Beschlussvorlage - 0859/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Bergehier: Einleitung der 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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06.12.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens liegt
in Hagen-Hohenlimburg zwischen der BAB A 46, der Henkhauser Straße und der
Straße Am Berge. Er umfasst die Flurstücke 1012 und 1013 in der Flur 12 der
Gemarkung Hohenlimburg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach
Erarbeitung der Planungsgrundlagen, und Erstellung der erforderlichen Gutachten
die öffentliche Auslegung im ?? 2007 vorgesehen.
Sachverhalt
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am
28.09.2006 den Beschluss gefasst, der derzeitigen negativen demographischen
Entwicklung, hier insbesondere der Abwanderung ins Umland, mit der Entwicklung
und Bereitstellung von freien vermarktbaren Wohnbaugrundstücken zu begegnen.
Aus diesem Programm “100
Einfamilienhausgrundstücke” (vgl. Vorlage Drucksachen-Nr. 0659/2006) sind
auch potentielle Baugrundstücke enthalten, zu deren Bereitstellung im Rahmen
des vorgenannten Programms das Planungsrecht geändert werden muss.
In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine Teilfläche des noch aus “Hohenlimburger Zeiten” bestehenden Bebauungsplanes Nr. 15 Henkhauser Weg / Am Berge. Die Fläche ist, im Zusammenhang mit der benachbarten Wohnbebauung, als überbaubare Fläche für Tankstelle und Garagen festgesetzt. Eine dementsprechende Nutzung ist nie erfolgt.
Zwischenzeitlich wurde das Grundstück für ein
Übergangswohnheim für Asylanten genutzt. Das Gebäude steht heute leer.
Möglich ist, auf dem städtischen Grundstück ca. 4
– 6 Einfamilienhäuser als Einzel- oder Doppelhäuser zu errichten. Dazu
muss das vorhandene Planungsrecht geändert werden.
Aufgrund der Nähe zur BAB A 46 Hagen –
Iserlohn – Hemer muss der Lärmschutz gutachterlich untersucht werden.
