Vorschlag zur Tagesordnung - 0902/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Vor Umsetzung eines Ratsbeschlusses, der älter als fünf Jahre ist, wird von der jeweiligen Fachverwaltung eine kurze Stellungnahme in den Rat eingebracht, aus der hervorgeht, ob das Projekt bzw. die Beschlussfassung aus heutiger Sicht noch sinnvoll ist.

 

  1. Bei neuen Ratsbeschlüssen wird automatisch ein Verfallsdatum eingeführt; das normalerweise nach fünf Jahren, im Planungsbereich  nach zehn Jahren eintritt.
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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt.


 
Projekte und Planungen hängen oft von Zuschüssen ab, die teilweise erst fünf Jahre und später zugesagt werden. Wiederholt hat man den Eindruck, dass gerade bei Verkehrsplanungen  die Grundlagen für die Planungen sich verändert haben, bzw. nicht mehr vorhanden sind.

 

 

Anderseits berufen sich Bürger mit Recht auf Planungen die schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Da aber die demographische Entwicklung berücksichtigt werden muss, zwischenzeitlich eine Vielzahl neuer Planungen entstanden sind, die Wohnkultur der Bürger sich verändert hat u.s.w., sollten Planungen in diesem Bereich erst nach  zehn Jahren überprüft werden. Auch ordnungspolitische sowie projektbezogene Beschlüsse sollten ein Verfallsdatum bekommen. Der Anfang wurde vom Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 15. Dezember 2005 bei der Vergnügungssteuer gemacht. In dieser Sitzung hat der Rat mit Mehrheit die Anhebung der Vergnügungssteuer auf fünf Jahre beschränkt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Vor Umsetzung eines Ratsbeschlusses, der älter als fünf Jahre ist, wird von der jeweiligen Fachverwaltung eine kurze Stellungnahme in den Rat eingebracht, aus der hervorgeht, ob das Projekt bzw. die Beschlussfassung aus heutiger Sicht noch sinnvoll ist.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen