Beschlussvorlage - 0978/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussfassung erfolgt gemäß Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Durch den Wegfall von Landeszuschüssen im Bereich Kindertageseinrichtungen mussten die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen in Hagen neu gestaltet werden. Um eine Erhöhung der Elternbeiträge abzuwenden und die Stadt Hagen aufzufordern, das durch die Landeskürzungen entstehende Defizit aus Haushaltsmitteln zu tragen, rief die Freie Wählergemeinschaft Hagen Aktiv durch Veröffentlichung in den Medien dazu auf, Bürgeranträge gemäß § 24 der Gemeindeordnung zu stellen. An den Ausschuss wurden insgesamt 44 Bürgeranträge (Stand 16.11.2006) zu diesem Thema gerichtet.


 
Dem Aufruf der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, sich in dieser Angelegenheit mit einer Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung an den Oberbürgermeister zu wenden, sind inzwischen 44 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen gefolgt. Da die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bzw. Bürgeranträgen nach § 24 der Gemeindeordnung in der Stadt Hagen dem Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften zukommt, wurden die eingegangenen Bürgeranträge vom Oberbürgermeister an den Ausschuss weitergeleitet.

 

Mit den Bürgeranträgen wird unter dem Hinweis darauf, dass die Kommunen selbst festlegen könnten, wie die Elternbeiträge für ihre Kindertageseinrichtungen gestaltet werden, angeregt, dass die Stadt die Defizite übernehmen soll, die durch die Landeskürzungen entstehen. In der Begründung heißt es, dass eine Umlage der Kosten auf dem Rücken der Familien für viele nicht mehr zu verkraften sei und es deshalb keine Erhöhung der Elternbeiträge geben dürfe. Eine solche Entwicklung werde wieder einmal die Familien treffen, die bereits in vielfacher Weise, etwa durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, höhere Energiekosten und Benzinpreise, Wegfall der Eigenheimzulage und der Pendlerpauschale usw. belastet seien. Für Hagen werde die Erhöhung der Elternbeiträge einen Rückschritt auf dem Weg zur familienfreundlichen Stadt bedeuten. Hierfür sei kein Verständnis aufzubringen, da in Hagen gleichzeitig Millionenbeträge für Großprojekte ausgegeben würden. Wenn für einen Museumsneubau zu Ehren Emil Schumachers genügend Geld da sei, sollte dies auch zur Fürsorge für die Jüngsten reichen.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2006 für das Land NRW wurde am 17.05.2006 auch das Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2006) beschlossen. Folge dieser Gesetzesänderung war, dass ab 01.08.2006 die einheitliche Rechtsgrundlage zur Erhebung der Elternbeiträge nach § 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) entfiel. Die Neufassung des    § 17 GTK sieht aber die Möglichkeit der Erhebung von Elternbeiträgen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor. Der Rat der Stadt Hagen beschloss daher am 22.06.2006 die Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, die seit dem 01.08.2006 gilt. Die aufgrund der bisher geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Beitragssätze wurden zunächst beibehalten.

 

Durch die vom Land beschlossenen Kürzungen der Sachmittelpauschalen im Bereich der Kindertageseinrichtungen, den Wegfall des so genannten „Elternbeitragsdefizitausgleichverfahrens  sowie die Kürzung des Landeszuschusses für die Betriebskosten von 40 auf 30,5% verringern sich die Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen in Hagen künftig insgesamt um ca. 2,2 Mio Euro jährlich. Aufgrund des im Rahmen der Haushaltskonsolidierung aufgestellten Grundsatzes, ausfallende Landesmittel nicht durch städtische Leistungen zu kompensieren, musste eine Neugestaltung der Elternbeiträge nach dem GTK erfolgen.

 

Diese hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 09.11.2006 beschlossen, die neue Staffelung der Elternbeiträge gilt ab dem Kindergartenjahr 2007/2008. Der entsprechende Beschluss ist dieser Vorlage beigefügt.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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28.11.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung