Beschlussvorlage - 0859/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fas­sung.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegt in Hagen-Hohenlimburg zwischen der BAB A 46, der Henkhauser Straße und der Straße Am Berge. Er umfasst die Flurstücke 1012 und 1013 in der Flur 12 der Gemarkung Hohenlimburg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen, und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im ?? 2007 vorgesehen.

Reduzieren

Sachverhalt

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.


 
 


Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.09.2006 den Beschluss ge­fasst, der derzeitigen negativen demographischen Entwicklung, hier insbesondere der Abwan­derung ins Umland, mit der Entwicklung und Bereitstellung von freien vermarktbaren Wohnbaugrundstücken zu begegnen.

 

Aus diesem Programm “100 Einfamilienhausgrundstücke” (vgl. Vorlage Drucksachen-Nr. 0659/2006) sind auch potentielle Bau­grundstücke enthalten, zu deren Bereitstellung im Rahmen des vorgenannten Pro­gramms das Planungsrecht geändert werden muss.

 

In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine Teilfläche des noch aus “Hohenlim­burger Zeiten” bestehenden Bebauungsplanes Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge. Die Fläche ist, im Zusammenhang mit der benachbarten Wohnbebauung, als überbaubare Fläche für Tankstelle und Garagen festgesetzt. Eine dementsprechende Nutzung ist nie erfolgt.

 

Zwischenzeitlich wurde das Grundstück für ein Übergangswohnheim für Asylanten ge­nutzt. Das Gebäude steht heute leer.

 

Möglich ist, auf dem städtischen Grundstück ca. 4 – 6 Einfamilienhäuser als Einzel- oder Doppelhäuser zu errichten. Dazu muss das vorhandene Planungsrecht geändert wer­den.

 

Aufgrund der Nähe zur BAB A 46 Hagen – Iserlohn – Hemer muss der Lärmschutz gu­tachterlich untersucht werden.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.12.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen