Vorschlag zur Tagesordnung - 0902/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der FDP-Fraktionhier: Umgang mit älteren Ratsbeschlüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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09.11.2006
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Beschlussvorschlag
- Vor Umsetzung eines Ratsbeschlusses, der
älter als fünf Jahre ist, wird von der jeweiligen Fachverwaltung eine
kurze Stellungnahme in den Rat eingebracht, aus der hervorgeht, ob das
Projekt bzw. die Beschlussfassung aus heutiger Sicht noch sinnvoll ist.
- Bei neuen Ratsbeschlüssen wird automatisch
ein Verfallsdatum eingeführt; das normalerweise nach fünf Jahren, im
Planungsbereich nach zehn Jahren
eintritt.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt.
Projekte und Planungen hängen oft von Zuschüssen ab,
die teilweise erst fünf Jahre und später zugesagt werden. Wiederholt hat man
den Eindruck, dass gerade bei Verkehrsplanungen
die Grundlagen für die Planungen sich verändert haben, bzw. nicht mehr
vorhanden sind.
Anderseits berufen sich Bürger mit Recht auf Planungen die schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Da aber die demographische Entwicklung berücksichtigt werden muss, zwischenzeitlich eine Vielzahl neuer Planungen entstanden sind, die Wohnkultur der Bürger sich verändert hat u.s.w., sollten Planungen in diesem Bereich erst nach zehn Jahren überprüft werden. Auch ordnungspolitische sowie projektbezogene Beschlüsse sollten ein Verfallsdatum bekommen. Der Anfang wurde vom Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 15. Dezember 2005 bei der Vergnügungssteuer gemacht. In dieser Sitzung hat der Rat mit Mehrheit die Anhebung der Vergnügungssteuer auf fünf Jahre beschränkt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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68,6 kB
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09.11.2006 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Vor Umsetzung eines Ratsbeschlusses, der älter
als fünf Jahre ist, wird von der jeweiligen Fachverwaltung eine kurze
Stellungnahme in den Rat eingebracht, aus der hervorgeht, ob das Projekt bzw.
die Beschlussfassung aus heutiger Sicht noch sinnvoll ist.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |