Beschlussvorlage - 0957/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf dem städtischen Parkplatz an der Stadtgartenallee – Grundstück Gemarkung Hagen Flur 10 Flurstück 201 – 2.873 qm groß – wird für die Dauer vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 eine Parkscheibenregelung eingeführt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stadtgartenallee wird unbefristet absolutes Halteverbot (Z 283 StVO) eingerichtet.

 

Die Verwaltung kontrolliert diese Regelungen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten.

 

Der Beschluss wird spätestens bis zum 28.02.2007 ausgeführt.

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Sachverhalt

Der städtische Parkplatz an der Stadtgartenallee wird von der “Allgemeinheit” unentgeltich genutzt. Durch die Inanspruchnahme durch  Dauerparker ist die kurzzeitige Abstellmöglichkeit von PKW für Erholungssuchende, Wanderer und Besucher der Gaststätte Parkhaus nicht gegeben.

 

Hinsichtlich der Andienung der Gaststätte mit LKW  bestehen Schwierigkeiten durch die zugeparkte Straße.

 

Zur Abstellung dieser Problematik beabsichtigt die Verwaltung probeweise für die Dauer von einem Jahr eine Parkscheibenregelung einzuführen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stadtgartenallee absolute Halteverbote einzurichten.

 

 


 
Der städtische Parkplatz an der Stadtgartenallee wird von der “Allgemeinheit” unentgeltich genutzt. Durch die Inanspruchnahme durch  Dauerparker ist die kurzzeitige Abstellmöglichkeit von PKW für Erholungssuchende, Wanderer und Besucher der Gaststätte Parkhaus nicht gegeben.

 

Der Betreiber des Restaurants im “Parkhaus” beklagt, dass er wegen der zugeparkten  Straße “Stadtgartenallee”nicht durch LKW angedient werden könne.

 

Eine private Bewirtschaftung der Fläche gegen Entgelt ist derzeit politisch nicht gewünscht.

 

Zur Abstellung dieser Problematik beabsichtigt die Verwaltung daher probeweise für die Dauer von einem Jahr eine Parkscheibenregelung einzuführen und auf der gegenüber-

liegenden Straßenseite der Stadtgartenallee absolute Halteverbote einzurichten.

 

Die Verwaltung kontrolliert diese Regelungen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten.

 

Nach Ablauf des einjährigen “Probelaufes” der Parkscheibenregelung wird die Sachlage erneut thematisiert.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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05.12.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Auf dem städtischen Parkplatz an der Stadtgartenallee – Grundstück Gemarkung Hagen Flur 10 Flurstück 201 – 2.873 qm groß – wird für die Dauer vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 eine Parkscheibenregelung (Parkverweildauer max. 3 Stunden) eingeführt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stadtgartenallee wird unbefristet absolutes Halteverbot (Z 283 StVO) eingerichtet.

 

Die Verwaltung kontrolliert diese Regelungen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten.

 

Der Beschluss wird spätestens bis zum 28.02.2007 ausgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit beschlossen