Beschlussvorlage - 0915/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) "Sporthalle Ischeland"hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- SZS - Servicezentrum Sport; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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29.11.2006
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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29.11.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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05.12.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.12.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/06 (587) “Sporthalle Ischeland” gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung
Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816
und teilweise die Flurstücke 815, 854, 863 und 864.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen
den Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):
Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze
westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der
gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und
geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg entlang und wird südlich der
Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortgesetzt (Chinarestaurant,
Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten
zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang, kreuzt die
Humpertstraße und stößt auf den Reitplatz. Am Reitplatz knickt die Grenze
rechtwinklig nach Nordwesten ab und reicht in gerader Linie bis zum
Stadioneingang. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach Westen am
Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten)
quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße
weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der
Alexanderstraße.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan im
Maßstab 1 : 500 ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die Bürgeranhörung soll im Frühjahr 2007 stattfinden.
Sachverhalt
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sporthalle mit einer
Kapazität bis zu 3.400 Zuschauern zu schaffen, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich.
Mit der
Entscheidung für den Bereich der Ischelandhalle als Standort für eine
mediengerechte Großsporthalle entsteht das Erfordernis zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes.
Die Kapazität der neuen Sporthalle soll ca. 3.400
Zuschauer fassen. Dies kann durch Erweiterung der bestehenden Ischelandhalle im
Zuge von Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erreicht werden. Dazu kommt
das Erfordernis, den Park- raum dem zu erwartenden Parkplatzbedarf anzupassen.
Die Erschließung muss verkehrstechnisch und umweltgerecht geregelt werden.
Das bestehende Planungsrecht, ein
Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1961 mit der Bezeichnung “Sport- und
Schulpark Ischeland”, reicht nach heutigen Maßstäben nicht aus. Wenn auch
die Art der Nutzung bereits vorgegeben zu sein scheint, so müssen dennoch das
Maß der Nutzung, die Dimensionierung der Baukörper und die Erschließung neu
geregelt und explizit festgesetzt werden. Verkehrsgutachten und
schalltechnische Untersuchungen werden ebenfalls zu Gegenständen des
Planungsprozesses und der Beratungen.

29.11.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen regt an, die Errichtung eines Parkhauses zur
Bewältigung der Lärm- und Parksituation und zur Schonung des vorhandenen
Baumbestandes in die Planungen mit einzubeziehen.