Beschlussvorlage - 0974/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die anliegende Bedarfs- und Zielplanung Erziehungshilfe  und beauftragt den Fachbereich mit der Umsetzung der in dem Bericht aufgeführten Maßnahmen zur Zielerreichung.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt den Fachbereich mit der jährlichen Fortschreibung der Bedarfs- und Zielplanung Erziehungshilfe und einer jährlichen Berichterstattung in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII zur Erziehungshilfe und Familienförderung (AG 4) und im Jugendhilfeausschuss ab Februar 2008.

 

Soweit finanzrelevante Entscheidungen notwendig werden, legt der Fachbereich dem Jugendhilfeausschuss gesonderte Beschlussvorlagen vor.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Der Fachbereich Jugend und Soziales legt dem Jugendhilfeausschuss hiermit zur Steuerung der Erziehungshilfe die anliegende Bedarfs- und Zielplanung  vor.

 


 
Der Fachbereich Jugend und Soziales legt dem Jugendhilfeausschuss hiermit zur Steuerung der Erziehungshilfe die anliegende Bedarfs- und Zielplanung  vor.

 

Der Bericht stellt die bedarfsorientierten Entwicklungsperspektiven und Steuerungs-aspekte, Ziele, Indikatoren und Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Konsolidierungsanforderungen dar und informiert in Zeitreihen über die Fallzahlen- und Ausgabenverläufe in den Jahren 2000 bis 2005.

 

Die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII zur Erziehungshilfe und Familienförderung (AG 4) hat die Bedarfsplanung am 08.11.06 beraten. Die dort vertretenen freien Träger haben dazu die anliegende Stellungnahme abgegeben.

 

 

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Auswirkungen

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"Soweit sich über bisherige Projekte hinaus finanzielle oder personelle Auswirkungen ergeben, legt der Fachbereich dem Jugendhilfeausschuss gesonderte Beschlussvorschläge vor."

 

 

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Beschlüsse

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05.12.2006 - Jugendhilfeausschuss - vertagt