Beschlussvorlage - 0967/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussfassung erfolgt gemäß Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Mit seinem Bürgerantrag vom 06.09.2006 trägt der Antragsteller vor, dass im Hasper Kreisel inzwischen einige Ampeln durch Zebrastreifen ersetzt wurden. In diesem Zuge sei an dem „roten Teppich“ über die Voerder Straße das Blinklicht abgebaut worden. Mit der Begründung, dass dieser „rote Teppich“ keine straßenverkehrsrechtliche Bedeutung habe und somit den Fußgängern hierdurch keinerlei Vorrechte eingeräumt würden, regt der Antragsteller an, auch an dieser Stelle einen Zebrastreifen einzurichten.


 
Herr Sieling führt in seinem Bürgerantrag für die Freie Wählergemeinschaft Hagen- Aktiv aus, dass das Vorrangrecht für Fußgänger auf Zebrastreifen bereits 1964 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde. Deshalb sei es zu begrüßen, dass in den letzten Wochen am Hasper Kreisel einige Ampeln durch Zebrastreifen ersetzt wurden. Am „roten Teppich“ über die Voerder Straße sei bei dieser Gelegenheit das gelbe Blinklicht abgebaut worden. Sinnvoller wäre es jedoch gewesen, auch den „roten Teppich“ durch einen Zebrastreifen zu ersetzen. Der „rote Teppich“ habe nach Aussage der Polizei keine rechtliche Bedeutung, nur ein Fußgängerüberweg, gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen VZ 350 StVO (Fußgängerüberweg) und VZ 293 StVO(Zebrastreifen) bedeute eine Sicherheit für Fußgänger. Dem Bürgerantrag ist eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Hagen zur rechtlichen Bedeutung des „roten Teppichs“ beigefügt. Die Polizei stellt darin fest, dass es sich bei dem „roten Teppich“ tatsächlich nicht um eine amtliche Markierung im Sinne der Straßenverkehrsordnung und der Markierungsrichtlinien für Fußgängeranlagen handle und somit keine rechtsverbindliche Wirkung erzeugt werde. Wenn überhaupt, ließe sich hier eine Appellwirkung an den Autofahrer ableiten, dem signalisiert werde, dass hier verstärkt mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Die Straßenverkehrsbehörde schließe sich den Ausführungen der Polizei voll inhaltlich an. Der „rote Teppich“ habe keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung und sei auf Veranlassung der Bezirksvertretung Haspe ohne Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde aufgetragen worden. Eine verkehrsrechtliche Anordnung sei hierfür nicht erteilt worden. Signalanlagen sowie Zebrastreifen seien nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 01.01.2001 in Tempo- 30- Zonen nicht mehr zulässig. Alte Anlagen hätten jedoch Bestandsschutz. Was für Tempo- 30- Zonen gelte, müsse erst recht für den Hasper Kreisel gelten, in dem lediglich Tempo 20 gefahren werden darf. In Verhandlungen mit der Bezirksregierung über die Neugestaltung des Hasper Kreisels habe durch die Straßenverkehrsbehörde jedoch erreicht werden können, dass die wegfallenden Ampeln durch Zebrastreifen ersetzt werden durften.

 

Da der „rote Teppich“ in der Vergangenheit weder Ampel – noch Fußgängerüberweg gewesen sei, könne an dieser Stelle auch kein Zebrastreifen installiert werden. Nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde sei dies nach der Neugestaltung des Hasper Kreisels mit Tempo 20 auch nicht erforderlich.

 

Die Bezirksvertretung Haspe traf im Zuge ihrer Beratungen über die Neugestaltung des Hasper Kreisels am 31.08.2006 einstimmig den Beschluss, den „roten Teppich“ an der Einmündung Berliner Straße/ Voerder Straße zu erhalten.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Beschlüsse

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28.11.2006 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung