Beschlussvorlage - 0766/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussfassung erfolgt gemäß Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Mit ihrem Bürgerantrag vom 14.08.2006 trägt die Antragstellerin vor, dass im Umfeld der Diskothek Fun- Park auf dem Elbersgelände eine extreme Beeinträchtigung der Wohnsituation vorliege. Etliche Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Wohnstraßen beschwerten sich über starkes Verkehrsaufkommen, Lärmbelästigungen und Missachtung der Verkehrs- und Parkregelungen. Diese Situation sei nicht weiter hinnehmbar, da die Nachtruhe erheblich gestört werde. Es wird daher darum gebeten, umgehend Abhilfe zu schaffen.


 
Die Antragstellerin schildert in ihrem Bürgerantrag folgende Situation:

 

Seit Einrichtung der Diskothek Fun- Park auf dem Gelände der ehemaligen Elbersdrucke nähmen die Beeinträchtigungen, denen die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Wohnstraßen ausgesetzt seien, stetig zu. Insbesondere donnerstags abends bis sonntags früh seien die Belästigungen unerträglich. Zu beklagen sei ein starkes Verkehrsaufkommen durch die An- und Abfahrten zur bzw. von der Diskothek und die damit verbundenen Geräuschentwicklungen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h werde von den Besucherinnen und Besuchern ebenso missachtet wie das Durchfahrverbot zur Dödterstraße ab 23.00 Uhr. Zudem entstehe durch das Aufdrehen von Auto- Musikanlagen bei geöffneten Autofenstern eine zusätzliche Lärmbelästigung. Die Nachtruhe sei erheblich gestört, daher sei dringend Abhilfe zu schaffen.

 

Zur Lösung der Problematik regt die Antragstellerin an, den Zugang zur Diskothek über die Industriebrache aus Richtung des Mark-E- Gebäudes an der Frankfurter Straße zum Parkplatz im ehemaligen Busdepot zu führen. Diese Zuwegung sei in der ursprünglichen Bauplanung vorgesehen gewesen, um die Belastungen durch die Ansiedlung von Gewerbe auf dem ehemaligen Elbers- Gelände für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten. Die Antragstellerin merkt an, dass der Fun- Park eine Bereicherung der Stadt sei, zum Gemeinwohl gehöre jedoch auch die Berücksichtigung der  Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner. Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften wird daher gebeten, sich dieser Sache anzunehmen.

 

Die Verwaltung nimmt zu diesem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Die Haupterschließung des Geländes der ehemaligen Elbersdrucke sollte gemäß des Bebauungsplans Nr. 6/99, Teil 1, von der Frankfurter Straße aus erfolgen. Entsprechend dieser Vorgaben wurde die äußere und innere Erschließung geplant und ausgeführt. Die für die Diskothek erforderlichen Stellplätze wurden in dem Parkhaus, das im ehemaligen Busdepot eingerichtet wurde, nachgewiesen. Zu diesen Stellplätzen wurde von der Frankfurter Straße aus eine öffentliche Zufahrt geschaffen. Über einen beleuchteten Weg auf dem Gelände sind die Betriebe, die derzeit in den Gebäuden der ehemaligen Elbersdrucke eingerichtet sind (Kinderspielparadies „Wunderland“, Khan´s Restaurant, Bowlingcenter), vom Parkhaus fußläufig zu erreichen.

 

Zusätzliche Parkmöglichkeiten bestehen auf dem Parkplatz an der Dödterstraße. Auch von diesem Parkplatz aus ist eine fußläufige Erreichbarkeit gegeben. Es besteht ein Durchfahrverbot der Dödterstraße ab 23.00 Uhr.

 

Die von der Antragstellerin erwähnte Anbindung von der Eilper Straße aus über das Gelände der Mark E (Industriebrache) ist zwar im Bebauungsplan vorgesehen, wurde jedoch aus verschiedenen Gründen bisher nicht realisiert. Um diese Anbindung herzustellen,  müssten zunächst die Grundstücke erworben und anschließend die Baukosten für die Straße bereitgestellt werden. Die Verlegung des Zugangs wurde in der Vergangenheit auch in der Bezirksvertretung Mitte diskutiert. Von dort wird die Auffassung vertreten, dass durch die derzeitige Erschließungssituation eine bessere Erreichbarkeit und Öffnung zur Innenstadt gegeben ist.

 

 

Um den Belästigungen, die durch die An- und Abfahrt der Besucherinnen und Besucher des Elbers-Geländes entgegen zu wirken, wurden von der Ordnungsbehörde in enger Abstimmung mit der Bezirksvertretung Mitte einige Vorkehrungen getroffen bzw. Maßnahmen ergriffen:

 

  1. Die Einfahrt in die Dödterstraße und der Springe ist zwischen 23.00 und 6.00 Uhr nur Anwohnern und Taxen erlaubt.
  2. Der Parkplatz vor dem ehemaligen Bauhaus darf ab 23.00 Uhr nicht mehr genutzt werden.
  3. Die Mühlenstraße wurde einseitig gesperrt, um den „Rundkurs“zu unterbrechen.
  4. Die Taxenhalteplätze wurden auf dem Gelände des Fun- Parks eingerichtet, um das „wilde“ Aufnehmen von Fahrgästen im Bereich Dödterstraße und Mühlenstraße zu unterbinden.
  5. Der ruhende Verkehr wird im Bereich Fun- Park und Medienzentrum bis 24.00 Uhr durch städtische Überwachungskräfte kontrolliert, auch an Sonn- und Feiertagen.
  6. Der fließende Verkehr wird regelmäßig von der Polizei überwacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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27.09.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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28.11.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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28.11.2007 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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16.09.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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12.11.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung