Beschlussvorlage - 0766/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag der Frau Ute Flaßnöcker, Am Weitblick 5, 58091 Hagen: Lärmbelästigungen im Wohnungsumfeld des Fun- Parks
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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27.09.2006
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28.11.2006
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28.11.2007
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16.09.2008
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12.11.2008
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Sachverhalt
Mit ihrem Bürgerantrag vom 14.08.2006 trägt die
Antragstellerin vor, dass im Umfeld der Diskothek Fun- Park auf dem
Elbersgelände eine extreme Beeinträchtigung der Wohnsituation vorliege. Etliche
Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Wohnstraßen beschwerten sich über
starkes Verkehrsaufkommen, Lärmbelästigungen und Missachtung der Verkehrs- und
Parkregelungen. Diese Situation sei nicht weiter hinnehmbar, da die Nachtruhe
erheblich gestört werde. Es wird daher darum gebeten, umgehend Abhilfe zu
schaffen.
Die Antragstellerin
schildert in ihrem Bürgerantrag folgende Situation:
Seit Einrichtung der Diskothek Fun- Park auf dem Gelände
der ehemaligen Elbersdrucke nähmen die Beeinträchtigungen, denen die
Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Wohnstraßen ausgesetzt seien, stetig
zu. Insbesondere donnerstags abends bis sonntags früh seien die Belästigungen
unerträglich. Zu beklagen sei ein starkes Verkehrsaufkommen durch die An- und
Abfahrten zur bzw. von der Diskothek und die damit verbundenen Geräuschentwicklungen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h werde von den Besucherinnen und
Besuchern ebenso missachtet wie das Durchfahrverbot zur Dödterstraße ab 23.00
Uhr. Zudem entstehe durch das Aufdrehen von Auto- Musikanlagen bei geöffneten
Autofenstern eine zusätzliche Lärmbelästigung. Die Nachtruhe sei erheblich
gestört, daher sei dringend Abhilfe zu schaffen.
Zur Lösung der Problematik regt die
Antragstellerin an, den Zugang zur Diskothek über die Industriebrache aus
Richtung des Mark-E- Gebäudes an der Frankfurter Straße zum Parkplatz im
ehemaligen Busdepot zu führen. Diese Zuwegung sei in der ursprünglichen
Bauplanung vorgesehen gewesen, um die Belastungen durch die Ansiedlung von Gewerbe
auf dem ehemaligen Elbers- Gelände für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst
gering zu halten. Die Antragstellerin merkt an, dass der Fun- Park eine Bereicherung
der Stadt sei, zum Gemeinwohl gehöre jedoch auch die Berücksichtigung der Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner.
Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften
wird daher gebeten, sich dieser Sache anzunehmen.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Bürgerantrag wie
folgt Stellung:
Die Haupterschließung des Geländes der ehemaligen
Elbersdrucke sollte gemäß des Bebauungsplans Nr. 6/99, Teil 1, von der
Frankfurter Straße aus erfolgen. Entsprechend dieser Vorgaben wurde die äußere
und innere Erschließung geplant und ausgeführt. Die für die Diskothek
erforderlichen Stellplätze wurden in dem Parkhaus, das im ehemaligen Busdepot
eingerichtet wurde, nachgewiesen. Zu diesen Stellplätzen wurde von der Frankfurter
Straße aus eine öffentliche Zufahrt geschaffen. Über einen beleuchteten Weg auf
dem Gelände sind die Betriebe, die derzeit in den Gebäuden der ehemaligen
Elbersdrucke eingerichtet sind (Kinderspielparadies „Wunderland“,
Khan´s Restaurant, Bowlingcenter), vom Parkhaus fußläufig zu erreichen.
Zusätzliche Parkmöglichkeiten bestehen auf dem
Parkplatz an der Dödterstraße. Auch von diesem Parkplatz aus ist eine
fußläufige Erreichbarkeit gegeben. Es besteht ein Durchfahrverbot der
Dödterstraße ab 23.00 Uhr.
Die von der Antragstellerin erwähnte Anbindung
von der Eilper Straße aus über das Gelände der Mark E (Industriebrache) ist zwar
im Bebauungsplan vorgesehen, wurde jedoch aus verschiedenen Gründen bisher
nicht realisiert. Um diese Anbindung herzustellen, müssten zunächst die Grundstücke erworben und
anschließend die Baukosten für die Straße bereitgestellt werden. Die Verlegung
des Zugangs wurde in der Vergangenheit auch in der Bezirksvertretung Mitte
diskutiert. Von dort wird die Auffassung vertreten, dass durch die derzeitige
Erschließungssituation eine bessere Erreichbarkeit und Öffnung zur Innenstadt
gegeben ist.
Um den Belästigungen, die durch die An- und
Abfahrt der Besucherinnen und Besucher des Elbers-Geländes entgegen zu wirken,
wurden von der Ordnungsbehörde in enger Abstimmung mit der Bezirksvertretung
Mitte einige Vorkehrungen getroffen bzw. Maßnahmen ergriffen:
- Die Einfahrt in die Dödterstraße und der Springe ist zwischen 23.00
und 6.00 Uhr nur Anwohnern und Taxen erlaubt.
- Der Parkplatz vor dem ehemaligen Bauhaus darf ab 23.00 Uhr nicht
mehr genutzt werden.
- Die Mühlenstraße wurde einseitig gesperrt, um den
„Rundkurs“zu unterbrechen.
- Die Taxenhalteplätze wurden auf dem Gelände des Fun- Parks
eingerichtet, um das „wilde“ Aufnehmen von Fahrgästen im
Bereich Dödterstraße und Mühlenstraße zu unterbinden.
- Der ruhende Verkehr wird im Bereich Fun- Park und Medienzentrum bis
24.00 Uhr durch städtische Überwachungskräfte kontrolliert, auch an Sonn-
und Feiertagen.
- Der fließende Verkehr wird regelmäßig von der Polizei überwacht.
