winterdienststufen ausgewertet, um so die Relation zwischen den einzelnen Stufen zu ermitteln. Diese Relation ändert sich nicht, sodass die bisherige Aufteilung beibehalten werden kann..

 

Nach Abzug der Entnahme aus der Rücklage (100.000 Euro) und nach Abzug des 25%-igen Anteils der Stadt Hagen ( 279.145 €) besteht ein Gebührenbedarf in Höhe von 737.436 Euro.

 

Darüber hinaus erhält § 8 Absatz 1 folgende Fassung:

 

(1)  Die Gebühr entsteht mit dem Ersten des Monats, in dem die regelmäßige Reinigung der Straße aufgenommen wird. Sie erlischt mit dem Ende des Monats, mit dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird.

 

 

 


III. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498), des § 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) – vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S.706/SGV NRW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV NRW S.274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03. Mai 2005 (GV NRW S.488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am                                                                       folgenden III. Nachtrag beschlossen:

 

Artikel I

 

 

§ 6

 

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

§ 6 Abs . 4 erhält folgende Fassung:

 

 

(4)       Bei einmaliger wöchentlicher Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite 3,35 € für die Reinigung der Straße ohne Winterdienstleistung. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.

 

 

§ 6 Abs . 6 erhält folgende Fassung:

 

(6)       Die Straßen werden in Winterdienststufen (Reihenfolge des Winterdienstes) eingeteilt. Die Winterdienststufe A umfasst die Straßen, in denen die Winterwartung vorrangig durchgeführt wird. Die Winterdienststufe B umfasst die Straßen, die nach Abschluss des Winterdienstes in Winterdienststufe A wintergewartet werden. Die Winterdienststufe C umfasst alle Straßen, in denen der Winterdienst nach Abschluss des Winterdienstes in den Winterdienststufen A und B und bei extremen Witterungsverhältnissen und besonderen Erfordernissen durchgeführt wird. Die Benutzungsgebühr für den Winterdienst beträgt je Meter Grundstücksseite in

 

Winterdienststufe A               1,37 €

Winterdienststufe B               1,15 €

Winterdienststufe C              0,45 €

 

Die Winterdienststufen in den einzelnen Straßen ergeben sich aus dem Straßenreinigungs- und Winterdienstplan der Stadt Hagen, der Bestandteil der Satzung ist.

 

§ 8

 

Entstehung, Änderung und Fälligkeit der Gebühr

 

§ 8 Abs . 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr entsteht mit dem Ersten des Monats, in dem die regelmäßige Reinigung der Straße aufgenommen wird. Sie erlischt mit dem Ende des Monats, mit dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird.

 

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2007 in Kraft

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen