Beschlussvorlage - 0957/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplatz Stadtgartenallee - Einrichtung einer Parkscheibenregelung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Eva Haarmann
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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05.12.2006
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Beschlussvorschlag
Auf dem städtischen Parkplatz an der Stadtgartenallee – Grundstück
Gemarkung Hagen Flur 10 Flurstück 201 – 2.873 qm groß – wird für
die Dauer vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 eine Parkscheibenregelung eingeführt.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stadtgartenallee wird unbefristet
absolutes Halteverbot (Z 283 StVO) eingerichtet.
Die Verwaltung kontrolliert diese Regelungen im Rahmen ihrer personellen
Möglichkeiten.
Der Beschluss wird spätestens bis zum 28.02.2007 ausgeführt.
Sachverhalt
Der städtische Parkplatz an der Stadtgartenallee wird von der
“Allgemeinheit” unentgeltich genutzt. Durch die Inanspruchnahme
durch Dauerparker ist die kurzzeitige
Abstellmöglichkeit von PKW für Erholungssuchende, Wanderer und Besucher der
Gaststätte Parkhaus nicht gegeben.
Hinsichtlich der Andienung der Gaststätte mit LKW bestehen Schwierigkeiten durch die zugeparkte
Straße.
Zur Abstellung dieser Problematik beabsichtigt die Verwaltung probeweise
für die Dauer von einem Jahr eine Parkscheibenregelung einzuführen und auf der
gegenüberliegenden Straßenseite der Stadtgartenallee absolute Halteverbote
einzurichten.
Der städtische
Parkplatz an der Stadtgartenallee wird von der “Allgemeinheit”
unentgeltich genutzt. Durch die Inanspruchnahme durch Dauerparker ist die kurzzeitige
Abstellmöglichkeit von PKW für Erholungssuchende, Wanderer und Besucher der
Gaststätte Parkhaus nicht gegeben.
Der Betreiber des Restaurants im “Parkhaus” beklagt, dass er
wegen der zugeparkten Straße
“Stadtgartenallee”nicht durch LKW angedient werden könne.
Eine private Bewirtschaftung der Fläche gegen Entgelt ist derzeit
politisch nicht gewünscht.
Zur Abstellung dieser Problematik beabsichtigt die Verwaltung daher
probeweise für die Dauer von einem Jahr eine Parkscheibenregelung einzuführen
und auf der gegenüber-
liegenden Straßenseite der Stadtgartenallee absolute Halteverbote
einzurichten.
Die Verwaltung kontrolliert diese Regelungen im Rahmen ihrer personellen
Möglichkeiten.
Nach Ablauf des einjährigen “Probelaufes” der
Parkscheibenregelung wird die Sachlage erneut thematisiert.

05.12.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Auf dem städtischen Parkplatz an der Stadtgartenallee – Grundstück
Gemarkung Hagen Flur 10 Flurstück 201 – 2.873 qm groß – wird für
die Dauer vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 eine Parkscheibenregelung (Parkverweildauer max. 3 Stunden)
eingeführt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stadtgartenallee wird
unbefristet absolutes Halteverbot (Z 283 StVO) eingerichtet.
Die Verwaltung kontrolliert diese Regelungen im Rahmen ihrer personellen
Möglichkeiten.
Der Beschluss wird spätestens bis zum 28.02.2007 ausgeführt.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit beschlossen |