Beschlussvorlage - 0786/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungstermin : 01.01.2007

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Sachverhalt

Die Abfallgebühren sind für das Jahr 2007 neu kalkuliert worden. Darüber hinaus wurde eine redaktionelle Änderung in der Gebührensatzung vorgenommen.


 
Die Abfallgebühren mussten für 2007 neu kalkuliert werden. In diesem Zusammenhang verursacht unter anderem die Anhebung der Umsatzsteuer um drei Prozentpunkte eine Steigerung des Gebührensatzes gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 4,1%.

 

Die voraussichtliche Gebührenentwicklung in 2007 stellt sich wie folgt dar :

 

Der gebührenfähige Gesamtaufwand in der Abfallbeseitigung steigt gegenüber dem Vorjahr um 752.542,24 Euro (+4,3%). Hinzu kommt erneut ein Rückgang bei den Veranlagungslitern um 60.000 Litern (-1%). Um die Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler so gering wie möglich zu halten, wurde eine Rücklagenentnahme für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 400.000 Euro einkalkuliert. Damit sind die Reserven in diesem Bereich ausgeschöpft, so dass im Jahr 2008 aller Voraussicht nach eine Kalkulation ohne Entnahmen aus der Rücklage zu fertigen ist. Allein hieraus könnte sich für 2008 ein Gebührenanstieg  ergeben.

 

Weitere Einflüsse auf die Gebührensätze werden wie folgt dargestellt:

 

Die Betriebskosten sind um 168.400 Euro (+1,3 %) gestiegen. In diesem Bereich bleiben die Materialkosten konstant. Die Erhöhung im Bereich der Bezogenen Leistungen um 41.500 Euro (+0,5%) geht im Wesentlichen auf eine Erhöhung des Verbrennungspreises der Müllverbrennungsanlage um 2 Euro auf 135 Euro zurück bei gleichzeitiger Reduzierung der Anlieferungsmenge entsprechend der aktuellen Zahlen.

Die Personalkosten steigen um 76.900 Euro (+2,4%).  Ursächlich dafür sind steigende Kosten in den Sozialversicherungsbeiträgen.

Ferner steigen die sonstigen Betriebskosten um 50.000 Euro (+76,9%). Ursächlich dafür ist die Anpassung dieser Position an die Ist-Zahlen aus dem Rechnungsjahr 2005.

 

Die Kostensteigerung bei den Abschreibungen beträgt 5.000 Euro (+8,3%).  Ursächlich dafür sind die erhöhten Abschreibungsraten für Ersatzbeschaffungen für die Müllgroßbehälter und die Abschreibung für das neue Behälterverwaltungsprogramm.

 

Steigende Preise beim Treibstoff und bei der Beschaffung von Ersatzteilen wirken sich belastend auf die Gebührenentwicklung im Bereich Innere Verrechnung Fuhrpark mit einer Kostensteigerung von 44.449,37 Euro (+4,1%) aus.

 

Weiterhin wirkt sich der Anstieg der Kosten bei der Umlage Gemeinsamer Bereich in Höhe von 90.828,81 Euro (+4,8%) gebührenerhöhend aus. Dieser Anstieg ist auf die Einrichtung des neuen Bringhofes auf dem ehemaligen Gelände der SEH zurück zu führen.

 

Der Anstieg der Erlöse um 96.400 Euro (+3,5%) wirkt sich bei der Bedarfsberechnung entlastend aus. Besonders positiv stellt sich die Position Erlöse aus Papiervermarktung und DSD mit einer Steigerung von 104.400,00 Euro (+18,0%) dar. Hier spiegelt sich der zur Zeit sehr gute Preis wider, der beim Verkauf von gesammeltem Papier erzielt wird.

Insgesamt erhöht sich der Selbstkostenpreis bei der HEB GmbH um 799.080,24 Euro (+4,7%).

 

Hinzu kommt noch der Aufwand der Stadt Hagen.

 

Dieser ist insgesamt um 46.538 Euro (-9,3%) rückläufig. Ursächlich dafür ist u.a. der Rückgang in der Position Verwaltungskosten um 34.838,00 Euro (-15,5%). Die umlagefähigen Kosten der Verwaltung sind nach dem Ergebnis in 2005 erneut exakt erfasst und zugeordnet worden.

 

 

Dies ergibt die Erhöhung des Gebührensatzes um 0,12 Euro (+4,1%) auf 3,05 Euro.

 

Darüber hinaus wird eine redaktionelle Änderung im § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 der Gebührensatzung vorgenommen. Hier wird beide Male das Wort “tägiger” durch “täglicher” ersetzt.

Im § 5 Absatz 1 wird der Beginn der Gebührenpflicht präzisiert.

“Die Pflicht zur Entrichtung der Benutzungsgebühr beginnt mit dem ersten des Monats, der dem Zeitpunkt der erstmaligen Entsorgung des Abfalls folgt” wird ersetzt durch: ”Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, in dem die regelmäßige Restabfallentsorgung aufgenommen wurde.”

 

 

Anlagen:

 

1.      XI. Satzungsnachtrag

2.      Kalkulation der Abfallgebühr

3.      Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XI. Nachtrag vom               zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S.498) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2005 (GV NRW S.488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am             folgenden XI. Nachtrag beschlossen:

Artikel I

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

§ 3

Maßstab und Satz der Gebühren

 

Als Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungsvermögen von:

 

    60 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    183,20 €

    80 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    244,30 €

  120 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    366,40 €

  240 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    732,90 €

  770 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=  1645,90 €

1100 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=  2351,30 €

 

§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung:

 

Bei 14täglicher Leerung (§ 15 Abs. 2 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen) verringert sich die Gebühr nach Absatz 1 um die Hälfte. Die Anträge auf 14täglicher Leerung und auf bis zu dreimalige Leerung pro Woche von 770 l- oder 1100 l-Gefäßen sind bei der Stadt Hagen - Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) - oder der Stadtkämmerei zu stellen.

 

§ 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

§ 5

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

 

(1)   Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, in dem die regelmäßige Restabfallentsorgung aufgenommen wurde.

 

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.

 

 

 

 

Kalkulation Abfallgebühren 2007

 

 

 

 

 

 

Plan 2007

Plan 2006

Ist 2005

Veränderungen 06/07

 

 

 

 

%

 Kosten

 

 

 

 

 

 - RHB - Stoffe

-

-

0,00

 

 

 - Material

125.000,00

125.000,00

91.695,00

0,00

0,0%

 - Bezogene Leistungen

9.203.855,00

9.162.355,00

9.216.490,00

41.500,00

0,5%

 - Personalkosten

3.284.700,00

3.207.800,00

3.079.957,00

76.900,00

2,4%

 - Sonstige Kosten

115.000,00

65.000,00

113.761,00

50.000,00

76,9%

 Summe Betriebskosten

12.728.555,00

12.560.155,00

12.501.903,00

168.400,00

1,3%

 - Kalk. Abschreibungen GWG

65.000,00

60.000,00

68.462,00

5.000,00

8,3%

 - Kalk. Zinsen

4.713,00

4.550,00

7.925,00

163,00

3,6%

Selbstkosten I

12.798.268,00

12.624.705,00

12.578.290,00

173.563,00

1,4%

 - ILV Sondermüllsammelstelle

285.000,00

285.000,00

245.000,00

0,00

0,0%

 - ILV Fuhrpark

1.134.043,00

1.089.593,63

924.650,00

44.449,37

4,1%

 - ILV Straßenreinigung

650.000,00

650.000,00

644.553,00

0,00

0,0%

 - kalk Gewerbesteuer/LSP-Kürzung

113.806,00

112.360,72

-929,00

1.445,28

1,3%

Selbstkosten II

14.981.117,00

14.761.659,35

14.391.564,00

219.457,65

1,5%

Umlage Gemeinsamer Bereich

2.001.083,00

1.910.254,19

1.714.505,00

90.828,81

4,8%

Selbstkosten III

16.982.200,00

16.671.913,54

16.106.069,00

310.286,46

1,9%

U-Wagnis

509.466,00

500.157,41

494.153,00

9.308,59

1,9%

Aufwand HEB

17.491.666,00

17.172.070,95

16.600.222,00

319.595,05

1,9%

zzgl. 19 % MWSt

3.323.416,54

2.747.531,35

2.656.035,52

 

 

Aufwand brutto

20.815.082,54

19.919.602,30

19.256.257,52

895.480,24

4,5%

Sonstige Erlöse

 

 

 

 

 

Papiervermarktung +DSD

683.304,96

578.904,96

730.523,83

104.400,00

18,0%

Sperrgut

400.000,00

385.000,00

411.885,00

15.000,00

3,9%

Vollservice

117.000,00

120.000,00

117.054,00

-3.000,00

-2,5%

Einnahmen EN-Kreis

1.396.471,80

1.396.471,80

1.510.325,32

0,00

0,0%

Weiße Ware u.a.

55.000,00

60.000,00

53.039,17

-5.000,00

-8,3%

Abfallsäcke

200.000,00

215.000,00

172.259,78

-15.000,00

-7,0%

Summe sonstige Erlöse

2.851.776,76

2.755.376,76

2.995.087,10

96.400,00

3,5%

Selbstkostenpreis HEB

17.963.305,78

17.164.225,54

16.261.170,42

799.080,24

4,7%

Aufwand Stadt Hagen

 

 

 

 

 

Verwaltungskosten

190.162,00

225.000,00

 

-34.838,00

-15,5%

Abfallberatung

145.400,00

155.000,00

 

-9.600,00

-6,2%

Mitarbeit anderer Ämter

117.900,00

120.000,00

 

-2.100,00

-1,8%

Summe Aufwand Stadt Hagen

453.462,00

500.000,00

 

-46.538,00

-9,3%

Gesamtaufwand

18.416.767,78

17.664.225,54

 

752.542,24

4,3%

Rücklagenentnahme

400.000,00

210.000,00

 

190.000,00

90,5%

Gebührenbedarf

18.016.767,78

17.454.225,54

 

562.542,24

3,2%

Veranlagungsliter

5.900.000

5.960.000

 

-60.000

-1,0%

Gebührensatz €/l

3,053689454

2,928561332

 

0,12512812

 

gerundeter Gebührensatz

3,05

2,93

 

0,12

4,1%

 

Gebührenbedarf €/L

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2007

2006

2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Äquivalenzziffer

€/l

€/ l

€/l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rollbehälter

1,0

3,0537

2,9285

2,8521

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Großbehälter

0,7

2,1376

2,0500

1,9965

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarf nach Gefäßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Behälter

Liter

€ /Gefäß

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung 2006/2007

 

 

2007

2006

2005

%

Rollbehälter

60

183,22

175,71

171,10

7,51

4,27

 

80

244,30

234,28

228,20

10,02

4,28

 

120

366,44

351,42

342,30

15,02

4,27

 

240

732,89

702,84

684,50

30,05

4,28

 

 

 

 

 

 

 

Großbehälter

770

1.645,94

1.578,46

1.537,30

67,48

4,28

 

1100

2351,34

2.254,95

2.196,20

96,39

4,27

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rollbehälter  60 Liter

183,20 €

 

 

 

 

 

Rollbehälter  80 Liter

244,30 €

 

 

 

 

 

Rollbehälter 120 Liter

366,40 €

 

 

 

 

 

Rollbehälter 240 Liter

732,90 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Großbehälter 770 Liter

1.645,90 €

 

 

 

 

 

Großbehälter 1100 Liter

2.351,30 €

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen